Erst Miete und Kaution zur Sicherheit ?
Ich habe da mal ne frage undzwar
Der Vermieter einer Wohnung möchte die mite und die Kaution bis zum 20.10 haben argument vom Vermieter das der Mieter nicht abspringt is das ganze den rechtens?
Ich bin der Meinung nein
Wann ist denn Einzug?
Könte am 1.11 einziehen wen ich den Vertrag unterschreibe
2 Antworten
Wäre beides nicht rechtens.
Die Vertragsunterzeichnung muss ihm reichen. Der will wahrscheinlich einfach nur schnell Geld und sich dann um nichts mehr kümmern.
albatros
bestätigt
Von
Experte
Vor vertraglich vereinbartem Mietbeginn und Wohnungsübergabe mußt Du weder Miete noch Kaution zahlen.
"Abspringen" kann man doch von einem Mietvertrag gar nicht.