Pappkarton neben blaue Tonne gestellt, 180€ Entsorgungskosten gerechtfertigt?
Hallo liebe Community,
da die blaue Tonne voll war, habe ich einen Pappkarton der keinen Platz mehr darin hatte, neben dran gestellt. Nun hat meine Google Suche ergeben, dass das zwar an sich nicht zulässig ist. Soweit so gut. Allerdings habe ich nun von der Hausverwaltung eine Rechnung von rund 180€ gestellt bekommen, für die Entsorgung des besagten Kartons. Der hatte vielleicht ne Größe von 1,5m auf 0,4m und 0,1m dicke.
Kommt nur mir diese Rechnung mehr als unverhältnismäßig hoch vor?
Danke schonmal.
3 Antworten
Wenn die Hausverwaltung einen Entrümpelungsunternehmer beauftragt hat und der mit nem Sprinter und 2 Mann gekommen ist, hast du das gleich beisammen.
Anfahrt, Karton einladen, zum Wertstoffhof fahren, warten bis man dran kommt, Karton entsorgen und wieder wegfahren. Da sind gleich 3 Arbeitsstunden + Fahrtkosten zusammen.
Wäre interessant wie sich die € 180 berechnen oder wo der Betrag herkommt
Diese Strafe soll Dich ja auch hart treffen, damit Du das zukünftig nicht mehr machst. Das ist bei allen Strafzahlungen so, andernfalls machten sie ja auch wenig Sinn.
Ja, aber machen wir uns doch hier nichts vor. Wie man das Kind nennt, ist doch völlig unerheblich. Nenne es nicht Strafe, sondern Begühr und es bleibt dennoch eine Strafe. Über solche Spitzfindigkeiten brauchen wir uns hier nicht zu unterhalten, das sollte Dir auch klar sein. Genauso wie es zu den 180 € gekommen ist. Das lässt sich auch ganz einfach in Kosten umwandeln, die man schnell erklärt bekommt. Auch das ist überhaupt kein Problem.
Was ist, bitte, eine Begühr?
und es bleibt dennoch eine Strafe
Und das ist genau der Punkt. Der Betrag ist so hoch, dass er nur als Strafe, auch ganz objektiv betrachtet, empfunden werden kann. Geht der FS gegen die Forderung ggf. mit einem Rechtsanwalt vor, würde das auch von einem Gericht sehr schnell erkannt und Versuche, diesen hohen Betrag mit sinnvollen Belegen zu untermauern, würden wohl gnadenlos daran scheitern, dass überhaupt keine Verhältnismäßigkeit erkennbar ist.
Ein Vertipper und dennoch hast Du es verstanden, großartige Leistung ^^
Das ist immer sehr interessant, wie Leute, wie Du es gerade machst, von irgendwelchen Gerichtsverfahren sprechen und sofort mit derlei Dingen kommen, dass es nicht Stand hielte usw. Die Hausverwaltung macht das sicherlich nicht zum ersten Mal. Der Karton war 1,50 m lang, passte somit nicht einfach in einen Papiercontainer. Somit musste ihn jemand wegbringen. Und schon hast Du jemanden dafür abgestellt. Stundenlohn von, sagen wir 60 €, Fahrt dazugerechnet. Ausfall, weil derjenige nicht mehr in dem Wohnblock seiner Tätigkeit nachgehen konnte... Oder es sind Kosten, die die Müllabfuhr gestellt hat und die Hausverwaltung gibt das lediglich weiter, inkl. Bearbeitungsgebühr, versteht sich. Und das habe ich mir gerade einfach so einfallen lassen. Was wird dies Hausverwaltung schon alles auf Lager haben, wenn sie öfter mit Verhalten wie die des FS zu tun hat?
Ich wiederhole mich: Wie man das Kind nennt, ist dabei völlig unerheblich. Aber ich will Dir gar nicht in deinen Glauben rein reden. Ich schließe das hier für mich ab, da ich keinen weiteren Austausch zwischen uns sehe.
Du glaubst nur irgendwas und meinst nur irgendwas. Ahnung von der Praxis? Wohl kaum, so scheint es mir.
Sprich mal mit der Hausverwaltung, ob sie bei den Entsorgungskosten mit sich reden lassen.
Hausverwaltungen dürfen aber nicht strafen. Es gibt ein staatliches Monopol für Bestrafung. Allenfalls darf die Hausverwaltung eine angemessene Kostenerstattung gür den Aufwand tragen, der auch verhältnismässig sein muss.