Fahrerflucht hilfe Kennzeichenbild?


13.09.2021, 19:43

Polizei ist Unterwegs!

7 Antworten

Sicher, dass das Bild nicht bearbeitet wurde - sieht so aus als ob das im Nachhinein verpixelt wurde - also nicht das original Bild ist.

Wenn dies zutrifft, dann stimmt deine Story auch nicht.

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Für die Zukunft wäre eine Dashcam mit Rückkamera ratsam.

Es ist ganz klar zu erkennen ...

...dass es nicht zu erkennen ist.

leider kann man auch mit profi software nichts machen, die auflösung ist gruselig.
solltest du noch ein original mit höherer auflösung haben (nur das kennzeichen reicht) könnte man was versuchen - so sehe ich schwarz (bz in diesem fall nur grau)

Lass das doch die Polizei regeln. Die werden schon danach fahnden. Durch bestimmte Merkmale können die das Auto schon gut zuordnen.

Zum einen erkennt man nichts, des Weiteren würdest du dich strafbar machen, wenn etwas zu erkennen wäre.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ist einfach so

Hilfe5387 
Beitragsersteller
 13.09.2021, 19:47

Das ist mir wirklich egal ich bin so Sauer ich habe einen Schaden und der andere Haut ab !!😡

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rockthekrokodil  13.09.2021, 19:48
@Hilfe5387

deswegen solltest du das Foto der Polizei aushändigen, so dass diese nachforschen kann. Selbstjustiz ist hierzulande nicht erlaubt.

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RainOne101  13.09.2021, 19:50
@Hilfe5387

Ja kann ich mir vorstellen, hätte ja auch ein Personenschaden sein können. Ich verstehe Leute nicht die abhauen. Meist haben die bestimmt keinen Lappen oder Drogen/Alk konsumiert.

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migebuff  13.09.2021, 20:03
des Weiteren würdest du dich strafbar machen, wenn etwas zu erkennen wäre.

Welcher Straftatbestand läge dann vor?

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Flausen  13.09.2021, 20:06
@migebuff

Verstoß gegen den Datenschutz - in Deutschland bald schlimmer als Mord.

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rockthekrokodil  13.09.2021, 21:45
@Flausen

Du spielst drauf an, dass das zielgerichtete Anfertigen eines Fotos einer Person grundsätzlich deren Einwilligung bedarf. So das Recht am eigenen Bild. Doch zum einen geht es hier nicht um eine Person, sondern ein Fahrzeug. Die Gerichte sehen es in diversen Urteilen aber sogar als grundsätzlich zulässig an, Personen und Umstände (dazu zählen auch Fahrzeuge) zu fotografieren, um so zu einem Beweismittel für einen späteren Zivilprozess zu gelangen. Hier in diesem Fall kommt nun erschwerend hinzu, dass durch die Unfallflucht eine Straftat lt. StGB begangen wurde, was Fotos als Beweismittel rechtfertigt.

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Flausen  13.09.2021, 22:38
@rockthekrokodil

Das anfertigen des Fotos natürlich – das veröffentlichen jedoch auf keinen Fall.

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pbheu  17.09.2021, 15:21

das kennzeichen dient dazu, festzustellen, wer der halter eines fahrzeugs ist, wenn etwas passiert, oder wenn zeugen benötigt werden.
wenn er es genau dazu benutzt, macht er sich nicht strafbar.

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