Wer versteht was in meinem Fahreignungsregister drin steht?
Hallo Liebe Community,
ich musste vor 5 Jahren meinen Auto Führerschein wegen “Führen eines Kfz unter Btm Einfluss" abgeben. Ich habe im Internet gelesen, das man trotz Mpu einen Mofa Prüfbescheinigung machen kann (Klasse M).Also bin ich zur Führerscheinstelle gegangen und persönlich nachgefragt,ob ich wirklich meinen Mofa Führerschein(max 25 kmh) machen darf. Der Arbeiter bei der Fs Stelle haben mir gesagt, das ich es darf und hat mir nichts vom Mpu gesagt. Also habe ich mich bei der Fahrschule angemeldet und es erfolgreicht absolviert.Mein Fahrleher hat mich für die Theorieprüfung am Montag angemeldet. Er hat mir noch gesagt das die Tüv bei der Theorieprüfung meinen Fahreignungsregister (Faer) sehen wollen. Nun befürchte ich das der Arbeiter von der Führerscheinstelle mir was falches gesagt hat und ich doch nicht für die Prüfung aus irgendwelchen Gründen zugelassen werde. Ich habe erst heute das Fear vom Post bekommen und verstehe gar nichts was drin steht. Könnt ihr mir nach den Angaben sagen, die ich gepostet habe, ob ich für die Prüfung am Montag zugelassen werde oder nicht und ib ich meinen Mofa Führerschein machen darf?
2 Antworten
Weder das angebliche Stichdatum 1.1.2022, noch das angebliche Höchstalter von 17 Jahren für eine überprüfungsfreie Erteilung findet sich in §22 FeV.
Der Paragraph bezieht sich auf die Erteilung einer Fahrerlaubnis und schreibt vor, dass die Fahrerlaubnisbehörde einen FAER-Auszug anfordern darf. Der TÜV ist nicht die Fahrerlaubnisbehörde.
Nirgends steht dort, dass du einen Auszug beizubringen hast, wenn du eine Mofaprüfbescheinigung beim TÜV beantragst.
Die Aussage der Fahrerlaubnisbehörde ist somit korrekt, du benötigst keinen FAER-Auszug. Der TÜV versucht hier offenbar, willkürlich eigene Regeln zu konstruieren, die jeglicher gesetzlichen Grundlage entbehren.
Gibt es einen Link zu diesem Dokument bzw kannst du es irgendwo hochladen? Ich würde gern vom TÜV ein Zitat der angeblichen Rechtsgrundlage anfordern. Da er hoheitliche Aufgaben ausübt, ist er zur Auskunft nach dem IFG verpflichtet.
Bzgl deines FAER-Auszugs: Bis 2031 würde bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis eine MPU gefordert werden.
Der TÜV hat meiner Ansicht nach keine Daten aus dem Fahreignungsregister zu erheben, da das allein Aufgabe der Fahrerlaubnisbehörde ist, so regelt es jedenfalls §22 FeV. Daher auch die hinterlistige Bitte, diese Daten selbst zu besorgen und vorzulegen, weil der TÜV sie nicht abrufen kann und keine Auskunft bekommen würde.
Wenn man schon ohne Rechtsgrundlage einen solchen Auszug fordert, wäre dieser Prüfstelle auch zuzutrauen, dass sie die Prüfung verweigert, wenn du diesen Auszug vorzeigst.
Wenn die Fahrerlaubnisbehörde der Ansicht wäre, dass du nicht geeignet wärst, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen, dann hätte sie ein entsprechendes Verbot ausgesprochen. Das ist nicht die Aufgabe des TÜVs, er ist dazu auch nicht ansatzweise befugt.
Eigentlich sollte man dieses Schreiben dem Landesdatenschutzbeauftragten deines Bundeslands zukommen lassen. Ich vermute hier eine unzulässige Datenerhebung.
Und nein, für die Prüfbescheinigung brauchst du natürlich keine Fahrerlaubnis, das wäre komplett widersprüchlich, denn wer bereits eine Fahrerlaubnis besitzt, der braucht keine Prüfbescheinigung mehr.
Guten Abend liebe Community ,
2 Jahre und 3 Monate später gibt es leider immer noch Leute (so wie meine Person) die sich mit den selben Fragen/Problemen rumschlagen . Gibt es diesbezüglich ein Ergebnis oder ein Erfahrungsbericht ? Ob man trotz eines solchen Auszuges aus dem FAER von der Dekra zur Mofaprüfung zugelassen wird ?
dieses Dokument habe ich von meinem Fahrlehrer geschickt bekommen. Also wenn der Tüv meinen Faer sieht, werden sie mich wahrscheinlich für die Prüfung nicht zulassen oder?