Also... zunächst einmal: Es gibt in Deutschland zahlreiche Gesetze, Verordnungen usw., welche Landesrecht unterliegen. D.h., dass viele Dinge in einem Teil der Republik anders laufen oder in andere Zuständigkeiten fallen als anderswo.

In der Regel führt die Feuerwehr selbst keine "Inspektionen" durch. Das tun Behörden - und die Feuerwehr ist in dem Sinne keine Behörde, sondern eine Einrichtung der kommunalen Verwaltung und vom Status her eher mit einem Bauhof zu vergleichen.

Bei uns (Schleswig-Holstein) beispielsweise werden Brandschutzbegehungen in Unternehmen und öffentlichen Gebäuden durch Beamte des Landkreises (Brandschutzingenieure) durchgeführt, die Führung der örtlich zuständigen Freiwilligen Feuerwehr ist hier aber beratend mit anwesend. Hierbei werden dann beispielsweise auch Brandgefahren, Fluchtwege, Fluchtwegebeschilderung, vorhandene Löschmittel usw. begutachtet und dokumentiert. Manchmal werden die Feuerwehren auch bei anstehenden Neubauprojekten um eine Stellungnahme gebeten und deren Einwände (z.B. keine ausreichende Löschwasserversorgung, schwierige Erreichbarkeit usw.) dann in die Auflagen der Baugenehmigung mit aufgenommen.

In Großstädten bildet die Feuerwehr (ggfs. gemeinsam mit Rettungsdienst und Katastrophenschutz) aber auch eine Behörde bzw. Funktionen wie bei uns die Brandschutzingenieure des Landkreises sind dort hohe Beamte der Berufsfeuerwehr.

Insofern kann es durchaus vorkommen, das mehrere Personen bzw. ein Mix aus Uniformträgern und Zivilisten eine solche Begehung vornimmt.

Die findet aber, anders als beispielsweise beim Gesundheitsamt usw., normalerweise nicht unangekündigt statt.

Und als kleiner Tipp: Die Leute können sich normalerweise ausweisen. Musst mal googeln, wie beispielsweise ein Feuerwehr-Dienstausweis in Deinem Bundesland aussieht. Außerdem sollten sich die jeweiigen Personen zuvor bei Dir vorstellen. Wenn ich Dich richtig verstehe bist Du Dir ja nicht einmal sicher, ob es sich um eine Feuerwehruniform gehandelt hat. Auch andere (Behörden) tragen Uniform. Je nach Stadt beispielsweise das Ordnungsamt (manchmal auch Ordnungspolizei oder Stadtpolizei). Bei uns die Mitarbeiter der Kreisverwaltung, die im Bereich Katastrophenschutz und Feuerwehrwesen im Außendienst tätig sind.

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Hier findest Du eine ganze Menge Kleinigkeiten - auch welche unter 5 EUR: https://www.feuerwehrversand.de/7/apg/1088/Geschenke.htm

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Deutsche sind schon stolz auf ihr Land. Man zeigt es nur nicht so nach außen, wie es in anderen Ländern der Fall ist, beispielsweise in den USA.

Und das ist eine unmittelbare Folge der Ereignisse im Dritten Reich. Dort wurde, wie auch zuvor, der Nationalstolz sehr deutlich öffentlich gelebt mit Fahnen, Umzügen usw. Mehr noch: Die Nazis haben es mit dem Nationalstolz deutlich übertrieben. Er wurde bewusst forciert, damit die Menschen bereit waren, für ihr Land in den Krieg zu ziehen.

Und um genau das künftig zu verhindern, haben die Siegermächte dann nach dem Krieg alles daran gesetzt, aufkommenden Nationalstolz im Keim zu ersticken. Und so hat es bis heute einen etwas bitteren Bei- oder Nachgeschmack, wenn man als Deutscher seinen Nationalstolz offen zeigt. Man wurde sogleich als "Nazi" klassifiziert. Bzw. jüngere Generationen haben es ja gar nicht mehr anders kennengelernt.

So ein wenig ändert sich das nun glücklicherweise. Wenn man mal an die Fußball-WM 2006 zurückdenkt: Überall Schwarz-Rot-Gold. Das war bis dahin lange Zeit gar nicht denkbar. Aber wie gesagt: Jüngere Generationen kennen es ja gar nicht mehr, man hat es uns also erfolgreich "abgewöhnt".

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Es gibt bei den BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) in Deutschland in der Regel 2 Arten von Leitstellen: Die Leitstellen der Polizei (110) und die Leitstellen der "nicht-polizeilichen BOS" (112). D.h., dass die 112er-Leitstellen für die Alarmierung und Disposition von Rettungsdienst, Feuerwehr, THW, Hilfsorganisationen usw. verantwortlich ist.

In diesen Leitstellen arbeiten normalerweise Disponenten, welche

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung im Rettungsdienst (Rettungsassistent oder Notfallsanitäter) sowie eine Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr (mind. Gruppenführer-Qualifikation) und zusätzliche Lehrgänge (Disponent/Leitstelle) vorweisen können -- oder --
  • eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Berufsfeuerwehrmann/-frau plus eine Ausbildung im Rettungsdienst (mind. Rettungssanitäter) zuzüglich Leitstellen-Lehrgänge vorweisen können

Mittlerweile bieten einige Leitstellen aber auch "Direktausbildungen" zum Leitstellendisponenten an. Auch dabei müssen aber in aller Regel mehrere Lehrgänge und Ausbildungen im Bereich Feuerwehr und Rettungsdienst absolviert werden.

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Der beste weg wäre, den Verein (Vorstand) darauf anzusprechen und darum zu bitten, die Bilder nicht mehr zu veröffentlichen bzw. von der Website zu nehmen. Bzw. Deine Eltern als Erziehungsberechtigte in Deinem Namen.

Rechtlich gesehen kommt es sehr darauf an, was genau auf dem Bild zu sehen ist.

Grundsätzlich hat nämlich jeder Mensch das sogenannte "Recht am eigenen Bild". D.h. dass Du allein darüber entscheiden kannst, wann und wo bzw. durch wen ein Bild von Dir genutzt bzw. veröffentlicht werden darf. Eine erteilte Einverständnis kannst Du auch nachträglich widerrufen (mit entsprechender Bearbeitungs- und Übergangszeit) - es sei denn, Du hast für die Fotos ggfs. Geld bekommen und die Nutzungsrechte vollständig abgetreten.

Es gibt allerdings auch Ausnahmen. Wenn beispielsweise Fotos während öffentlicher Veranstaltungen aufgenommen worden sind oder auch dann, wenn Du auf dieser Aufnahme nur "Beiwerk" bist (von Beiwerk spricht man immer dann, wenn man die Person auf dem Foto austauschen oder entfernen könnte, ohne dass sich die Bildaussage selbst dadurch ändert), dann kommt das Recht am eigenen Bild nicht zum Tragen - d.h., der Verein dürfte die Bilder weiter nutzen.

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Es handelt sich um einen Helm aus Deutschland... welcher, das ist so ohne weitere Abbildungen (z.B. vom Inneren) nur schwer zu sagen, da die Helme trotz diverser Überarbeitungen und unterschiedlicher Materialien ihre Form über Jahrzehnte behalten haben.

Wenn ich das Foto richtig deute, dann könnte das ein Stahlhelm M35 sein - oder einer der Nachfolgemodelle wie dem M40. Den früheren M18 schließe ich mal aus, der hatte eine geringfügig andere Form (etwas längerer Stirn- und Nachenschutz).

Die M35 wurden ab 1935 hergestellt und bei der Wehrmacht getragen, sind aber auch beispielsweise von der Feuerwehr und Sanitätsdiensten genutzt worden. Nach dem Krieg wurden die Wehrmachtshelme häufig überlackiert oder die nationalsozialistischen Embleme abgekratzt und dann "zivil" bei den Feuerwehren und Hilfsorganisationen weiter verwendet.

In diesem Fall ist der Helm in neuerer Zeit definitiv mal überlackiert worden... denn die waren früher niemals so glänzend.

Ein unbeschädigter M35-Helm in gutem Zustand wird aktuell mit 50 bis 100 EUR gehandelt, in sehr gutem Zustand und mit gut erhaltenen Emblemen bis zu 500 EUR. Mit kriegsbedingter Beschädigung (mit Originallackierung und Emblemen) sogar mit 750 bis 3.000 EUR. In diesem Fall dürfte der Helm aber aufgrund der neueren Beschädigung und der Neulackierung nicht viel Wert sein

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Sauberer... ja. Einerseits ist früher kaum jemand auf die Idee gekommen, einfach seinen Müll irgendwo fallen zu lassen und es wurde auch nicht alles sinnlos vollgemalt und/oder mit Aufklebern vollgeklebt. Da sind die Menschen relativ gleichgültig geworden. Allerdings war die Luftverschmutzung durch Industrie, Eisenbahn und Autos/Lkw damals auch höher, heute helfen Katalysatoren und Filteranlagen

Schöner... darüber lässt sich streiten. Sicherlich gab es damals deutlich mehr Pflanzkübel, Brunnen, Nischen mit Sitzecken usw. in den Städten. Die bei uns sind mittlerweile alle verschwunden - einerseits, um Platz für immer größer werdende Fahrzeuge der Rettungsdienste, des Lieferverkehrs und der Reinigungs- und Winterdienstes zu schaffen, andererseits um weniger geschützte Ecken für Obdachlose, Drogenabhängige und Säufer zu haben - und letztendlich auch, weil solcher Schmuck immer öfter durch Vandalismus zerstört wurde. Letztendlich ist das Design der Zeit zischen dem 2. Weltkrieg und den 1980er Jahren aber arg von Waschbeton geprägt, was mir persönlich so gar nicht gefällt.

Ruhiger... das kommt sicherlich ganz auf den genauen Ort drauf an. Insgesamt hat der Verkehr in den letzten Jahrzehnten deutlich zugenommen. Allerdings wurden in dieser Zeit auch in den Innenstädten viele Straßen zu Fußgängerzonen umgebaut. Und Menschen sind früher sicherlich mehr auf der Straße unterwegs gewesen als heute... denn ein nicht ganz kleiner Teil der Einkäufe hat sich von den Läden auf das Internet verlagert, genauso wie viele Dienstleistungen heute online funktionieren und kein persönliches Erscheinen mehr verlangen.

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Uff... das sind jeweils für sich sehr, sehr umfangreiche Themen. Das würde an dieser Stelle alles sprengen.

Deshalb mal ein paar Links:

Hygiene im Feuerwehrdienst:

  • https://www.hfuknord.de/hfuk/praevention/fachthemen/Hygiene-im-Feuerwehrdienst.php
  • https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/3730/hygiene-und-kontaminationsvermeidung-bei-der-feuerwehr
  • https://www.feuerwehrverband.de/neue-fachempfehlung-beschreibt-grundsaetze-zur-hygiene-im-brandeinsatz/

Umweltschutz

  • https://www.feuerwehrverband.de/fachliches/fb/fa-elu/
  • https://www.rosenbauer.com/blog/de/umweltschutz-und-nachhaltigkeit-bei-feuerwehr-ausruestung/
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Grundsätzlich muss man technisch in drei verschiedenen Arten von (akustischen) Sondersignalanlagen bzw. Tonfolgesignalen unterscheiden:

  • Pressluftfanfaren ("Martin-Horn" der Fa. Max B. Martin oder ähnliche Produkte z.B. der Fa. Fiamm
  • Elektrische Sondersignalanlagen
  • Aufschlaghörner

Bei den Pressluftfanfaren handelt es sich um Schallbecher (Trompeten), durch die abwechselnd Luft gleitet wird, welche mit einem Kompressor erzeugt wird. Hier braucht es keinen Vestärker... also ähnlich wie bei musikalischen Trompeten und Fanfaren, nur dass hier die Druckluft durch einen Motor und nicht durch einen Menschen erzeugt wird.

Bei den elektrischen Sondersignalanlagen wird, vereinfacht gesagt, die Tonfolge elektrisch erzeugt und über einen Lautsprecher ausgegeben. Also ähnlich, als wenn man eine Musikdatei auf dem Computer abspielt und über Lautsprecher ausgibt. Vorteil: Man kann ganz verschiedene Töne abspielen... in Deutschland beispielsweise das "Stadthorn" und das "Landhorn" sowie eine an das Pressluftisignal angelehnte Tonfolge. Hier kommen dann auch Verstärker zum Einsatz, um die gesetzlich vorgeschriebene Lautstärke zu erzeugen. .Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Audioverst%C3%A4rker

Aufschlaghörner (Starktonhörner) funktionieren im Grunde genommen wie Autohupen. Hier werden Membrane durch Elektromagneten in Schwingung versetzt, um einen Gundton zu erzeugen. Ein mit der Membrane verbundener Schwingungsteller oder -balken erzeugt durch Aufschlagen eines Ankers auf den Magnetkern den Oberton, wodurch die Tonfolge entsteht.

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Nein.

B.A., B.Sc., B.Eng., LLB usw. sind alle gleich viel Wert.

Ein B.A. bezeichnet halt nur einen Bachelor-Absolventen im Bereich der Sozial-, Sprach-, Kultur-, Politik- und Wirtschaftswissenschaften, während ein B.Sc. vorwiegend in MINT-Fächern verliehen wird und ein B.Eng. in der Ingenieurswissenschaft.

Dabei gibt es dann durchaus auch Überschneidungen, da beispielsweise Absolventen der Wirtschaftswissenschaften entweder einen B.A. oder einen B.Sc. verliehen bekommen. Das hängt dann weniger vom Studiengang selbst als mehr vom Schwerpunkt der Hochschule ab.

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Vorab einmal: "Sonderwegerechte" gibt es in Deutschland nicht - wir unterscheiden vielmehr in Sonderrechte und Wegerechte.

Sonderrechte sind an eine Person gebunden. D.h., dass bestimmte Personen Sonderrechte in Anspruch nehmen dürfen, wenn dies zur Erfüllung ihrer Arbeit notwendig ist. So darf beispielsweise auch ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr nach einer Alarmierung auf dem Weg von zu Hause zum Feuerwehrhaus im privaten Pkw Sonderrechte in Anspruch nehmen wie beispielsweise eine moderate Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, Parken im Halteverbot usw.
Sonderrechte haben aber beispielsweise auch die Abfallentsorger, die beispielsweise entgegen einer Einbahnstraße fahren, weil ihre Fahrzeuge Mülltonnen nur auf einer Seite aufnehmen können oder der Gasversorger, der mit Fahrzeugen in die Fußgängerzone einfährt. Oder der Abschleppdienst, der auf der Autobahn die Rettungsgasse nutzt, um an die Unfallstelle zu gelangen.

Wegerechte hingegen sind an Fahrzeuge gebunden und setzen die Nutzung von Blaulicht und Signalhorn voraus. Bei der Nutzung von Wegerechten haben alle anderen Verkehrsteilnehmer dem Einsatzfahrzeug umgehend freie Bahn zu verschaffen bzw. Vorfahrt einzuräumen.

Vgl. hier: https://th-h.de/law/sandrd/sonderwegerecht/#:~:text=Man%20kann%20also%20sagen%2C%20Sonderrechte,des%20Berechtigten%20gegen%C3%BCber%20anderen%20Verkehrsteilnehmern.

In der Stadt raste neulich ein Sprinter an mir vorbei auf dem "Entstörungsdienst" stand. Dieser hatte auch eine Sirene an, aber kein Blaulicht sondern ein "Orangelicht" wie man es von Städtischen großfahrzeugen kennt.

Beim "Entstördienst" handelt es sich meistens um Fahrzeuge der Versorger für Wasser, Strom, Gas usw. (früher auch Deutsche Post/Telekom für die Telefonleitungen). Also die Stadtwerke, Energieversorger usw.
Diese dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auch Wegerechte in Anspruch nehmen. Beispielsweise bei einem Gasleck, wo akute Explosionsgefahr besteht. Oder wenn es gilt, schnellstmöglich eine Stromversorgung zu unterbrechen (z.B. bei einem Gebäudebrand oder wenn ein Pkw in eine Trafostation gefahren ist).
Dasselbe gilt übrigens auch für Notfallmanager der Verkehrsbetriebe wie die Deutsche Bahn oder der kommunalen Bus- und Bahnunternehmen, die unterstützend zu Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei bei entsprechenden Unfällen ausrücken.

Vgl. hier. https://bos-fahrzeuge.info/einsatzfahrzeuge/suche/Entst%C3%B6rdienst

Diese Fahrzeuge waren früher häufig sowohl mit Blaulicht als auch mit orangefarbenem Blitzlicht ausgestattet. Heute sind das meist LED-Lichtbalken, die beide Farben wiedergeben können.
Im normalen Arbeitsalltag bei Arbeiten im Verkehrsraum wird dann das normale orangefarbene Licht genutzt, so wie bei Baustellenfahrzeugen usw. auch. Und im Notfalleinsatz dann das Blaulicht.

Das Signalhorn sollte natürlich nur in Verbindung mit dem Blaulicht ertönen. Offensichtlich hat hier also jemand entweder falsch geschaltet (Orangelicht mit Signalhorn) oder es hat sich um einen technischen Fehler gehandelt.

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Prinzipiell geht jede/r Feuerwehrangehörige/r mit dem Dienstantritt eine im Feuerwehrgesetz des jeweiligen Bundeslands festgeschriebene Dienstpflicht ein und verpflichtet sich zur regelmäßigen Dienst- und Ausbildungsteilnahme sowie zum Einsatz.

Da es sich aber um eine FF handelt und jeder "nebenbei" seinem normalen Leben nachgeht, ergeben sich zwangsläufig Situationen, in denen eine Wahrnehmung des Einsatzes nicht möglich ist. Beispielsweise dann, wenn man sich zu weit weg aufhält (wobei das "zu weit eben auch nicht fest definiert ist), bei Krankheit, nach dem Genuss von Alkohol usw. - und eben manchmal auch, wenn es der Beruf nicht zulässt. So kann ein Arzt nicht eine Operation am offenen herzen unterbrechen, eine Kindergärtnerin nicht die ihr anvertrauten Kinder unbeaufsichtigt lassen und ein Polizist nicht seinen Dienst unterbrechen, da er auch in diese Funktion hoheitliche Aufgaben ausübt.

Trotzdem kannst Du als Polizist eine wertvolle Feuerwehr-Einsatzkraft sein. Denn einerseits arbeitest Du ja wahrscheinlich wie die meisten anderen auch "nur" etwa 40 Stunden pro Woche (oder ein paar mehr) und hast Urlaub und freie Tage. Den weitaus gößtenTeil dr Zeit kannst Du also als Feuerwehrmann zur Verfügung stehen.

Duch den Beruf bei der Polizei und damit wahrscheinlich verbundener Schichtarbeit wirst Du dann sogar zu Zeiten zur Verfügung stehen, wo viele Feuerwehren über Probleme klagen (Stichwort Tagesverfügbarkeit).

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Wie wäre es damit?

https://hand-im-glueck.de/wp-content/uploads/2022/07/DIY-Stehlampe-aus-Feuerwehrhelm-Hand-im-Glueck.jpeg

... oder ohne Helm:
https://www.facebook.com/photo/?fbid=108064781190387&set=pcb.108064887857043

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Das kommt ganz darauf an, was man recherchieren möchte...

In der Hauptsache geht es drum, Informationen zu sammeln, abzugleichen und auf ihre Richtigkeit und Sinnhaftigkeit hin zu beurteilen. Wichtig dabei ist immer, bei verschiedenen Ansichten/Meinungen/Parteien, die Gegenseite mit anzuhören.

Wie man diese Informationen nun sammelt, kommt ein wenig drauf an, was man sucht. Vieles findet man heute im Internet. Dabei muss man aber höllisch aufpassen, denn im Internet steht leider auch sehr viel Müll. Von Fakenews über Propaganda bis hin zu unvollständigen Angaben.

Von Dingen wie ChatGPT usw. würde ich da Abstand nehmen, weil diese ihr "Wissen" aus dem Internet ziehen und hierbei eben auch auf unseriöse Quellen und unwahre Inhalte stoßen - es aber sehr schwer bis gar nicht nachvollziehbar ist, wo diese Informationen ursprünglich denn genau herkommen.

Besser ist es da noch immer, auf Bücher, Zeitschriften, wissenschaftliche Veröffentlichungen usw. zurückzugreifen, die man aber auch teilweise online findet.

Eine Recherche kann systematisch erfolgen oder unsystematisch.
Bei der systematischen Recherche hast Du bereits Vorwissen zu Deinem Thema und suchst gezielt nach Schlagwörtern.
Bei der unsystematischen Suche gehst Du nach dem Schneeballprinzip vor: Du fängst an, mit einer keinen Anzahl an Quellen zu recherchieren, beispielsweise einem Lexikon, einem Sachbuch oder einem Fachartikel für erste Informationen. Dann schaust Du Dir die Quellenangaben und das Literaturverzeichnis dieser Quellen an und setzt die Recherche mit diesen Quellen fort.
In der Praxis läuft es häufig auf einen Mix beider Arten hinaus in Kombination mit selbst durchgeführten Interviews, Versuchen usw.

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Grundsätzlich ist es so, dass man für die Ausbildung zum/zur Berufsfeuerwehrmann/-frau eine abgeschlossene Berufsausbildung benötigt. Früher in einem handwerklich-technischen Beruf, heute meist in einem "dem Feuerwehrdienst dienlichen" Beruf, was u.a. auch Berufe der IT Branche oder im Rettungsdienst/Gesundheitswesen umfassen kann. Letztendlich legt jede der mehr als 100 Berufsfeuerwehren in Deutschland seine Aufnahmekriterien selbst fest.

Immer mehr Berufsfeuerwehren gehen aber dazu über, parallel auch eine Ausbildung mit Direkteinstieg nach dem Schulabschluss, also ohne vorherige Berufsausbildung, anzubieten. Die Konzepte sehen da ganz unterschiedlich aus - alle haben sie aber gemeinsam, dass das fehlende handwerklich-technische Grundwissen dann im Rahmen der Feuerwehrausbildung vermittelt wird, wodurch sich aber die Gesamtausbildungszeit verlängert.

Stichworte sind hier beispielsweise "Start-Up eins.zwo" (BF Hamburg), "112 Direkt" oder "112 Direkt Plus" (BF Berlin) oder "1plus" (BF Bochum).

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Sei einfach Du selbst!
Zeige Dich ehrlich, interessiert und neugierig.

Stelle die Fragen, die Du beantwortet haben möchtest (z.B. zu wann ein Eintritt möglich ist, wie die Lehrgänge organisiert sind und ablaufen, ob und wann es eine arbeitsmedizinische Untersuchung gibt usw.). Bzw. eben allgemeine Fragen zur Feuerwehr... wie viele Mitglieder, wie sind die eingeteilt und organisiert (Gruppen/Züge usw.)

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Bei einer Partei Mitglied zu sein und tätig zu sein, ist was ehrenamtliches.

Nein. Die reine Mitgliedschaft in einer Partei ist kein Ehrenamt. Ein Ehrenamt ist es erst in dem Moment, wo Du beispielsweise ein Vorstandsamt oder ein politisches Mandat übernimmst.

Allerdings frage ich mich, ob man dabei den Chef/AG zuvor informieren muss. 

Nein. Einer reinen Vereinsmitgliedschaft muss der AG nicht zustimmen und es muss ihm auch nicht mitgeteilt werden.

Bei einem Ehrenamt sieht es etwas anders aus... hier sollte man den AG informieren bzw. man muss es, wenn der Arbeitsvertrag so etwas vorsieht. Allerdings muss er dieses nur zur Kenntnis nehmen, kann es aber nur in sehr seltenen Ausnahmefällen ablehnen.

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