Vollzeit Job und Nebenjob bei der gleichen Branche wäre das ja Wettbewerb bzw. Konkurrenz, wenn ich meinen Vollzeit Arbeitgeber keine Information gebe?

5 Antworten

Also ich hab eine ähnliche Situation, jedoch bin ich mir meinem Hauptberuf für die Auftragsabwicklungen für Wartungen/TÜV bei der OMV Tankstelle zuständig und nebenbei arbeite ich am Wochenende an einer OMV an der Kasse, somit hat das bei mir alles andere als mit Konkurrenz zu tun, jedoch würde ich an deiner Stelle lieber einen anderen Nebenjob suchen, sobald dein Chef das mitbekommt kann er dich wie bereits genannt fristlos kündigen

Du musst deinem AG den Nebenjob angeben. Wegen der Arbeitsstunden. Denn du darft in beiden Jobs zusammen nicht ü48 Stunden/Woche kommen.

Arbeitest du beim Mitbewerber kann die der AG den Job verbieten, muss es aber begründen(Geheimnesträger, Kundenabwerben)

Kann er das nicht begründen, darfst du auch einen Job beim Mitbewerber annehmen, so gibt es ein Urteil darüber, das ein Postler im Innendienst morgens bei der Post arbeitete und Nachmittags für Hermes Pakete ausfahren darf. Da er hier weder Geheimnisträger ist, noch Kunden abwerben kann, kann ihm die Post den zweitjob nicht verbieten.


Milchschnitt514  09.06.2020, 21:26

Das mit dem Arbeitszeitgesetz ist falsch. Natürlich darfst du freiwillig mehr als 48 Stunden arbeiten wenn du das so mit deinem Hautjobarbeitgeber abklärst und und den Hauptjob durch den Nebenjob nicht vernachlässigen tust. .. ich kenne jemand der das genauso seit Jahren machen und 51 wochen arbeitet anstatt 48

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Idiealot  06.03.2020, 10:01

Das gilt aber nicht generell.

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Dein AG wird das wahrscheinlich nicht einfach herausfinden, aber die Kollegen Zufall und Neid sind da die allerbesten Informationsquellen. Oder soziale Netzwerke, auch immer wieder gern genommen.

Es drohen ansonsten Abmahnungen: https://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/nebentaetigkeit/7308500.html

"Welche Folgen hat es, wenn ein Arbeitnehmer eine unzulässige Nebentätigkeit ausübt?

Wenn ein Mitarbeiter einen Nebenjob verschwiegen hat, die zulässig ist, dann ist das ein relativ leichter Verstoß gegen seine Pflichten. „Arbeitgeber können ihn dann nur darauf hinweisen, dass er sie vorher informieren muss und das künftig auch tun soll“, so Klein. Nur wenn ein Mitarbeiter Nebentätigkeiten wiederholt verschweige, sei eine Abmahnung gerechtfertigt.

Ist die Nebentätigkeit unzulässig, dann können Arbeitgeber den Mitarbeiter abmahnen, das heißt auf den Pflichtverstoß hinweisen und im Wiederholungsfall mit einer Kündigung drohen. In sehr schwerwiegenden Fällen, zum Beispiel wenn der Mitarbeiter für ein Konkurrenzunternehmen tätig ist, ist auch sofort eine verhaltensbedingte Kündigung denkbar.

Außerdem können Arbeitgeber bei einer unzulässigen Nebentätigkeit von ihrem Mitarbeiter verlangen, dass er diese beendet. Ist er dazu nicht bereit, dann muss ein Gericht entscheiden, ob die Nebentätigkeit tatsächlich unzulässig ist."

Mit diesen Risiken musst du also leben.

Was könnte mir drohen?

Abmahnung bzw. Kündigung.

kann mein Arbeitgeber herausfinden dass ich einen Nebenjob habe?

Joa über ELStAM kann man zumindest steuerlich einiges erfahren.

Selbstverständlich. Wie er das nun hinbekommen könnte, lasse ich offen.^^

Und was dir droht? Fristlose Kündigung, Schadenersatzklage? Reicht das?