Darf ein Vermieter ab 01.2023 eine Vorauszahlung der Nebenkosten vereinbaren?


25.11.2022, 18:46

Das könne grundsätzlich auch passieren, sagt Florian Bau vom Mieterverein Dresden – aber nicht einseitig durch den Vermieter oder die Vermieterin: "Vereinbaren kann man das – einvernehmlich. Wenn der eine das vorschlägt und der andere sagt: So machen wir das, dann ist das auch bindend. Das kann für den einzelnen Mieter auch sinnvoll sein. Aber es ist nicht möglich, vor der Abrechnung einseitig die Vorauszahlung zu erhöhen oder zu reduzieren."

Die Betriebskostenabrechnung sei nämlich die Grundlage, auf der der Vermieter oder die Vermieterin darüber entscheidet, ob und in welchem Umfang künftig mehr oder weniger gezahlt werden muss. Das könne auch andersherum durch den Mieter oder die Mieterin so geschehen, sagt Bau.

1 Antwort

...nein, darf er nicht "einfach so". Aber trotzdem sollte man als Mieter über diesen Vorschlag durchaus nachdenken. Denn die tatsächlich anfallenden Kosten wird man begleichen müssen...in Form einer Nachzahlung. Und die könnte heftig werden, ließe sich aber durch höhere Vorauszahlungen durchaus moderater gestalten lassen. Dass es den Vermieter aktuell etwas entlastet, ist eine andere Geschichte....