Muss mich mein Arbeitgeber für Feuerwehrdienste freistellen?


12.08.2024, 00:25

PS: Man muss ja schließlich, um weiterhin als aktives Mitglied zu gelten, seine 40 Mindestdienststunden jährlich erreichen.

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Die rechtliche Lage ist ja klar... die Gesetze der Bundesländer sprechen von "Aus- und Fortbildung" sowie "Einsätzen" in Bezug auf die Freistellung.

Jetzt muss man sich also fragen, was ein "Feuerwehrdienst" ist und welche rechtliche Stellung dieser hat. Und das ist so nicht ganz so einfach. Denn ein "Feuerwehrdienst" umfasst meiner Meinung nach alle Termine, die (im Regelfall durch einen Dienstplan) durch die Wehrführung angesetzt bzw. angeordnet werden. Das ist schon versicherungstechnisch relevant, weil Du im Dienst durch die entsprechende Gemeinde- oder Feuerwehr-Unfallkasse versichert bist bzw. der Kommunale Schadensausgleich für durch Dich verursachte Schäden aufkommt.

Wie gesagt kann ein "Feuerwehrdienst" so ziemlich alles sein... eine Ausbildung, ein Übungsabend, eine Einsatzübung, ein Werkstattdienst, ein Dienst oder Ausflug mit der Jugendfeuerwehr, die Wartung und Pflege von Fahrzeug, Gerät und Ausrüstung, die Teilnahme an Versammlungen und manchmal auch Festen (beispielsweise als Abordnung der Wehr zu Jubiläen) usw.

Und ich denke, genau da fangen die "Probleme" an. Denn man muss hier immer abwägen zwischen dem "öffentlichen Interesse" und dem Interesse Deines Arbeitgebers. Dass ein Arbeitgeber seinen Mitarbeiter für einen Einsatz freistellen muss, das sollte eigentlich jedem einleuchten. Dass er seien Mitarbeiter auch für Aus- und Fortbildung freistellen muss, das auch irgendwie - denn ohne die kann derjenige seine Arbeit als Feuerwehrmann nicht richtig ausüben.

Muss aber ein Arbeitgeber seinen Mitarbeiter nun freistellen, weil beispielsweise das Fahrzeug gewaschen werden muss (was ja auch ein Dienst wäre)? Ich denke, da stehen dann die (wirtschaftlichen) Aspekte des Arbeitgebers über der Notwendigkeit für die Allgemeinheit - sprich: Diese Aufgabe könnte auch zu einem anderen Zeitpunkt oder von anderen Kameraden durchgeführt werden.

Und genau deshalb sprechen die Gesetze eben nicht von "Diensten", sondern von "Einsätzen, Aus- und Fortbildungen".

Wenn sich die Wehr nun beispielsweise alle 14 Tage trifft, um ihren "Dienstabend" abzuhalten, dann ist das in der Regel ja ein Übungsabend bzw. ein Abend, an dem Aus- und Fortbildung bzw. Übung (also Verfestigen des Erlernten) betrieben wird. Und das wäre dann eben auch klar der "Aus- und Fortbildung" zuzuordnen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr
PS: Man muss ja schließlich, um weiterhin als aktives Mitglied zu gelten, seine 40 Mindestdienststunden jährlich erreichen.

Weißt du eigentlich, in wie vielen Feuerwehren landauf, landab diese 40 h niemanden interessieren, von Einsatzkräften über Wehrführungen bis hin zu Gemeinderäten? ;) Aus meiner kleinen Dorfwelt heraus betrachtet müsste man 2/3 der Kameraden nach Hause schicken wenn man auf die 40 h beharren würde. Und ehrlicherweise wüsste ich auch nicht, was die TSA- bzw. TSF-ohne-PA-Wehren in Bayern denn 2x pro Monat üben sollten.

Konkret geht es mir um die „einfachen“ Dienste nach Dienstplan, die (in meinem Fall) 14-tägig für 2 bis 3 Stunden stattfinden und verschiedene Themen wie z. B. TH beinhalten.

Nenne es Dienste, nenne es Übungsabende, nenne es Ausbildungsabende. Die Bezeichnung ist lokaler Dialekt ;) Es ist kein "Dienst am Grill" oder "Dienst am Zapfhahn" im Sinne einer Feierwehr. Das ist entscheidend.

Wie Happyme1984 schon geschrieben hat, das SächsBRKG ist da sehr weit gefasst:

Nehmen aktive Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren sowie Helfer und Helferinnen im Katastrophenschutz während der Arbeits- oder Dienstzeit an Einsätzen, Übungen, sowie Aus- und Fortbildungen teil, sind sie für die Dauer der Teilnahme, bei Einsätzen auch für einen notwendigen Zeitraum danach, von der Arbeits- oder Dienstleistung freizustellen.

Der regelmäßige Übungsabend, Dienstabend oder wie auch immer ihr es bei euch nennt, ist ganz klar eine Ausbildungsveranstaltung.


PJWorkers 
Beitragsersteller
 19.08.2024, 09:59

Naja, diese 40 h interessieren nur so lange nicht, bis mal etwas passiert 😉

RedPanther  19.08.2024, 14:41
@PJWorkers

Das ist sehr oft so.

Ich will allerdings mal die Reaktion der FUK sehen, wenn sie dem Wehrführer vorwirft, Einsatzkräfte mitgenommen zu haben die ihre 40 h nicht beisammen hatten, und der dann fragt ob er denn alleine ohne Maschinist, ohne Angriffstrupp, ohne Wassertrupp, ohne Schlauchtrupp und mit dem topmotivierten, frisch aus der Grundausbildung gekommenen 18jährigen Melder zum Wohnungsbrand hätte fahren sollen.

PJWorkers 
Beitragsersteller
 19.08.2024, 14:51
@RedPanther

Da gebe ich natürlich Recht. Wobei die Ausbildung so mancher „älterer“ Kameraden oft auch fragwürdig ist 😅. Allerdings sprechen die Gesetze klar davon, dass man die 40 h Leisten muss um Dienstfähig zu gelten und ich denke mal, dass das die Unfallkasse leider genauso sieht 😕.

In § 61 Abs. 3 SächsBRKG ist keineswegs nur die Rede von Aus- und Weiterbildungen, sondern auch von Einsätzen und Übungen. Sprich, das, was du da tust, sollte problemlos unter diesen Paragraphen fallen: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/4911-SaechsBRKG#p61