Da ich beruflich und privat sehr viel mit dem Auto unterwegs bin: Ja, das ist mir schon öfters passiert. Besonders in der Nähe von Krankenhäusern, da kommt das ziemlich häufig vor, dass sich an- und abrückende Rettungsfahrzeuge begegnen.

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Ein Foto, dass Du geschossen hast oder ein Foto, auf dem Du abgebildet bist?

Ersteres wäre ggfs. eine Urheber- und Nutzungsrechtsverletzung.
Letzteres eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts (Recht am eigenen Bild).

Von beiden gibt es Ausnahmen.

Sofern aber tatsächlich eine Rechtsverletzung vorliegt, kannst Du natürlich rechtlich dagegen vorgehen.

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Nicht jede Kommune/Feuerwehr hat denselben Bedarf an Fahrzeugen. Welche(s) Fahrzeug(e) eine Wehr benötigt, das hängt u.a. von ihrem primären Einsatzgebiet und den dort möglichen Einsätzen ab, der Einsatztaktik und den übrigen vorhandenen Fahrzeugen, von der Ausstattung/Ausrüstung und Entfernung der benachbarten Wehren usw. Zu berücksichtigen sind aber auch örtliche Gegebenheiten - so kommt man beispielsweise in historischen Altstädten, in Wald, Moor oder am Strand usw. mit großen Fahrzeugen schnell an seine Grenzen.

So ist das (H)LF 20 beispielsweise der "große Bruder" des (H)LF 10 mit größerem Wassertank, leistungsstärkerer Pumpe und einigen zusätzlichen Gerätschaften an Bord, das dann aber auch entsprechend teurer und größer ist. Warum sollte eine Kommune das teurere (H)LF 20 kaufen, wenn das kleinere und günstigere (H)LF 10 für den Einsatzzweck völlig ausreichend ist? Davon abgesehen, dass das größere Fahrzeug evtl. gar nicht in das vorhandene Feuerwehrhaus passt, was wiederum enorme Um- oder Neubaukosten mit sich bringen würde. Zudem spielt hier und da auch das Gewicht eine Rolle (je größer, desto schwerer), da es vielerorts Bereiche gibt, die nur mit einer gewissen Maximallast befahren werden können (z.B. Flächen über Tiefgaragen, Stollen und Schächten oder aus anderen Gründen.

LF und HLF sind beides "Universalfahrzeuge" der Feuerwehren. Das LF ist aber mehr auf den Bereich Brandbekämpfung ausgelegt (mehr Schläuche und Armaturen, größeren Wassertank, Tragkraftspritze usw.), das HLF mehr auf die technische Hilfeleistung (hydraulische Rettungsgeräte usw.).

Das LF-KatS ist wiederum als Fahrzeug für den Katastrophenschutz konzipiert. Es ist speziell dafür ausgestattet, über einen längeren Zeitraum hinweg, überörtlich und darüber hinaus unter erschwerten Bedingungen eingesetzt zu werden.

Dasselbe gilt übrigens auch für andere Fahrzeugtypen. Das TLF beispielsweise. TLF 1000/2000/3000/4000/5000, GTLF, mit Trupp-, Staffel- oder Gruppenbesatzung.

Auch dort hat jedes Fahrzeug seine Berechtigung. Alle haben gemeinsam, dass sie in der Hauptsache Wasser an die Einsatzstelle bringen sollen. Ein großes TLF (TLF 4000, TLF 5000 etc.) kann sehr nützlich bei z.B. Bränden auf der Autobahn oder auf einer Mülldeponie sein. Bei einem Waldbrand aber wird es schwierig, da es für enge und unebene Waldwege viel zu schwer und zu wenig wendig ist.

Und was dann noch hinzu kommt: Normen ändern sich im Laufe der Zeit und Einsatzfahrzeuge befinden sich gerne mal 3 oder 4 Jahrzehnte im Dienst. Da wurde dann aus dem LF 8 ein LF 8/6, daraus ein LF 10/6, daraus ein LF 10 und irgendwann wurde in LF 10 und HLF 10 unterschieden. Findet man allesamt heute noch in vielen Wehren, auch wenn davon aktuell nur noch das LF 10 und das HLF 10 genormt sind.

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Immer dann, wenn es die Lage erfordert ;-)
Nein, tatsächlich... der Rauchvorhang soll verhindern, das Rauch z.B. aus einem brennenden/verrauchten Raum in einen nicht verrauchten Raum bzw. aus einer verrauchten Wohnung in das nicht verrauchte Treppenhaus zieht - auch dann, wenn die Tür geöffnet ist. Beispielsweise, weil die Feuerwehr durch diese Tür zum Löschangriff vorgeht oder weil sich diese nicht schließen lässt.

Mit der Verhinderung der Rauchausbreitung wird einerseits der Fluchtweg (z.B.) das Treppenhaus für andere Wohnungen gesichert, andererseits ein Sachschaden durch den Rauch in nicht direkt betroffenen Gebäudeteilen verhindert.

Insofern wird der Rauchverschluss nicht nur dann eingesetzt, wenn es Personen zu retten gilt sondern immer dann, wenn man einen verrauchten Raum durch eine betritt und eine Rauchausbreitung verhindern möchte. Eine Alternative wäre, die Zimmer-/Wohnungstür geschlossen zu halten und den Brand von außen über die Fenster zu bekämpfen. Ist nur nicht immer und überall so schnell und einfach gemacht.

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Für Baden-Württemberg gilt:

Wie erlangt man die Fachhochschulreife?
Voraussetzung ist der Besuch der ersten Jahrgangsstufe des Kurssystems und das Verlassen der Schule ohne allgemeine Hochschulreife.
Die Fachhochschulreife besteht aus zwei Elementen: dem schulischen und dem berufsbezogenen Teil. Erst wenn beide Teile erfolgreich abgeschlossen wurden, erhält man das Zeugnis über die Fachhochschulreife mit einer Anerkennung in allen Bundesländern mit Ausnahme von Bayern und Sachsen.
Nach dem erfolgreichen Bestehen des schulischen Teils der Fachhochschulreife folgt der berufsbezogene Teil. Der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife wird nachgewiesen durch:
- eine mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder in einem gleichwertig geregelten Ausbildungsberuf oder
- eine mindestens zweijährige schulische Berufsausbildung, gegebenenfalls in Verbindung mit einem Berufspraktikum oder
- eine mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder
- ein mindestens einjähriges Praktikum nach Absatz 2 der Verordnung zur Fachhochschulreife oder
- ein freiwillig abgeleistetes soziales oder ökologisches Jahr, den Wehr- oder Wehrersatzdienst oder den Bundesfreiwilligendienst.
Dem Gymnasium werden entsprechende Arbeitszeugnisse oder Leistungsnachweise nach Abschluss der praktischen Tätigkeit vorgelegt. Nach Prüfung der Unterlagen stellt die Schule das Zeugnis der Fachhochschulreife aus.

Demnach reicht eine berufliche Tätigkeit ohne Berufsausbildung nicht aus, um den praktischen Teil der Fachhochschulreife zu erlangen.

Eine Möglichkeit wäre aber vielleicht, dass Dein Arbeitgeber einen Teil Deiner beruflichen Tätigkeit als Praktikum bestätigt?

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Hier findest Du eine ganze Menge Kleinigkeiten - auch welche unter 5 EUR: https://www.feuerwehrversand.de/7/apg/1088/Geschenke.htm

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Es gibt bei den BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) in Deutschland in der Regel 2 Arten von Leitstellen: Die Leitstellen der Polizei (110) und die Leitstellen der "nicht-polizeilichen BOS" (112). D.h., dass die 112er-Leitstellen für die Alarmierung und Disposition von Rettungsdienst, Feuerwehr, THW, Hilfsorganisationen usw. verantwortlich ist.

In diesen Leitstellen arbeiten normalerweise Disponenten, welche

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung im Rettungsdienst (Rettungsassistent oder Notfallsanitäter) sowie eine Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr (mind. Gruppenführer-Qualifikation) und zusätzliche Lehrgänge (Disponent/Leitstelle) vorweisen können -- oder --
  • eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Berufsfeuerwehrmann/-frau plus eine Ausbildung im Rettungsdienst (mind. Rettungssanitäter) zuzüglich Leitstellen-Lehrgänge vorweisen können

Mittlerweile bieten einige Leitstellen aber auch "Direktausbildungen" zum Leitstellendisponenten an. Auch dabei müssen aber in aller Regel mehrere Lehrgänge und Ausbildungen im Bereich Feuerwehr und Rettungsdienst absolviert werden.

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Der beste weg wäre, den Verein (Vorstand) darauf anzusprechen und darum zu bitten, die Bilder nicht mehr zu veröffentlichen bzw. von der Website zu nehmen. Bzw. Deine Eltern als Erziehungsberechtigte in Deinem Namen.

Rechtlich gesehen kommt es sehr darauf an, was genau auf dem Bild zu sehen ist.

Grundsätzlich hat nämlich jeder Mensch das sogenannte "Recht am eigenen Bild". D.h. dass Du allein darüber entscheiden kannst, wann und wo bzw. durch wen ein Bild von Dir genutzt bzw. veröffentlicht werden darf. Eine erteilte Einverständnis kannst Du auch nachträglich widerrufen (mit entsprechender Bearbeitungs- und Übergangszeit) - es sei denn, Du hast für die Fotos ggfs. Geld bekommen und die Nutzungsrechte vollständig abgetreten.

Es gibt allerdings auch Ausnahmen. Wenn beispielsweise Fotos während öffentlicher Veranstaltungen aufgenommen worden sind oder auch dann, wenn Du auf dieser Aufnahme nur "Beiwerk" bist (von Beiwerk spricht man immer dann, wenn man die Person auf dem Foto austauschen oder entfernen könnte, ohne dass sich die Bildaussage selbst dadurch ändert), dann kommt das Recht am eigenen Bild nicht zum Tragen - d.h., der Verein dürfte die Bilder weiter nutzen.

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Es handelt sich um einen Helm aus Deutschland... welcher, das ist so ohne weitere Abbildungen (z.B. vom Inneren) nur schwer zu sagen, da die Helme trotz diverser Überarbeitungen und unterschiedlicher Materialien ihre Form über Jahrzehnte behalten haben.

Wenn ich das Foto richtig deute, dann könnte das ein Stahlhelm M35 sein - oder einer der Nachfolgemodelle wie dem M40. Den früheren M18 schließe ich mal aus, der hatte eine geringfügig andere Form (etwas längerer Stirn- und Nachenschutz).

Die M35 wurden ab 1935 hergestellt und bei der Wehrmacht getragen, sind aber auch beispielsweise von der Feuerwehr und Sanitätsdiensten genutzt worden. Nach dem Krieg wurden die Wehrmachtshelme häufig überlackiert oder die nationalsozialistischen Embleme abgekratzt und dann "zivil" bei den Feuerwehren und Hilfsorganisationen weiter verwendet.

In diesem Fall ist der Helm in neuerer Zeit definitiv mal überlackiert worden... denn die waren früher niemals so glänzend.

Ein unbeschädigter M35-Helm in gutem Zustand wird aktuell mit 50 bis 100 EUR gehandelt, in sehr gutem Zustand und mit gut erhaltenen Emblemen bis zu 500 EUR. Mit kriegsbedingter Beschädigung (mit Originallackierung und Emblemen) sogar mit 750 bis 3.000 EUR. In diesem Fall dürfte der Helm aber aufgrund der neueren Beschädigung und der Neulackierung nicht viel Wert sein

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Sauberer... ja. Einerseits ist früher kaum jemand auf die Idee gekommen, einfach seinen Müll irgendwo fallen zu lassen und es wurde auch nicht alles sinnlos vollgemalt und/oder mit Aufklebern vollgeklebt. Da sind die Menschen relativ gleichgültig geworden. Allerdings war die Luftverschmutzung durch Industrie, Eisenbahn und Autos/Lkw damals auch höher, heute helfen Katalysatoren und Filteranlagen

Schöner... darüber lässt sich streiten. Sicherlich gab es damals deutlich mehr Pflanzkübel, Brunnen, Nischen mit Sitzecken usw. in den Städten. Die bei uns sind mittlerweile alle verschwunden - einerseits, um Platz für immer größer werdende Fahrzeuge der Rettungsdienste, des Lieferverkehrs und der Reinigungs- und Winterdienstes zu schaffen, andererseits um weniger geschützte Ecken für Obdachlose, Drogenabhängige und Säufer zu haben - und letztendlich auch, weil solcher Schmuck immer öfter durch Vandalismus zerstört wurde. Letztendlich ist das Design der Zeit zischen dem 2. Weltkrieg und den 1980er Jahren aber arg von Waschbeton geprägt, was mir persönlich so gar nicht gefällt.

Ruhiger... das kommt sicherlich ganz auf den genauen Ort drauf an. Insgesamt hat der Verkehr in den letzten Jahrzehnten deutlich zugenommen. Allerdings wurden in dieser Zeit auch in den Innenstädten viele Straßen zu Fußgängerzonen umgebaut. Und Menschen sind früher sicherlich mehr auf der Straße unterwegs gewesen als heute... denn ein nicht ganz kleiner Teil der Einkäufe hat sich von den Läden auf das Internet verlagert, genauso wie viele Dienstleistungen heute online funktionieren und kein persönliches Erscheinen mehr verlangen.

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Uff... das sind jeweils für sich sehr, sehr umfangreiche Themen. Das würde an dieser Stelle alles sprengen.

Deshalb mal ein paar Links:

Hygiene im Feuerwehrdienst:

  • https://www.hfuknord.de/hfuk/praevention/fachthemen/Hygiene-im-Feuerwehrdienst.php
  • https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/3730/hygiene-und-kontaminationsvermeidung-bei-der-feuerwehr
  • https://www.feuerwehrverband.de/neue-fachempfehlung-beschreibt-grundsaetze-zur-hygiene-im-brandeinsatz/

Umweltschutz

  • https://www.feuerwehrverband.de/fachliches/fb/fa-elu/
  • https://www.rosenbauer.com/blog/de/umweltschutz-und-nachhaltigkeit-bei-feuerwehr-ausruestung/
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Grundsätzlich muss man technisch in drei verschiedenen Arten von (akustischen) Sondersignalanlagen bzw. Tonfolgesignalen unterscheiden:

  • Pressluftfanfaren ("Martin-Horn" der Fa. Max B. Martin oder ähnliche Produkte z.B. der Fa. Fiamm
  • Elektrische Sondersignalanlagen
  • Aufschlaghörner

Bei den Pressluftfanfaren handelt es sich um Schallbecher (Trompeten), durch die abwechselnd Luft gleitet wird, welche mit einem Kompressor erzeugt wird. Hier braucht es keinen Vestärker... also ähnlich wie bei musikalischen Trompeten und Fanfaren, nur dass hier die Druckluft durch einen Motor und nicht durch einen Menschen erzeugt wird.

Bei den elektrischen Sondersignalanlagen wird, vereinfacht gesagt, die Tonfolge elektrisch erzeugt und über einen Lautsprecher ausgegeben. Also ähnlich, als wenn man eine Musikdatei auf dem Computer abspielt und über Lautsprecher ausgibt. Vorteil: Man kann ganz verschiedene Töne abspielen... in Deutschland beispielsweise das "Stadthorn" und das "Landhorn" sowie eine an das Pressluftisignal angelehnte Tonfolge. Hier kommen dann auch Verstärker zum Einsatz, um die gesetzlich vorgeschriebene Lautstärke zu erzeugen. .Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Audioverst%C3%A4rker

Aufschlaghörner (Starktonhörner) funktionieren im Grunde genommen wie Autohupen. Hier werden Membrane durch Elektromagneten in Schwingung versetzt, um einen Gundton zu erzeugen. Ein mit der Membrane verbundener Schwingungsteller oder -balken erzeugt durch Aufschlagen eines Ankers auf den Magnetkern den Oberton, wodurch die Tonfolge entsteht.

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Nein.

B.A., B.Sc., B.Eng., LLB usw. sind alle gleich viel Wert.

Ein B.A. bezeichnet halt nur einen Bachelor-Absolventen im Bereich der Sozial-, Sprach-, Kultur-, Politik- und Wirtschaftswissenschaften, während ein B.Sc. vorwiegend in MINT-Fächern verliehen wird und ein B.Eng. in der Ingenieurswissenschaft.

Dabei gibt es dann durchaus auch Überschneidungen, da beispielsweise Absolventen der Wirtschaftswissenschaften entweder einen B.A. oder einen B.Sc. verliehen bekommen. Das hängt dann weniger vom Studiengang selbst als mehr vom Schwerpunkt der Hochschule ab.

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Vorab einmal: "Sonderwegerechte" gibt es in Deutschland nicht - wir unterscheiden vielmehr in Sonderrechte und Wegerechte.

Sonderrechte sind an eine Person gebunden. D.h., dass bestimmte Personen Sonderrechte in Anspruch nehmen dürfen, wenn dies zur Erfüllung ihrer Arbeit notwendig ist. So darf beispielsweise auch ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr nach einer Alarmierung auf dem Weg von zu Hause zum Feuerwehrhaus im privaten Pkw Sonderrechte in Anspruch nehmen wie beispielsweise eine moderate Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, Parken im Halteverbot usw.
Sonderrechte haben aber beispielsweise auch die Abfallentsorger, die beispielsweise entgegen einer Einbahnstraße fahren, weil ihre Fahrzeuge Mülltonnen nur auf einer Seite aufnehmen können oder der Gasversorger, der mit Fahrzeugen in die Fußgängerzone einfährt. Oder der Abschleppdienst, der auf der Autobahn die Rettungsgasse nutzt, um an die Unfallstelle zu gelangen.

Wegerechte hingegen sind an Fahrzeuge gebunden und setzen die Nutzung von Blaulicht und Signalhorn voraus. Bei der Nutzung von Wegerechten haben alle anderen Verkehrsteilnehmer dem Einsatzfahrzeug umgehend freie Bahn zu verschaffen bzw. Vorfahrt einzuräumen.

Vgl. hier: https://th-h.de/law/sandrd/sonderwegerecht/#:~:text=Man%20kann%20also%20sagen%2C%20Sonderrechte,des%20Berechtigten%20gegen%C3%BCber%20anderen%20Verkehrsteilnehmern.

In der Stadt raste neulich ein Sprinter an mir vorbei auf dem "Entstörungsdienst" stand. Dieser hatte auch eine Sirene an, aber kein Blaulicht sondern ein "Orangelicht" wie man es von Städtischen großfahrzeugen kennt.

Beim "Entstördienst" handelt es sich meistens um Fahrzeuge der Versorger für Wasser, Strom, Gas usw. (früher auch Deutsche Post/Telekom für die Telefonleitungen). Also die Stadtwerke, Energieversorger usw.
Diese dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auch Wegerechte in Anspruch nehmen. Beispielsweise bei einem Gasleck, wo akute Explosionsgefahr besteht. Oder wenn es gilt, schnellstmöglich eine Stromversorgung zu unterbrechen (z.B. bei einem Gebäudebrand oder wenn ein Pkw in eine Trafostation gefahren ist).
Dasselbe gilt übrigens auch für Notfallmanager der Verkehrsbetriebe wie die Deutsche Bahn oder der kommunalen Bus- und Bahnunternehmen, die unterstützend zu Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei bei entsprechenden Unfällen ausrücken.

Vgl. hier. https://bos-fahrzeuge.info/einsatzfahrzeuge/suche/Entst%C3%B6rdienst

Diese Fahrzeuge waren früher häufig sowohl mit Blaulicht als auch mit orangefarbenem Blitzlicht ausgestattet. Heute sind das meist LED-Lichtbalken, die beide Farben wiedergeben können.
Im normalen Arbeitsalltag bei Arbeiten im Verkehrsraum wird dann das normale orangefarbene Licht genutzt, so wie bei Baustellenfahrzeugen usw. auch. Und im Notfalleinsatz dann das Blaulicht.

Das Signalhorn sollte natürlich nur in Verbindung mit dem Blaulicht ertönen. Offensichtlich hat hier also jemand entweder falsch geschaltet (Orangelicht mit Signalhorn) oder es hat sich um einen technischen Fehler gehandelt.

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Prinzipiell geht jede/r Feuerwehrangehörige/r mit dem Dienstantritt eine im Feuerwehrgesetz des jeweiligen Bundeslands festgeschriebene Dienstpflicht ein und verpflichtet sich zur regelmäßigen Dienst- und Ausbildungsteilnahme sowie zum Einsatz.

Da es sich aber um eine FF handelt und jeder "nebenbei" seinem normalen Leben nachgeht, ergeben sich zwangsläufig Situationen, in denen eine Wahrnehmung des Einsatzes nicht möglich ist. Beispielsweise dann, wenn man sich zu weit weg aufhält (wobei das "zu weit eben auch nicht fest definiert ist), bei Krankheit, nach dem Genuss von Alkohol usw. - und eben manchmal auch, wenn es der Beruf nicht zulässt. So kann ein Arzt nicht eine Operation am offenen herzen unterbrechen, eine Kindergärtnerin nicht die ihr anvertrauten Kinder unbeaufsichtigt lassen und ein Polizist nicht seinen Dienst unterbrechen, da er auch in diese Funktion hoheitliche Aufgaben ausübt.

Trotzdem kannst Du als Polizist eine wertvolle Feuerwehr-Einsatzkraft sein. Denn einerseits arbeitest Du ja wahrscheinlich wie die meisten anderen auch "nur" etwa 40 Stunden pro Woche (oder ein paar mehr) und hast Urlaub und freie Tage. Den weitaus gößtenTeil dr Zeit kannst Du also als Feuerwehrmann zur Verfügung stehen.

Duch den Beruf bei der Polizei und damit wahrscheinlich verbundener Schichtarbeit wirst Du dann sogar zu Zeiten zur Verfügung stehen, wo viele Feuerwehren über Probleme klagen (Stichwort Tagesverfügbarkeit).

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Wie wäre es damit?

https://hand-im-glueck.de/wp-content/uploads/2022/07/DIY-Stehlampe-aus-Feuerwehrhelm-Hand-im-Glueck.jpeg

... oder ohne Helm:
https://www.facebook.com/photo/?fbid=108064781190387&set=pcb.108064887857043

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Das kommt ganz darauf an, was man recherchieren möchte...

In der Hauptsache geht es drum, Informationen zu sammeln, abzugleichen und auf ihre Richtigkeit und Sinnhaftigkeit hin zu beurteilen. Wichtig dabei ist immer, bei verschiedenen Ansichten/Meinungen/Parteien, die Gegenseite mit anzuhören.

Wie man diese Informationen nun sammelt, kommt ein wenig drauf an, was man sucht. Vieles findet man heute im Internet. Dabei muss man aber höllisch aufpassen, denn im Internet steht leider auch sehr viel Müll. Von Fakenews über Propaganda bis hin zu unvollständigen Angaben.

Von Dingen wie ChatGPT usw. würde ich da Abstand nehmen, weil diese ihr "Wissen" aus dem Internet ziehen und hierbei eben auch auf unseriöse Quellen und unwahre Inhalte stoßen - es aber sehr schwer bis gar nicht nachvollziehbar ist, wo diese Informationen ursprünglich denn genau herkommen.

Besser ist es da noch immer, auf Bücher, Zeitschriften, wissenschaftliche Veröffentlichungen usw. zurückzugreifen, die man aber auch teilweise online findet.

Eine Recherche kann systematisch erfolgen oder unsystematisch.
Bei der systematischen Recherche hast Du bereits Vorwissen zu Deinem Thema und suchst gezielt nach Schlagwörtern.
Bei der unsystematischen Suche gehst Du nach dem Schneeballprinzip vor: Du fängst an, mit einer keinen Anzahl an Quellen zu recherchieren, beispielsweise einem Lexikon, einem Sachbuch oder einem Fachartikel für erste Informationen. Dann schaust Du Dir die Quellenangaben und das Literaturverzeichnis dieser Quellen an und setzt die Recherche mit diesen Quellen fort.
In der Praxis läuft es häufig auf einen Mix beider Arten hinaus in Kombination mit selbst durchgeführten Interviews, Versuchen usw.

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Grundsätzlich ist es so, dass man für die Ausbildung zum/zur Berufsfeuerwehrmann/-frau eine abgeschlossene Berufsausbildung benötigt. Früher in einem handwerklich-technischen Beruf, heute meist in einem "dem Feuerwehrdienst dienlichen" Beruf, was u.a. auch Berufe der IT Branche oder im Rettungsdienst/Gesundheitswesen umfassen kann. Letztendlich legt jede der mehr als 100 Berufsfeuerwehren in Deutschland seine Aufnahmekriterien selbst fest.

Immer mehr Berufsfeuerwehren gehen aber dazu über, parallel auch eine Ausbildung mit Direkteinstieg nach dem Schulabschluss, also ohne vorherige Berufsausbildung, anzubieten. Die Konzepte sehen da ganz unterschiedlich aus - alle haben sie aber gemeinsam, dass das fehlende handwerklich-technische Grundwissen dann im Rahmen der Feuerwehrausbildung vermittelt wird, wodurch sich aber die Gesamtausbildungszeit verlängert.

Stichworte sind hier beispielsweise "Start-Up eins.zwo" (BF Hamburg), "112 Direkt" oder "112 Direkt Plus" (BF Berlin) oder "1plus" (BF Bochum).

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