Arbeitgeber verbietet Nebentätigkeit?

3 Antworten

Hallo! Wer hat denn Ihnen den Minijob abgelehnt? Meinen Sie Ihren aktuellen Arbeitgeber?

Lesen Sie Ihren Arbeitsvertrag noch mal durch. Enthält dieser einen Punkt, dass die Übernahme einer zweiten Tätigkeit Ihnen verboten wird?

Ausserdem, Sie haben schon Ihre Stundenzahl bei dem aktuellen Arbeitgeber reduziert bekommen? Dann verstehe ich nicht, was die Logik Ihres Arbeitgebers ist. Es sollte in diesem Fall eine Begründung geben, falls Sie die Ablehnungsbenachrichtigung per E-Mail erhalten haben.

Generell darf man auch mehrere Tätigkeiten ausüben, wichtig ist, dass sie sich nicht überlappen.


Familiengerd  22.04.2021, 17:23
Enthält dieser einen Punkt, dass die Übernahme einer zweiten Tätigkeit Ihnen verboten wird?

Eine solche Klausel wäre unwirksam.

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Frank363  23.04.2021, 06:28
@Familiengerd

Je nach Umständen. Wenn man an einem zweiten Unternehmen arbeiten möchte, dessen Tätigkeit sich mit dem ersten in kommerziellen Fragen überschreiten kann, dann ist es fragwürdig. Z.B. man arbeitet bei einer Baufirma, kennt Ihre Kunden und Aufträge, und würde dazu bei Ihrem direkten Wettbewerber eingestellt. Ist das denn möglich?!

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Familiengerd  23.04.2021, 08:49
@Frank363

Ich habe mich allerdings nur auf die von Dir erwähnte pauschale Klausel bezogen, denn ein solches pauschales Verbot ist nicht vereinbar mit der grundgesetzlich garantierten Freiheit der Berufswahl und Berufsausübung (Grundgesetz GG Art 12 Abs. 2).

Selbstverständlich aber darf der Arbeitgeber eine Nebentätigkeit verbieten, wenn sie mit seinen berechtigten Interessen kollidiert: > konkurrierende Tätigkeit oder relevante Tätigkeit in einem Konkurrenzbetrieb, > negativer Einfluss auf den Hauptjob (z.B. Übermüdung), > Kollision mit gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Überschreitung der Arbeitszeitgrenzen).

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Grundsätzlich gibt es kein Gesetz, welches eine Nebentätigkeit pauschal verbietet. Allerdings ist nicht jede Nebentätigkeit zulässig und manche Nebenjobs dürfen vom Arbeitgeber auch untersagt werden. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Nebentätigkeit gegen die berechtigten Interessen des Hauptarbeitgebers verstößt.

Abschließend empfehlen wir dir, dass du dich mit deiner arbeitsrechtlichen Frage an das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wendest.

Dieses erreichst du von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter der Telefonnummer: 030 / 221 911 004.

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

dann hat dein Arbeitgeber nach Prüfung abgelehnt; das ist möglich und bindend

und ich rate dir ab, es trotzdem zu tun

Woher ich das weiß:Recherche

Familiengerd  22.04.2021, 17:27

Die Antwort ist - jedenfalls für den Fragefall - schlicht und einfach falsch.

Der Arbeitgeber darf eine Nebentätigkeit nur verbieten, wenn sie mit seinen berechtigten Interessen kollidiert: > konkurrierende Tätigkeit oder relevante Tätigkeit in einem Konkurrenzbetrieb, > negativer Einfluss auf den Hauptjob (z.B. Übermüdung), > Kollision mit gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Überschreitung der Arbeitszeitgrenzen).

Ein pauschales Verbot ist nicht vereinbar mit der grundgesetzlich garantierten Freiheit der Berufswahl und Berufsausübung (Grundgesetz GG Art 12 Abs. 2).

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