Notwendige Bedingung für einen Wendepunkt?

4 Antworten

Notwendig bedeutet:
wenn diese Bedingung nicht erfüllt ist kann es kein Wendepunkt sein.

Hinreichend bedeutet:
Wenn diese Bedingung erfüllt ist, ist es auf jeden Fall ein Wendepunkt. Du musst dann nicht weiter prüfen. Wenn nicht, könnte es trotzdem einer sein.

Bei Wendepunkten:
f '' (x) = 0. Das ist gleichzeitig notwendige Bedingung für einen Extrempunkt bei der 1. Ableitung.

Wenn dann zusätzlich gilt: f '''(x) != 0  (!= heißt ungleich), dann ist es auf jeden Fall ein Wendepunkt, wenn nicht musst du weiter prüfen, ob bei f ''(x) ein Vorzeichenwechsel vorliegt. Wenn nicht, ist es bei f '(x) nur ein Sattelpunkt und kein Extrempunkt.

Wendestellen einer Funktion sind die Extremstellen der 1. Ableitung. Somit gilt für eine Funktion f(x).

Für die Wendestellen muss gelten:

f''(x) = 0
f'''(x) ≠ 0

die zweite Ableitung muss null sein


paswie 
Beitragsersteller
 05.11.2016, 14:14

Ist das nicht die hinreichende? 2. Ableitung gleich Null und 3. Ableitung ungleich Null

0

f'(0)=0

f"(0)ungleich 0


Flopi  05.11.2016, 17:58

jep, hab überall einen Strich vergessen.

0
luvU2  05.11.2016, 14:24

ist das nicht bei den extremstellen so?

0