Anrechnung der Betriebszugehörigkeit bei Insolvenz (bei Ausbildung)?
Guten Tag,
ich habe im Jahr 2008 eine Ausbildung bei der Fa. X begonnen, die im Jahr 2009, bedingt durch eine Insolvenz von dem Unternehmen Y "gekauft" wurde - aber ich laut Vertrag im Unternehmen X weiter gelernt habe (obwohl sowohl die Mitarbeiter und Kollegen nun alle unter einem Dach saßen und im Prinzip für das Unternehmen Y gearbeitet haben).
Nun weiß ich bereits, dass im Normalfall die Betriebszugehörigkeit angerechnet oder mit "übernommen" wird.
Da ich aber nach der Ausbildung (2011) einen neuen Arbeitsvertrag erhalten habe, bei dem ich nun bei dem Unternehmen Y angestellt wurde, frage ich mich ob die bis dahin gehende Betriebszugehörigkeit erloschen ist oder ebenso mit übernommen wird.
Interessant ist das Ganze für mich deshalb, da ich bereits lange vor der Ausbildung in im Unternehmen X (seit Juli 2004) gearbeitet habe und ich somit am 01.08. dieses Jahres möglicherweise 20 Jahre Zugehörigkeit habe und nicht - nach Ausbildungsbeendigung 13 Jahre.
Kann mir jemand etwas konkretes dazu sagen?
Herzlichen Dank.
1 Antwort
Bei Dir gab es während der Ausbildung eine Betriebsübernahme nach § 613a BGB.
Das bedeutet, der neue AG hat alle Rechte und Pflichten vom vorherigen AG übernommen, also auch die Betriebszugehörigkeit.
Du hast 2004 angefangen im Betrieb zu arbeiten und anschließend dort eine Ausbildung gemacht. Während der Ausbildung gab es den Betriebsübergang.
Dass Du nach der Ausbildung einen Arbeitsvertrag mit der Firma Y bekommen hast, spielt keine Rolle da die Firma X ja von Y übernommen wurde.
Deine Betriebszugehörigkeit beträgt entsprechend ab übermorgen 20 Jahre
Vielen Dank für Ihre Antwort.