Nicht arbeitslos gemeldet?
Hallo, ich hatte meinen letzten Arbeitstag am 22.12.23 und fange am 01.02.2024 bei meiner neuen Stelle an. Ich hatte unglücklicherweise vergessen mich arbeitslos/arbeitssuchend zu melden. In diesem Zeitraum war ich nicht beim Arzt. Was wird auf mich zukommen? Muss ich meine Krankenversicherung selbst bezahlen?
Danke und viele Grüße
3 Antworten
für die Zeit zwischen 23.12 und 31.01 wird man dich als Privatversicherten einstufen, das kann sehr teuer werden, du solltest dich morgen dringend bei deiner KK melden und alles klären damit du nur den Mindestbeitrag (unter 200 €) p.M. zahlst, sonst kann es einige Hundert kosten.
Privat oder freiwillig gesetzlich ist das Gleiche
und mit den Beiträge habe ich ja geschrieben, man muß es nur richtig lesen können
Das ist keineswegs das gleiche, sondern ein himmelweiter Unterschied.
Wie wäre es wenn ich bis Ende Januar noch einen minijob mache in dem ich 15 Stunden arbeite? Ich hab gelesen dass man ab 15 Stunden nicht als arbeitslos gilt, ich habe eventuell die Möglichkeit diesen Monat in der Firma einer bekannten zu arbeiten für die paar Stunden
Ruf morgen erstmal an, es kann sein das die Krankenversicherung 4 Wochen nachläuf, dann bist du abgesichert
Meistens ist man für 1Mon. Nachversichert, dann handelt es sich bei dir nur um wenige Tage der nicht Versicherung, auf welche die Versicherrungen meist verzichten wenn in dieser Zeit keine Leistungen beansprucht wurden!
Also bleib Gesund und achte auf dich !
Die Nachversicherung greift aber nur, wenn nach Ablauf des Monats wiederum ein pflichtversicherte Beschäftigung steht. Wenn sie tatsächlich am 22.12. den letzten Arbeitstag hatte, ist das mehr als ein Monat.
Erstmal bist du nur verpflichtet, dich zu melden wenn du alg möchtest und dich da krankenversichern willst.
Eine verspätete Meldung wird eh mit einer Sperrzeit belohnt.
Das mit der Krankenversicherung wird interessant. Kannst du dich eventuell bei jemanden nachträglich mitversichern lassen ? Falls nicht, denke ich, dass du die kosten tragen musst.
Nicht "privat" sondern freiwillig gesetzlich. Und wenn man sich nicht meldet, wird automatisch der HÖCHSTBEITRAG fällig. Erst wenn man nachweist, dass man ohne Einkommen war, gilt der Mindestbeitrag.