Plakat fällt auf Auto, wer haftet?
Hallo 👋
Ich stand heute auf einem Privatparkplatz, wo ich auch parken darf. Ich war kurz für eine Stunde weg und hab dann beim zurück kommen bemerkt dass aus der 1. oder 2. Etage von einem Balkon einer Privatwohnung ein privates Plakat auf mein Auto gefallen ist und es gut zerkratzt hat. Übernimmt dies meine Versicherung und wenn nicht übernimmt das dann die Versicherung des Plakatbesitzers ?
Es war keinerlei Sturm und hat sich anscheinend einfach so gelöst, weil es nicht richtig befestigt war
8 Antworten
Natürlich könntest du es deiner Vollkaskoversicherung melden, allerdings würdest du damit deinen Schadenfreiheitsrabatt schmälern - und dafür gibt es gar keinen Grund.
Du solltest dich zuerst an den Schadenverursacher = Plakatbesitzer wenden. Diese ist verpflichtet (§§823 BGB ff) dir den entstandenen Schaden zu ersetzen. Ob dieser eine Versicherung hat (private Haftpflicht oder ggf. Gebäudehaftpflicht) ist für dich uninteressant.
Notfalls muss er dir den Schaden aus eigener Tasche bezahlen.
Wenn die Gefahr vom Grundstück ausging, kannst du dich an den Grundeigentümer wenden. Der hat eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
Natürlich ist derjenige, der ein Plakat anbringt, auch "verkehrssicherungspflichtig"
Ist dir bekannt, wer das Plakat dort angebracht hat, kannst du dich auch direkt an diese Person wenden.
Was war es für ein Parkplatz => Privat !
Wurde es Mutwillig und gezielt geschmissen => Nein
Hattest du das Recht dort zu Parken? => Ja
Dementsprechend sollte es ein Versicherungsfall sein.
Oder ein neuer Einsatz für RTL und die Versicherungsdetektive
Exakt.
Schließlich hattest du das Recht dort zu Parken und wegen was auch immer dann dein Eigentum Zerstört / Beschädigt muss dafür haften, ob es ein anderes Auto beim Aus/Ein Parke war oder auch nur ein PLakat ist ziemlich egal.
Hatt ich auch da isst von Balkon Pflanzekübel auf Auto geknallt-schlecht befestigung. Auto getroffen.. fast mich ya.
Natürlich der Plakat- oder Kübelbesitzer zahlt.
Davon gehe ich persönlich auch aus. Aber welche Versicherung würde in seinem Fall greifen? Und wenn er sich quer stellt, dann einen Anwalt nehmen, richtig?
welche Versicherung würde in seinem Fall greifen?
Falls er überhaupt eine hat, seine Privathaftpflichtversicherung.
und wenn nicht übernimmt das dann die Versicherung des Plakatbesitzers ?
Möglicherweise hat der keine. Ist aber auch nicht notwenndig.
weil es nicht richtig befestigt war
Dann haftet er für seine Nachlässigkeit.
Es besteht Schadenersatzpflicht - unabhängig von der Existenz einer Versicherung. Ich habe mich wohl mißverständlich ausgedrückt.
Davon gehe ich persönlich auch aus. Aber welche Versicherung würde in seinem Fall greifen? Und wenn er sich quer stellt, dann einen Anwalt nehmen, richtig?