Arbeitssuchend melden, Vor und Nachteile?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Habe ich dann irgendwelche Verpflichtungen?

Nein - wenn es nur darum geht, dass Du den "Service" der Agentur für Arbeit bei der Suche und Vermittlung einer neuen Arbeitsstelle beanspruchen willst.

Wenn es also nicht darum geht, dass Du Versicherungsleistungen der Agentur beanspruchen willst - also Arbeitslosengeld 1 -, dann bist Du zu nichts verpflichtet.

Du kannst (gebührenfrei telefonisch - 0800 4 555500 - oder online: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld ) einen Termin für eine persönliche Beratung vereinbaren oder nach Anmeldung und Eingabe Deines "Profils" ( https://www.arbeitsagentur.de/meine-eservices ) Dich auch online über Stellenangebote der Agentur informieren.


trapfluish 
Beitragsersteller
 23.09.2019, 22:21

Vielen Dank für diese hilfreiche Antwort!

Naja....

Also bei den meisten scheiterts schon an der Antragsstellung. Da muss man halt seine Papiere schon geordnet und griffbereit haben. Wenn du das hast, dann steht nicht viel im Wege.

Sollte dein Antrag genehmigt werden, bist du normal verpflichtet, eine bestimmte Anzahl an Bewerbungen im Monat zu schreiben. Die Bewerbungskosten bekommt man erstattet.

Ansonsten können auch Kurse oder Wiedereingliederungsmaßnahmen erteilt werden...

Lass dich einfach mal im Arbeitsamt beraten. Mit den Menschen kann man reden... ;)


Familiengerd  23.09.2019, 18:24

Frage nicht richtig gelesen?

Wenn der Fragesteller keine Versicherungsleistungen der Agentur (Arbeitslosengeld 1) beanspruchen will - wie er ja sagt! -, dann hat er auch keine Verpflichtungen!

Mit den Menschen kann man reden...

Das allerdings ist im Allgemeinen richtig.

ElPaso85  23.09.2019, 18:42
@Familiengerd

Das hat er so nicht gesagt. Ich habe es so verstanden, dass es zumindest keine Rolle spielt. Aber ob er deshalb darauf verzichten will, steht so nicht da... ;)

Familiengerd  23.09.2019, 19:07
@ElPaso85
Um Zahlungen geht es nicht, sondern nur um Unterstützung bei der Arbeitssuche.

Das ist doch wohl eindeutig - aber egal ...

ElPaso85  23.09.2019, 19:11
@Familiengerd

Find ich nicht... Kann man auch anders interpretieren. Eben dass die Zahlung (in seiner Frage oder allgemein) keine Rolle spielt.

trapfluish 
Beitragsersteller
 23.09.2019, 22:21
@ElPaso85

Stimmt, ich hätte es vielleicht noch ausdrücklicher schreiben können. Familiengerd hat es in diesem Fall so verstanden wie ich es meinte. Zahlungen bekomme ich nicht und will auch keine. :)

Familiengerd  24.09.2019, 12:49
@trapfluish
Familiengerd hat es in diesem Fall so verstanden wie ich es meinte.

Wenn man sich streng an das hält, was Du geschrieben hast ("Um Zahlungen geht es nicht, sondern nur um Unterstützung bei der Arbeitssuche."), und nicht irgendwelche Interpretationen versucht, dann ist es auch eindeutig, in welche "Richtung" die Antwort zu gehen hat.

Deine Verpflichtungen sind zu deinen Terminen aufzutauchen und dich nachweislich bei den Stellen zu bewerben die man dir vorgeschlagen hat.


Familiengerd  23.09.2019, 18:21

Frage nicht richtig gelesen?

Wenn der Fragesteller keine Versicherungsleistungen der Agentur (Arbeitslosengeld 1) beanspruchen will - wie er ja sagt! -, dann hat er diese Verpflichtungen auch nicht!