Abrechnung Strom für Wärmepumpe mit Mieter?

2 Antworten

Der Strom für die Wärmepumpe hat genauso einen (fiktiven) Einkaufspreis, der für die Abrechnung durch die Firma herangezogen werden könnte.

Dieser setzt sich idealerweise zusammen aus dem Zukauf und der entgangenen Einspeisevergütung durch Eigenverbrauch. Falls sich das so exakt ermitteln lässt.

Bitte nicht die Anschaffungskosten für Wärmepumpe und Photovoltaik vergessen, diese sollte ggf. dann in der Miete berücksichtigt werden.

Wichtig ist, dass der festgelegte Preis in irgendeiner Form für den Mieter nachvollziehbar ist.

Nein. Du musst seinen Verbrauch erfassen und mit den Preisen verrechnen.