Nachbarskatze kackt in unser Beet?

9 Antworten

siehe hier als Beispiel

Katzen auf dem Nachbargrundstück: Rechte und Pflichten – Nils Michael Becker :: Ich bin Rechtsanwalt und löse Probleme

Grundsätzlich gilt laut Bundesgerichtshof, dass Katzen als "Freigänger" anerkannt sind und dementsprechend das Recht haben, sich außerhalb des eigenen Grundstücks frei zu bewegen. Sie dürfen also auch das Grundstück von Nachbarn betreten.
Dieses Recht hat jedoch seine Grenzen. Es muss eine sogenannte "ortsübliche Belästigung" hingenommen werden. Was genau unter einer "ortsüblichen Belästigung" zu verstehen ist, lässt sich nicht pauschal sagen. Es hängt immer vom Einzelfall ab. Beispielsweise kann es unter Umständen als unzumutbar angesehen werden, wenn eine Katze regelmäßig den Garten des Nachbarn als Katzentoilette nutzt.
Es ist allerdings wichtig zu betonen, dass die Rechtsprechung in diesem Bereich nicht einheitlich ist. 
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Es gibt jedoch auch einige vorbeugende Maßnahmen, die dabei helfen können, unerwünschte Katzenbesuche zu verhindern. Eine Möglichkeit besteht darin, den eigenen Garten "katzensicher" zu gestalten. Dazu gehört beispielsweise, keine für Katzen attraktiven Pflanzen anzubauen oder den Garten mit einem speziellen Zaun zu umgeben.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, Abschreckmittel zu verwenden. Diese gibt es in verschiedenen Formen, zum Beispiel als Spray oder Granulat. Sie enthalten oft Geruchsstoffe, die Katzen als unangenehm empfinden und daher meiden.
Zu guter Letzt kann man auch den Dialog mit dem Katzenhalter suchen und gemeinsam nach Lösungen suchen. Vielleicht lässt sich der Katzenbesitzer darauf ein, seine Katze in der Dämmerung und nachts im Haus zu behalten, um nächtliche Streifzüge zu verhindern. 

Dann verdeckt das Beet mit entsprechenden Gittern/Netzen und verteilt kreuz und quer Stäbe, die die Bewegungsfreiheit der Katze einschränken.

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 - (Tierarzt, Kater, Tierhaltung)

NordicArctis 
Beitragsersteller
 18.02.2025, 14:28

Ich hab doch schon gesagt dass wir keine Zäune haben dürfen hä

Nectovelin  18.02.2025, 14:31
@NordicArctis

Von ZÄUNEN war doch gar nicht die Rede! Ich schrieb GITTER/NETZE!

Die spannt man rund um und übers Beet in einer Höhe von vielleicht 30 cm.

FouLou  18.02.2025, 14:36
@NordicArctis

Ich bin mir ziemlich sicher das dein vermieter keine Umrandung des beetes mit einem leicht wieder zu entfernenden Gitter verbieten kann. Auch gitter/Netze die auf dem Boden gelegt werden zählen dazu. Euer garten. Eure sache.

Ne konkrete umzäunung des gartens ist etwas anderes. Das ist ja eine Permanente installation.

Gibt im Baumarkt doch diese Ultraschallgeräte, um Katzen zu verscheuchen. Vielleicht damit.

Tja, so ist das eben. Was machst du wenn Vögel, Mäuse, Insekten usw, sich in deinem Garten aufhalten und dort hin machen??


NordicArctis 
Beitragsersteller
 18.02.2025, 14:26

Gegen Vögel hab ich nichts.

Bei den anderen mit Wasser abspritzen