Abgelaufene B17 Bescheinigung = Fahren ohne Fahrerlaubnis?
Folgendes Prozedere.
Ich habe die praktische Prüfung für Klasse B abgeschlossen. Ich bin 18 aber habe damals B17 beantragt und habe somit eine Bescheinigung, die als vorläufiger Nachweis der Fahrerlaubnis im Inland gilt (mit 17 nur mit Begleitperson, mit 18 auch alleine).
Nun läuft diese ab aber ich habe den Führerschein noch nicht abgeholt.
Wenn ich nach dem Ablaufdatum noch damit fahre, ist das dann fahren ohne Fahrerlaubnis oder nur Fahren ohne Führerschein?
2 Antworten
Das ist eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einem Verwarngeld von 10€ geahndet wird. Wenn man Glück hat, dann belassen es die Polizeibeamte auch bei einer mündlichen Ermahnung und der entsprechenden Aufforderung, den Führerschein schnellstmöglich abzuholen. Anders als bei Straftaten, hat die Polizei bei Ordnungswidrigkeiten einen entsprechenden Ermessensspielraum und kann diese ahnden, sie muss es allerdings nicht. Die Prüfbescheinigung zum begleiteten Fahren ab 17 Jahren, bleibt nach dem Erreichen der Volljährigkeit in Deutschland noch drei Monate lang gültig. Das ist eigentlich genügend Zeit, um sich den Führerschein abzuholen.
Mfg
Wenn ich nach dem Ablaufdatum noch damit fahre, ist das dann fahren ohne Fahrerlaubnis oder nur Fahren ohne Führerschein?
Letzteres. Es handelt sich lediglich um einen Nachweis der Fahrerlaubnis, analog zum Führerschein selbst (§ 48a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FeV). Das Nichtmitführen dürfte mit einem Verwarngeld irgendwo zwischen 10 und 20 € geahndet werden.