Nebenkostenabrechnung verspätet?

3 Antworten

Es gilt wohl das deutsche Mietrecht.

Die Abrechnung der Betriebskosten wird nach den Vereinbarungen im Mietvertrag ausgeführt. In der Regel werden die m² der Wohnflächen als Grundlage benutzt. Verbräuche werden durch Messeinrichtungen erfasst. Falsche Wfl-Angaben führen zu verfälschten Abrechnungen, denen insgesamt zu widersprechen wäre. Die Abrechnung für 2022 muss erneut unter Fristsetzung angefordert werden. Die verspätete Ausgabe der BK-Abrechnung hat der Vermieter verschuldet. Nachzahlungen sind daher nicht zu leisten.


AmonAmy 
Beitragsersteller
 14.08.2024, 21:04

Danke für die Antwort. Wie ist es denn, wenn nachträglich Messeinrichtungen eingebaut wurden und trotzdem Prozentual berechnet wird?

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Gerhart  15.08.2024, 06:19
@AmonAmy

Solange im Mietvertrag keine Vereinbarungen über Verbrauchsabrechnungen getroffen wurde, gilt die Abrechnung nach m² Wohnfläche aber gekürzt um 15 %. Der nachträglche Einbau von Messeinrichtungen verlangt deren Anwendung und damit eine Änderung des Mietvertrages.

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Nebenkosten, zumindest bei Wohnungen, werden gleich auf alle Mieter verteilt.

Bei Nebenkosten, die durch die eigene Mietfläche beeinflusst werden (z.B wenn Heizkosten auf den ganzen Wohnblock gerechnet werden), dann wirst du mehr bezahlen wenn du z.B 120m² hast und alle anderen betroffenen Mieter im Schnitt nur 80m² - wie das genau geregelt ist, steht im Vertrag.

Hier in Ö gibt es eine Verjährungsfrist von 3 Jahren bei Nebenkostenabrechnungen.

Sind noch Kosten vom Vormieter offen, so zahlt diese der aktuelle Mieter.

Jedes Mal unterschiedliche m² Zahlen klingen aber seltsam, hier würde ich nochmal nachfragen und den Vermieter und Versorger um aufklärung bitten.

Eine rechtliche Beratung hilft immer. Oft gibts da kostenlose Hilfe, in Ö z.B bei der Arbeiterkammer und wenn man bei einer Gewerkschaft ist


AmonAmy 
Beitragsersteller
 14.08.2024, 21:05

Vielen Dank für die Antwort, wir haben beim Mietverein angefragt, dort gibt es leider erst ab Oktober wieder freie Termin.

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und es handelt sich unserer Meinung nach um Selbstverschulden des Vermieters.

Um Dich auf eine Verfristung zu berufen, müsstest Du das nachweisen.

Das mit den drei Abrechnung bzw. der 2. hab ich nicht kapiert.