Anrechnung der Betriebszugehörigkeit bei Insolvenz (bei Ausbildung)?

1 Antwort

Von Experte Familiengerd bestätigt

Bei Dir gab es während der Ausbildung eine Betriebsübernahme nach § 613a BGB.

Das bedeutet, der neue AG hat alle Rechte und Pflichten vom vorherigen AG übernommen, also auch die Betriebszugehörigkeit.

Du hast 2004 angefangen im Betrieb zu arbeiten und anschließend dort eine Ausbildung gemacht. Während der Ausbildung gab es den Betriebsübergang.

Dass Du nach der Ausbildung einen Arbeitsvertrag mit der Firma Y bekommen hast, spielt keine Rolle da die Firma X ja von Y übernommen wurde.

Deine Betriebszugehörigkeit beträgt entsprechend ab übermorgen 20 Jahre


Pinguin427 
Beitragsersteller
 30.07.2024, 13:03

Vielen Dank für Ihre Antwort.

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