Nachbar stellt im eigene Garten auf Straßenseite einen Riesen Werbeplakat auf?

2 Antworten

Hallo, die Gartenfläche ist Gemeinschaftseigentum und dem betreffenden Wohnungseigentümer ist für sein "eigenes" Gartenstück ein Sondernutzungsrecht eingeräumt worden;

die Aufstellung einer Werbetafel in der von Dir beschriebenen Art ist eine bauliche Veränderung nach § 22 Wohnungseigentumsgesetz und bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung der anderen Eigentümer;

Zustimmung kann mit einfacher Mehrheit erfolgen, wenn alle Miteigentümer zugestimmt haben, die über das zu duldende Maß beeinträchtigt sind;


Mischa261092 
Beitragsersteller
 16.11.2019, 10:34

Vielen Dank , das heißt er hätte zuerst die Gemeinschaft fragen sollen ?

Mischa261092 
Beitragsersteller
 16.11.2019, 12:41
@Bergfex49

Okey und wie können wir jetzt handeln?, bestimmt will die Mehrheit es nicht.

Für eine solche Werbefläche hätte er ja einen Bauantrag stellen müssen. Das kannst du ja prüfen, ob das erfolgt ist.