Wer zahlt wenn ein Kind das Auto seiner Eltern zerkratzt?
Wer kommt für den Schaden auf wenn ein 4 Jahre altes Kind das Auto seiner Eltern zerkratzt? Haftet die Versicherung für den Schaden oder müssen es die Eltern aus eigener Tasche zahlen?
5 Antworten
Falls der Wagen vollkaskoversichert ist, müsste die das eigentlich übernehmen. Aber mit Eigenanteil und Höherstufung zahlt man das dann doch selber, vermutlich ist es sogar günstiger, direkt selber zu zahlen.
Da wird i.d.R. eine Verletzung der Aufsichtspflicht seitens der Eltern angenommen, so dass sie den Schaden auf eigene Kosten beheben lassen dürfen.
Versicherungen zahlen i.d.R. nicht bei Vorsatz. Den Schaden müsste eigentlich das Kind bezahlen, was aber nicht geht, da es unter sieben Jahre alt ist. Daher bleiben die Eltern dann auf dem Schaden sitzen, das ist dann so, als wenn ein fremdes Kind den Schaden verursacht hätte.
einzig ne Vollkasko wird zahlen,
da aber das eigene Kind den Schaden angerichtet hat, wird diese raus sein. es wird sich keine Vers. finden die zuständig ist.
Das zahlt man selbst.
Und im Übrigen auch dann, wennd as Kind das Auto anderer Leute zerkratzt, die zahlen das dann auch selbst.
..Am einfachsten stellt sich der Fall dar, wenn die Geschädigten eine Kfz-Vollkaskoversicherung besitzen, denn sie übernimmt die Reparaturkosten unter anderem bei Vandalismusschäden – beispielsweise in Form von zerkratztem Lack oder einer zerbeulten Tür.
Ob der Versicherer im Anschluss versucht, sich das Geld bei den Eltern zurückzuholen, muss die Geschädigten dann nicht mehr interessieren..
(Recht.de)
Meinste wirklich? Die Vollkasko ist doch eigentlich für Schäden durch eigenes Unfallverschulden am eigenen Fahrzeug?
Ok, es ist das eigene Kind..... vielleicht.......
Also hat man doch selbst den Schaden, denn die blöde Versicherungsprämie steigt hinterher massivst - also zahlt man doch selbst.
Die Teilkasko zahlt nur Schäden durch Brand, Diebstahl, Naturgefahren, Zusammenstoß mit Tieren und Glasbruch. Nichts davon liegt hier vor, also ist es auch kein TK Schaden
Eine Voraussetzung/Einschränkung "selbstverschuldet" oder "nicht selbstverschuldet" gibt es weder bei TK noch VK.
Ohne Verletzung der Aufsichtspflicht auch