Orangenfariger Parkausweis als Sehbehinderter?
Kann man den Parkausweis nur als Fahrer beantragen weil man mir zumutet, dass meine Begleitperson den weiteren Weg mit mir stemmen kann oder kann ich als Sehbehinderter (GdB 70, Merkzeichen G und B) auch diesen Parkausweis beantragen und bei der Fahrt mit meiner Begleitperson nutzen?
3 Antworten
Man braucht für den orangenen Parkausweis mindestens GdB 50 bzw. 70, je nach der Art der Behinderung und das Merkmal G. Das Merkmal B ergibt sich aus diesen Punkten und steht für Begleitperson.
Insofern solltest Du beim Ordnungsamt Deiner Stadt den orangenen Parkausweis beantragen können. Diese Ausweise sind personenbezogen. Es ist also vollkommen egal, ob Du ein Fahrzeug hast oder nur mitfährst bei jemandem. Sobald Du in einem Auto sitzt, gilt dieser Ausweis für genau das Auto.
Aber bitte nicht vergessen, dass das nicht für das Parken auf den blauen Behindertenparkplätzen berechtigt. Da benötigt man den blauen Parkausweis und den bekommt man nur mit dem Merkzeichen aG und min. 80 GdB.
Mit dem orangenen Parkausweis darf man allerdings z.B. auf den Flächen mit eingeschränkter Parkerlaubnis länger stehen. Leider sind in Deutschland und auch in der EU überhaupt keine Extra-Parkplätze in rot/orange ausgewiesen. Dieser Sonder-Parkausweis ist hier nicht so bekannt. So dass dann wahrscheinlich auch der eine oder andere Hilfspolizeibeamte überfordert sein wird.
Was man mit dem orangenen Parkausweis genau darf, kannst Du hier nachlesen: https://verwaltungsportal.hessen.de/leistung?leistung_id=L100022_1188®schl=080000000000
Jeder, der die Bedingungen erfüllt, kann einen Ausweis für Schwerbehinderte beantragen, und bekommt ihn auch. Für die Erteilung ist es nicht maßgeblich, dass man selbst ein Fahrzeug besitzt.
"Der orange·farbene Park·ausweis ist für Menschen mit einem Schwerbehinderten·ausweis. Darin muss stehen: • Merkzeichen G und B Und: mindestens Grad 70 nur für Funktions·störungen an den unteren Gliedmaßen und an der Lenden·wirbelsäule, wenn Sie dadurch schlechter gehen können."