Angenommen ich fahre über Rot und ein Autofahrer hinter mir hat eine Dashcam laufend und filmt diesen Verstoß und ruft die Polizei?

6 Antworten

Wenn das Auto nur von hinten zu sehen ist, kann der Fahrer nicht identifiziert werden.

Herauszufinden wer gefahren ist, kostet nur Zeit, es muss mit Aussageverweigerungen gerechnet werden und sowas wird von der Polizei meist recht schnell wieder eingestellt...

Und dann? Dann müsste der Verkehr total gestoppt werden bis die Polizei eintrifft. Dann ist zwar das Auto zu sehen, aber nicht der Fahrer.

Theoretisch kannst Du das natürlich machen. Jetzt kommt das dicke ABER: Die Dashcam darf genaugenommen nicht durchgehend filmen, wenn die Videos nicht in einem Abstand von 2 - 3 Minuten überschrieben werden, Stichwort; Datenschutz. Deswegen müssen alle Videos die Sascha bei Fahrnünftig hochlädt, auch gepixelt werden.

Desweiteren weiß ich von einem Polizisten, dass nicht jeder wegen jedem Verstoß im Straßenverkehr dauernd Anzeige erstatten kann. Die Meisten Anzeigen werden abgewiesen. Das wurde von einem Gericht so entschieden, nachdem mehrere Personen immer wieder zur Polizei gegangen sind und dutzende Videos im Gepäck hatten. Das ist einfach zu viel Arbeit, was unmöglich umzusetzen ist.


Overloard1337 
Beitragsersteller
 28.09.2024, 08:59

Wie sieht es mit meiner GoPro aus, ist das DSGVO konform:
HindSight ist eine Kombination aus einem normalem Video und einer Videoschleife. Du kannst 15 oder 30 Sekunden Rückblick auswählen, sodass du kontinuierlich aufnimmst, aber nur die letzten 15 oder 30 Sekunden auf der SD-Karte speicherst, wenn du auf den [Auslöser] drückst. Das Video wird so lange aufgenommen, bis du erneut auf den [Auslöser] drückst. Dank dieser Funktion verpasst du keine Sekunde Action und sparst gleichzeitig wertvollen Speicherplatz auf der SD-Karte. Du solltest jedoch bedenken, dass die Kamera die gesamte Zeit aufzeichnet, was sich erheblich auf die Akkulaufzeit auswirkt.

Spottdrossel96  28.09.2024, 09:08
@Overloard1337

Das wäre dann möglich. Das gespeicherte darf dennoch nicht veröffentlicht oder an Dritte geschickt werden.

Letztendlich bringt Dir das aber auch nichts, da Deine Anzeigen gegen Unbekannt grundsätzlich ins Leere verlaufen, oder eben gar nicht erst aufgenommen werden. Gerade bei Fahrradfahrern hat man keinen Anhaltspunkt wie ein Kennzeichen.

Zugelassen sind die Videos ebenfalls nur, wenn ein Richter das so entscheidet. Soweit werden Deine Videos aber gar nicht erst kommen.

Selbst wenn man einen Unfall aufnimmt und als Zeuge vor Ort bleibt, passiert es nicht selten, dass die Polizei das Video gar nicht erst als Beweis annimmt. Das können die nämlich selbst entscheiden. Wenn es ganz blöd läuft, bekommt man sogar selbst eine Anzeige, wegen unerlaubten filmen.

Nur ein Richter in einem Gerichtsverfahren kann darüber entscheiden, ob eine Dashcam-Aufnahme Beweiskraft erlangt.

Dabei prüft er, ob die Aufklärung dem Datenschutz übergeordnet ist.

Dürfte ich dann auch einfach jeden Verkehrsteilnehmer aufnahmen, wenn er über Rot fährt, 

Aufnahmen dürfen nach wie vor nur anlassbezogen gefertigt werden. Da es sicher nicht dauernd vorkommt, dass vor dir einer das Rotlicht missachtet, dürftest du dann ein Problem bekommen mit dauernder Aufnahme. Deshalb sind die Aufnahmen der in Deutschland zugelassenen Dashcams auch in kurze Clips unterteilt, von denen die alten überschrieben werden.

Woher ich das weiß:Recherche

Overloard1337 
Beitragsersteller
 28.09.2024, 08:54

Ok, dann filme ich jetzt radfahrer und rufe jedes mal die polizei.

MichaelSAL74  28.09.2024, 08:55
@Overloard1337

JA tu das. sehr gute Idee. Polizei wird sich freuen, denn die Ermittlungen werden jedesmal durch die Staatsanwaltschaft eingestellt und wieder unnötig das System mißbraucht

Overloard1337 
Beitragsersteller
 28.09.2024, 08:58
@MichaelSAL74

Egal, hier hat es ja funktioniert und mit meiner GoPro bin ich ja Datenschutz konform, weil sie sich direkt überschreibt und nur 15 sekunden aufnimmt, mit dem hindSight modus.

MichaelSAL74  28.09.2024, 09:00
@Overloard1337

genau ist egal. lieber einen unbekannten Radler anzeigen, der nicht ermittelt werden kann anstatt daß das Polizei-System sich den wirklich wichtigen und relevanten Aufgaben zuwendet: der Sicherheit des Landes

MichaelSAL74  28.09.2024, 09:04
@Overloard1337

ja dann mach Du mal. mal gespannt, wie die Polizei reagiert, wenn der Radfahrer nicht ermittelt werden kann. Du raffst es auch einfach nicht...

Dann zeig auch jeden Fußgänger an und die ganzen eScooter-Fahrer nebst auch Autofahrern. Viel Spaß. Damit wirst Du zum neuen "Anzeige-Hauptwachmeister"