Reklamation bei Otto?
Hallo ihr Lieben,
ich habe vor nicht ganz einem Jahr Stühle über Otto bestellt, eher von einem kleinen Unternehmen, welches über Otto die Sachen anbietet. Die Stühle sind nun brutal eingeklappt und die Stelzen biegen sich, obwohl hier niemand das Gewicht, welches die Stühle aushalten, überstreiftet. Dies hatte ich Otto gemeldet, Bilder geschickt und gesagt, dass ich gerne von meinem zweijährigen Schadensersatzrecht Gebrauch nehmen würde und die Stühle gerne auch abgeholt werden können. Sprich, ich hätte gerne mein ganzes Geld zurück. Daraufhin kam die Antwort, dass dies nicht möglich sei, sie mir aber einen 30% Rabatt anbieten würden. Von sechs Stühle sehen fünf ungefähr oder noch schlimmer aus, als wie auf dem Foto.
Was kann ich tun, dass ich nicht mit den 30% Rabatt abgespeist werde?
4 Antworten
Du hast die Stühle sozusagen über einen Marketplace Verkäufer gekauft.
Bin mir jetzt nicht ganz sicher, da ich dazu die AGB nicht kenne , aber reklamiere auch direkt bei dem eigentlichen Verkäufer, denn ich gehe davon aus , dass dies im Endeffekt der juristische Ansprechpartner sein wird.
Reklamation, per Übergabeenschreiben ( nicht Einwurf) an den GF des Shops , bei welchem die Stühle gekauft wurden. Frist setzen entweder für Reparatur wo der Vk auch Auslagen ( sollten diese anfallen übernehmen muss) , Ersatzlieferung oder Rückabwicklung. Es muss Dir und dem Verkäufer zumutbar sein.
30%, dies wird immer versucht. Wenn 5 von 6 Stühlen so ausschauen, sind über 80% unbrauchbar.
Wurden die Stühle als 6er "Set" gekauft oder sozusagen 6x ein Einzelstuhl?
Solltest Du eine Rechtsschutzversicherung haben. Dann spätestens, wenn kein adäquates Angebot nach dem Einschreiben kommt, einen Anwalt einschalten . Ich befürchte auch, dass dies nicht ausbleiben wird.
Seit 01.01.2022 gilt in den ersten 12 Monaten nach Kauf, dass der Mangel schon von Anfang an vorhanden war. Der Verkäufer (nicht Otto!) ist zur Nachbesserung, Austausch oder Erstattung verpflichtet.
Mit 30% musst Du Dich nicht abspeisen lassen.
Kommt auch darauf an, wie qualitativ hochwertig die Stühle sind (zeigt sich auch am Preis).
Ich finde den 30%igen Rabatt, den man dir anbietet, schon echt kulant und würde das auf jeden Fall annehmen.
Naja, was heißt kulant. Mal vorausgesetzt es liegt tatsächlich ein Mangel vor, dann ist der Fragesteller auf jeden Fall noch in der Zeit der Gewährleistung und hat damit einen Anspruch auf Nachbesserung oder Austausch der Ware. Was hast du von einem Rabatt, wenn die Stühle eigentlich jetzt oder zumindest sehr bald reif für die Tonne sind?
Find den dreißig prozentigen Rabatt eher dreißig, weil ich 300€ für die Stühle gezahlt habe und einer davon schon kaputt angekommen ist, was ist auch gemeldet hatte. Die anderen sind kein Jahr alt und nicht mehr zu gebrauchen
Also ich kann jetzt den Bildern zugegebenermaßen nicht sicher den Mangel entnehmen, das muss aber nichts heißen, vielleicht erkenne ich es auch einfach nur nicht richtig darauf.
Vorausgesetzt es besteht dann entsprechend ein Mangel, dann kannst du den jetzt reklamieren und das Unternehmen hat erst mal die Möglichkeit nach zu bessern, also entweder instandzusetzen oder auszutauschen gegen Ersatzware. Wenn ich nicht irre, könntest du dir sogar auswählen, ob Reparatur oder neues Teil. Ob man das nun hier reparieren kann… Wie dem auch sei, die Nachbesserung musst du dem Händler zweimal zugestehen. Beim dritten Mal kannst du auf Rückabwicklung bestehen und auf Auszahlung des Geldes.
Die Beine der Stühle "knicken" weg. Mir fällt gerade kein anderer Begriff ein.