Wasserschieber Kaputt, Wer muss Zahlen?
Hallo,
vor einigen Wochen hatten wir vor unserem haus einen Rohrbruch der von den zuständigen Wasserwerken repariert wurde. Dabei haben die werke festgestellt dass der Wasserschieber (mit dem man das Wasser von uns bzw unserem Nachbaren abstellen kann) defekt ist. Der Rohrbruch war direkt neben dem Schieber und die Werke haben diesen dann gleich Repariert. Nun wird uns allerdings die Reparatur in Rechnung gestellt, mit dem Kommentar der Schieber würde sich auf Privatgrund (Von unserem Nachbarn) befinden und deshalb müssen wir uns die kosten teilen. Meine Frage ist nun ob wir das Wirklich zahlen müssen, da der Schieber ja zum einen nicht zu unserem Grundstück gehört und ja auch eigentlich Angelegenheit der Wasserwerke ist.
3 Antworten
Bis einschliesslich Wasseruhr ist es Sache des Versorgers, danach Euer Vergnügen.
Guckst Du AVB Wasser V § 10 (4) Ziff. 2.
https://www.gesetze-im-internet.de/avbwasserv/AVBWasserV.pdf
Hallo Hannsilino,
in der Regel gehört der Unterhalt zu dem natürlich auch Reparaturen gehören dem Versorger, der damit auch die Kosten zu tragen hat!