Wer bezahlt die Zaunerneuerung in einer Eigentumsgemeinschaft?
Wir wohnen in einem 4 FH Haus mit 4 Eigentumswohnungen. Die unteren beiden Wohnungen haben einen Garten mit Sondernutzungsrecht. Nun muss der Zaun auf einer Seite erneuert werden aufgrund eines Sturmschadens. Die Versicherung zahlt nicht. muss der Eigentümer mit dem Sondernutzungsrecht des Garten den Zaun erneuern auf seine Kosten oder zahlt das die Eigentümergemeinschaft? In der Teilungserklärung steht dazu leider nichts.
Das Haus wurde damals von einem Eigentümer errichtet der nach und nach die Wohnungen veräußert hat. gibt es zu diesem Sachverhalt keine Vorschrift?
7 Antworten
Zahlt jeder mit, zack, zack.
Zumindest wenn er den Zaun nicht nachträglich selbst errichtet hat.
Das wäre meine Einschätzung.
Aber ihr könnt auch sicherlich gut drum streiten.
Ois kloa? ;-)
In meinem Bestand sind sonne Dinger in der VGV versichert. Die haben dann wohl eine Internetsparvariante.
Ist doch beim Dach auch so, alle bezahlen, nicht nur die unterm Dachschaden.
Doch, doch, die Regel heißt: Kostenpflichtige Rechtsberatung. ;-)
Im Ernst: einigt euch doch selbst auf etwas, dass ihr alle fair findet, da es keine eindeutig ableitbare Regelung gibt.
Z.B. alle beteiligen sich, aber die unten zahlen 60%, die oben nur 40%.
Das ist der Weg. ;-)
Ist es auch, das Grundstück gehört der WEG, der Zaun gehört der WEG, die hat eine VGV, und die bezahlt, wenn dieser Baustein bestellt und bezahlt wurde.
Ist doch bei Fenster und Dach genauso, alle bezahlen, gemäß TE.
Zahlen eigentlich nur die Eigentümer dieser zwei Wohnungen. Die restlichen Bewohner haben ja keinen Garten und auch kein Zutritt darauf?
Dann gibt es keinen Grund, warum das die Gemeinschaft zahlen sollte.
Zaun gehört zum Grundstück, ist über die VGV abgesichert.
Der Verwalter möge sich kümmern, und die WEG bezahlt/verteilt gemäß Teilungserklärung, weil sie keine ordnungsgemäße VGV abgeschlossen hat.
Ich würde spontan sagen, der Eigentümer mit dem Sondernutzungsrecht
Wenn der Zaun zum Haus gehört, zahlt es die Eigentümergemeinschaft. Die Dachziegel gehören ja auch nicht nur der Dachgeschosswohnung.
Ist es ein privater Zaun zahlt der Besitzer.
Vom Dachziegel hat aber jeder Bewohner was :D gehört zum Haus und somit zur Gemeinschaft
in einem Achtstockt kann mir im Untergeschoss herzlich egal sein ob auf dem Dach zwei Ziegel kaputt sind. Zahlen muss ich trotzdem. Deshalb hier ja die Frage wer den Zaun errichtet hat und der Besitzer ist
Nein er wurde beim Bau des Hauses errichtet. Gibt es hierzu keine Regeln? In D ist doch sonst alles geregelt 😅