Polizei adresse rausgeben?
Heyo,
Ich hab scheiße gebaut ( fragt nicht ), und das bei so nem Haus, wo dann die Leute vom Haus die polizei gerufen haben.
Die polizei hat mich dann nach der Adresse gefragt, und ich habs gesagt. Dürfte die polizei diesen Leuten vom Haus meine Adresse oder so sagen?
5 Antworten
Nein,
das dürfen die aufgrund von datenschutzrechtlichen Gründen nicht an die Geschädigten weiterleiten.
Die können durch Akteneinsicht gegenüber der Staatsanwaltschaft geltend gemacht werden.
Nein, denn der Anspruch besteht schon am Tattag und kann durch die Polizei gewährleistet werden. Bei einem Unfall bekommst du die Personalien ja auch vor Ort.
Nein. Die Adresse bekommt man durch Akteneinsicht.
Sorry, weiß nicht was das ist, kannst du mir des genauer erklären oder anders formulieren?
Wenn du etwas bei mir beschädigst, zeige ich dich an. Dann wird ein Ermittlungsverfahren eröffnet, und du wirst beschuldigt, und später verurteilt.
Ich beantrage bei der Staatsanwaltschaft Einsichtnahme in die Ermittlungsakte, und schon kenne ich deine Adresse.
Ja, weil du ihnen dass Haus beschädigt hast (Graffiti?) und die im wahrsten Sinne das Wortes dir eine Rechnung für die Reinigung ausstellen werden
Nein nein, habe nix beschädigt oder so, dürfen die des trozdem?
Was hast du denn da gemacht wenn du da nix beschädigt hast? Hat dein Hund etwa dort draufgekackt und hast es nicht sauber gemacht?
Ja, da du ihnen Schaden zugefügt hast und sie im wahrsten Sinne des Wortes eine Rechnung mit dir offen haben.
Achso, nein ich habe nix beschädigt oder so, also ich habe nix gemacht wo ich irgendwie zahlen müsste, dürfen die trozdem des sagen?
Meine Frage war, ob die sowas sagen dürfen
Da du deine Missetat nicht sagen willst; falls du z.B. beleidigt haben solltest, haben sie Ansprüche an dich.
Also ich sag es, wir haben ein Stück Müll vor die Tür gemacht und sind abgehauen, wir haben danach natürlich den Müll weggemacht wo die Polizei da war
Natürlich, wenn die die Geschädigten sind.
Wo hast du das denn her?! Wie sollen den Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden?