Das kommt ganz auf die BF drauf an... generell ist das aber schon möglich. Nur wirst Du da als Praktikant/in keine Einsätze mitfahren, sondern eher im Bereich der Werkstätten, der Verwaltung, vielleicht bei der Brandschutzerziehung usw. eingesetzt werden.

Hier mal ein Beispiel aus Berlin:

Wie sieht ein Schülerpraktikum bei der Feuerwehr aus?
Wie ein Praktikum auf einer Feuerwache genau abläuft, liegt meistens in der Hand der jeweiligen Praktikumsbetreuer. In Berlin wurde jetzt jedoch eine Struktur ausgearbeitet, der die dortigen Schülerpraktika seit Beginn des Jahres 2018 folgen:
So steht die erste Woche des Feuerwehr-Schülerpraktikums ganz im Zeichen von Taktik und Technik. Die Praktikanten, rund 20 pro Praktikumsphase, lernen hier Grundlegendes zum Brandschutz, dem Rettungsdienst und der technischen Hilfe. Dies geschieht in Form von verschiedenen Themenveranstaltungen direkt auf der Feuerwache.
In der zweiten Woche folgen dann spannende Besichtigungen. Die Praktikantengruppe besucht beispielsweise die verschiedenen Serviceeinheiten und lernt dort deren Arbeitsweise und Aufgabenbereiche genauer kennen. Auch in das Einsatzgebiet der Spezialisten der Höhenrettung oder des Technischen Dienstes erhalten die Nachwuchsfeuerwehrleute einen Einblick. Darüber hinaus steht auch ein informativer Ausflug ins Feuerwehrmuseum auf dem Programm.
Woche drei ermöglicht den Schülern und Schülerinnen eine genauere Einsicht in den Arbeitsalltag der Feuerwehr. Dabei wird darauf geachtet ein realistisches Bild des Berufes zu zeigen, weshalb die Praktikanten nicht nur am Wachunterricht oder der morgendlichen Dienstübernahme teilnehmen, sondern auch die Fahrzeuge und Geräte warten oder bei der Vorbereitung der Mahlzeiten helfen.

Quelle: https://einstellungstest-feuerwehr.de

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Und ein paar Infos aus Hannover:

Wir bieten Schüler*innen die Möglichkeit einen Einblick in die Ausbildung zum/zur Brandmeister*in und Notfallsanitäter*in in unserer Feuerwehrschule und Berufsfachschule für Notfallsanitäter zu bekommen.
Hinweise zur Vergabe von Praktikumsplätzen:
Wir bieten ausschließlich 2-wöchige Schülerpraktika für die Jahrgänge 8-11 an
Eine Teilnahme an Einsatzfahrten auf dem Löschzug oder Rettungswagen ist versicherungstechnisch und aus Fürsorgegründen nicht möglich
Die Vergabe von Praktikumsplätzen innerhalb der niedersächsischen Schulferien ist leider nicht möglich
Da nur eine geringe Anzahl an Praktikumsplätzen zur Verfügung steht, empfehlen wir eine möglichst frühzeitige Bewerbung (aktuell sind bis zu den Osterferien 2025 keine Praktikumsplätze mehr zu vergeben)

Quelle: https://www.hannover.de/

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Was ist Deine Frage?

Es ist in Deutschland nicht verboten, von öffentlichem oder dem eigenen Grund aus Fotos zu schießen. Auch nicht von Personen.
Lediglich die anschließende Veröffentlichung bzw. Nutzung ist ohne Einwilligung der abgebildeten Person verboten (Recht am eigenen Bild).

Hiervon gibt es allerdings einige Ausnahmen (z.B. Bilder von Versammlungen, Bildnisse der Zeitgeschichte, Beiwerk usw.) - eine davon ist die Nutzung von Bildern im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlung und Strafverfolgung.

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Das kommt darauf an...

Grundsätzlich ist er erst einmal in Deutschland nicht verboten, von öffentlichem Grund aus zu filmen und zu fotografieren, was einem "aus der normalen menschlichen Perspektive heraus" (also ohne Hilfsmittel wie Drohne, Leiter, Teleskopstange, extremem Teleobjektiv usw.) vor die Linse kommt.

Jedenfalls nicht, solange man dabei keine anderen Gesetze bricht wie z.B. Hausfriedensbruch, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Zurschaustellung persönlichen Leids usw.

Das bedeutet, dass es auch völlig legal ist, ein Einsatzfahrzeug während der Fahrt zu filmen oder zu fotografieren.

Problematischer wird es aber, wenn dann Personen im Bild erkennbar sind - beispielsweise der Fahrer, Beifahrer oder die Mannschaft durch das offene oder geschlossene Fenster. Denn hier gilt grundsätzlich das "Recht am eigenen Bild" als Persönlichkeitsrecht. D.h., dass Du zwar fotografieren darfst, das Bildnis aber nicht ohne Einwilligung der erkennbar abgebildeten Person(en) veröffentlichen und/oder vervielfältigen darfst. Das ist, ungefragt, nur unter einigen wenigen Voraussetzungen möglich, die im KunstUrhG aufgeführt sind.

So darfst Du Personen beispielsweise ungefragt abbilden, wenn sie "Personen der Zeitgeschichte" oder "Beiwerk" sind.

Es ist ein wenig strittig, wann ein Feuerwehrmann im Einsatz "Person der Zeitgeschichte" ist. Wird er beispielsweise im Löscheinsatz beim Großbrand einer Fabrik fotografiert, dann ist er definitiv eine "Person der Zeitgeschichte", weil er in offizieller Funktion im Rahmen eines zumindest lokal bedeutenden Ereignisses aufgenommen wurde. Ob das aber schon für die reine Einsatzfahrt gilt, das ist sehr umstritten bzw. zweifelhaft.

Mehr kommt da der Punkt "Beiwerk" zum Tragen. Von Beiwerk spricht man immer dann, wenn eine Person im Bild problemlos ersetzt oder weggelassen werden könnte, ohne dabei den Sinn des Bildes zu verändern. Da beim Filmen einer Einsatzfahrt die Fahrt selbst im Vordergrund steht und es ziemlich egal ist, ob da nun Egon, Maren oder Fritz am Steuer sitzen, kann man hier durchaus von Beiwerk sprechen. Zumindest solange das Fahrzeug als Ganzes zu sehen ist und der Fokus damit auf dem Fahrzeug bzw. der Fahrt liegt. Wenn man nun auf den Fahrer heranzoomt oder das Fahrzeug so ins Bild fährt, dass nur noch der Fahrer durch das Seitenfenster zu sehen ist, dann liegt der Fokus eindeutig nicht mehr auf dem Fahrzeug, sondern auf der Person, die damit dann kein Beiwerk mehr ist sondern Hauptmotiv. Also ein schmaler Grad...

Problemlos ist auch die Veröffentlichung von Bild- und Filmmaterial, welches im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen wie beispielsweise einem Tag der offenen Tür entstanden ist. Hier gilt die Ausnahme des Versammlungsrechts. D.h., dass jede Person, die an einer öffentlichen Versammlung oder Veranstaltung teilnimmt damit rechnen muss, gefilmt/fotografiert und veröffentlicht zu werden.

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  1. durch weitere Zuwendungen an die Stiftung
  2. durch das Anlegen des Stiftungsgeldes

Üblich ist, dass die Stiftung über ein gewisses Stammkapital verfügt, welches dann über entsprechende Anlagemodelle Gewinn erzielt. Der erzielte Gewinn wird dann entweder ganz oder teilweise im Sinne des Stiftungszwecks ausgegeben oder fließt ins Stammkapital mit ein.

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Feuerwehr - ich weis nicht mehr weiter?

Hallo zusammen, ich bin jetzt schon seit ca. 4 Jahren aktiv in der freiwilligen Feuerwehr tätig. Leider gibt es schon seit Anfang an Probleme. Ich habe durch den Nachbaren meiner Eltern einen Kontakt zu dieser Feuerwehr erhalten. Nach einigen Besuchen (und auch Probeterminen) wurde ich aufgenommen, was mich erst wirklich glücklich gemacht hat. Allerdings habe ich nach einiger Zeit feststellen können, dass mir vorgeworfen wurde, ich würde Informationen an den Nachbaren (der mir den Kontakt gegeben hat) weitergeben, was ich selbstverständlich nie getan habe. Nur fürs Verständnis: Der Nachbar wurde gegangen, da er auf "Kindergarten" keine Lust mehr hatte. Ich habe mitbekommen, dass ich wegen solchen Vorwürfen nicht in Whatsappgruppen aufgenommen wurde, da die Angst bestand, ich könnte Dinge weitererzählen. Ich habe mich mehrfach gerechtfertigt, dass er nur der Nachbar sei und ich keinerlei Kontakt zu ihm habe. Leider war das Misstrauen nach wie vor da. Nach einigen recht unschönen Situationen habe ich dennoch Anschluss zu einigen netten Leuten gefunden und wurde auch letztendlich zur zweiten Mannschaftssprecherin gewählt. Direkt nach der Wahl kam der erste Mannschaftssprecher auf mich zu und meinte, dass es sowas wie einen zweiten Sprecher nicht gibt und mein Part quasi "unnötig" ist. Das hat mich sehr enttäuscht. Ich hatte nach einigen Lehrgängen auch endlich den Atemschutzlehrgang hinter mich gebracht. Nach Rückfrage, dass ich gerne mal in einer Übung Truppführer wäre, wurde ich auch dort wieder nicht ernst genommen. Nach meiner Nachfragen durfte ich dann sowas wie "Personenbeaufsichtigung außerhalb der Einsatzstelle" machen. ACHTUNG: Nach Beurteilung meiner Kameraden war ich immer sehr gut in allem was ich getan habe. Einmal durfte ich durch Zufall Truppführer machen, da ein Kollege ausgefallen ist. Ich habe von meinem Truppmann ein sehr großes Lob bekommen und er war erstaunt, dass ich dies zum ersten mal gemacht hatte. Ich habe auch in einigen Dingen sehr oft für Fehler anderer Verantwortung tragen müssen. Dazu kommt noch, dass eine andere Frau mir das Leben sehr schwer dort macht, da sie neidisch ist. Auch hat sie privat Männer ausspannen wollen (pickme, wenn dir das was sagt). Seit kurzer Zeit habe ich immer mehr blödsinn mitmachen müssen. Mich halten sehr viele gute Leute bei der Feuerwehr, allerdings komme ich mit dem Gruppenführer nicht wirklich zurecht (und das schon seit Anfang an). Ich habe von einem Neuankömmling auch erfahren (weiblich), dass der GF gesagt haben muss, dass sie keine Zeit haben neue Leute auszubilden, obwohl Männliche Personen ohne weiteres wenn und aber sofort „eingestellt“ werden. Ich bin wirklich hin und her gerissen, einerseits möchte ich das Hobby weiter ausüben, andererseits möchte ich aufhören, weil ich nicht ernst genommen und immer runter gemacht werde. Es gibt so viele gut Menschen dort, aber eben auch sehr viel schlechte Leute, die einem das Leben wirklich sehr schwer machen möchten (es wurde viel schwachsinn von der anderen Frau erzählt, sodass einige mit denen ich relativ gut war jetzt auf ihrer Seite stehen). Es tut mir im Herzen weh hier weiter zu machen, aber aufgeben möchte ich auch nicht. Ein Gespräch mit der Führung hat leider auch nichts gebracht, ehr das Gegenteil. Ich hatte einem Kollegen mal erzählt, dass ich als Frau nicht weit kommen werde, da ich nicht sonderlich ernst genommen werden (wie manch anderer). Diese Person hat es leider dem GF weitererzählt und dieser kam dann auf mich zurück, was dies soll, er bewerte nicht nach Geschlecht, sondern nach Leistung. Nach den mehrmaligen Loben meiner Kammeraden weis ich aber genau, dass ich einen guten Job leiste. Was soll ich eurer Meinung nach tun? Aufgeben? Weitermachen? Ich würde mich sehr über Hilfe freuen. Ich danke euch schonmal.

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Ich persönlich bin ziemlich schockiert, welche Zustände und Meinungen da in eurer FF zu herrschen scheinen. Sowas kenne ich aus meiner bislang mehr als 25-jährigen Dienstzeit nicht.

Frauen werden bei uns genauso behandelt wie Männer. Es liegt in der Natur der Sache, dass nicht immer jeder mit jedem super auskommt, dafür sind die Menschen und die Meinungen zu unterschiedlich. Und mit Sicherheit gibt es auch Kameraden/innen, die sich wirklich nicht mögen und außerhalb der FF niemals etwas miteinander zu tun hätten. Aber Dienst ist Dienst - und in Uniform halten wir zusammen, respektieren uns, verfolgen dasselbe Ziel und wissen, dass wir aufeinander angewiesen sind und uns auf den anderen verlassen können und müssen. Das ist eben der Unterschied zwischen Freundschaft und Kameradschaft.

Nun ist es leider so, dass in eurer Wehr das Klima offensichtlich nicht sonderlich gut ist und es wohl auch an einer vernünftigen Führung hapert.
Leider ist es auch so, dass Du die Kameraden selbst nicht ändern kannst und es, wenn es denn überhaupt funktioniert, ein sehr, sehr langer und steiniger Weg wäre, eine neue Kultur und Denkweise in die Wehr zu bringen.

Gleichzeitig kann ich aber hundertprozentig nachempfinden, wie sehr Du die Feuerwehr selbst magst.

Insofern wäre es evtl. eine Überlegung wert, in eine benachbarte Feuerwehr zu wechseln, wenn die Stimmung dort besser ist.

Ansonsten kann ich Dir nur raten, durchzuhalten. Suche Dir Kameraden/innen, die "auf Deiner Seite sind". Irgendwann werden die Führungskräfte, die Dir mit ihrer völlig veralteten Einstellung Steine in den Weg legen, auch weg sein. Steter Tropfen höhlt den Stein...

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Du als normaler Feuerwehrmann kannst da leider gar nichts machen.

Normalerweise liegt es schon im Eigeninteresse des Anlagenbetreibers, dass diese ordnungsgemäß funktioniert. Denn jeder Fehlalarm kostet richtig Geld.

Wenn sich kein Fehler feststellen lässt und eine Fachfirma nicht zeitnah vor Ort sein kann, dann kann die Führung der Feuerwehr lediglich dafür sorgen, dass die BMA außer Betrieb gesetzt wird.

Ggfs. mit Auflagen für die Weiternutzung. Ich kenne beispielsweise einen Fall, wo die BMA in einer Lagerhalle aufgrund eines nicht sofort zu reparierenden Schadens außer Betrieb genommen werden musste. Dort war dann eine fachkundige Person als Brandwache 24/7 vor Ort.

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Die weiße Schirmmütze ist die normale Kopfbedeckung der Hamburger Polizei.

Ursprünglich wurde 2004 im Zuge der Umstellung auf die neue, blaue Dienstkleidung auch eine dunkelblaue Dienstmütze eingeführt.
Soweit ich gehört habe, waren die Beamten damit in größeren Menschenansammlungen aber nicht sichtbar genug, woraufhin man dann auf weiße Mützen umgestellt hat. Somit fallen die Beamten bei Veranstaltungen sowie "auf der Straße" besser auf (wirken dadurch prophylaktisch und sind besser ansprechbar).

Neben Hamburg hat auch Schleswig-Holstein mittlerweile (seit ca. 2016) auf die weiße Mütze umgestellt. In anderen Bundesländern wie Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern, welche dasselbe Uniformmodell wie Hamburg nutzen, wird hingegen weiterhin die dunkelblaue Schirmmütze genutzt. in SH und HH kann die dunkelblaue Dienstmütze zu besonderen Anlässen aber weiter getragen werden.

Zudem ist es wohl so, dass die Polizeibeamten ein gewisses Budget erhalten, aus dem sie dan selbstständig ihre Dienstkleidung kaufen. Neue Ausrüstungsgegenstände werden also nicht zu einem festen Zeitpunkt komplett ausgetauscht. Somit kann es dann durchaus sein, dass für eine längere Übergangszeit mehrere z.B. Mützenmodelle parallel im Einsatz zu finden sind.

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Dasselbe, wie bei einem Dach ohne Solarpaneele.

Der erste Weg ist immer der Innenagriff, sofern möglich.

Ein Außenagriff über das Dach ist nur dan möglich, wenn die Dachhaut bereits geöffet ist - sprich dann, wenn das Feuer bereits durch das Dach gedrungen oder die Dacheindeckung von außen zerstört worden ist. Denn ansonsten tut ein Dach das, was es soll: Es hält Wasser davon ab, ins Gebäude einzudrigen.

Daran ändern auch Solarpaneele nichts... auch die werden irgendwann entweder selbst durch die Hitze zerstört oder aber der Dachstuhl daruter, womit auch die Paneele den Halt verlieren.

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Die ist so laut, damit sie von jedem in ihrem Einzugsbereich gehört wird und ihn notfalls auch aus dem Tiefschlag weckt.

Zur Alarmierung der Feuerwehren werden Sirenen nur noch selten genutzt.

In den letzten Jahren hat man ihren Sinn aber im Zuge der Warnung der Bevölkerung vor Gefahren (Unwetter, Überflutung, Gefahrstoffaustritt, Krieg, ...) erkannt. Und zwar genau deshalb, weil sie eben auch nachts die Menschen aus dem Tiefschlaf reißt. Denn die modernen Warnmethoden, die über Smartphone, Internet usw. laufen haben eben den Nachteil, dass sie wirkungslos sind, wenn der Akku leer ist, das Handy ausgeschaltet (oder im Flugmodus) oder man keinen Empfang hat. Und gerade nachts schaltet man das Handy dann ja doch gerne mal aus bzw. in den Flugmodus, um nicht gestört zu werden.

Mit Sirenen lassen sich dann Menschen wecken, die dann die Möglichkeit haben, sich über andere Wege detailiert über die Gefahrenlage zu infomieren.

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Naja... durch Feuerwerk verursachte Brände sind in den letzten 10 Jahren deutlich zurückgegangen - eine Folge der deutlich sichereren Feuerwerkbatterien. Aber ja, natürlich kommt es in der Silvesternacht zu einer erhöhten Zahl an Einsätzen.

Hauptsächlich betrifft das den Rettungsdienst - und dabei handelt es sich vor allem um alkoholbedingte Einsätze beispielsweise durch Stürze, Schnitte, Prügeleien usw.

Bei der Flughafenfeuerwehr spielt das aber eher weniger eine Rolle. Große Teile des Flughafens sind ja abgesperrt und auch der öffentliche Bereich wird u.a. durch die Flughafenbetreibergesellschaft und die Bundespolizei streng überwacht (nicht nur zu Silvester), so dass es hier kaum zu Verstößen kommt.
Eine Einsatzhäufung gibt es sicherlich in den Tagen davor und danach durch ein erhöhtes Passagieraufkommen - die meisten Menschen werden aber nicht am Feiertag selbst fliegen.

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Es gibt verschiedene Wege, Feuerwehrfrau zu werden.

Hauptberuflich: Der klassische Weg mit vorheriger Berufsausbildung, der "Direkteinstieg" ohne vorherige Berufsausbildung, die Berufsausbildung zur Werkfeuerwehrfrau (IHK) oder ein Studium.

Klassisch benötigst Du für die Ausbildung zur Berufsfeuerwehrfrau eine vorhergehende, abgeschlossene Berufsausbildung in einem "dem Feuerwehrdienst dienlichen" Beruf, idealerweise eine handwerklich-technische Ausbildung. Da spielt dann das Schulzeugnis eigentlich keine große Rolle mehr.

Bei einem Direkteinstieg, den heute einige Berufsfeuerwehren direkt nach dem Schulabschluss bieten oder dem Weg über die Ausbildung zur Werkfeuerwehrfrau (IHK) bewirbst Du Dich mit dem Schulzeugnis bzw. Abgangszeugnis. Da können dann Noten, insbesondere in naturwissenschaftlichen Fächern, natürlich schon eine gewisse Rolle im Bewerbungsverfahren spielen. Allerdings ist auch dort meist ein Auswahlverfahren (Sport, Allgemeinwissen, ...) das Hauptkriterium.

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Da ich beruflich und privat sehr viel mit dem Auto unterwegs bin: Ja, das ist mir schon öfters passiert. Besonders in der Nähe von Krankenhäusern, da kommt das ziemlich häufig vor, dass sich an- und abrückende Rettungsfahrzeuge begegnen.

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Nicht jede Kommune/Feuerwehr hat denselben Bedarf an Fahrzeugen. Welche(s) Fahrzeug(e) eine Wehr benötigt, das hängt u.a. von ihrem primären Einsatzgebiet und den dort möglichen Einsätzen ab, der Einsatztaktik und den übrigen vorhandenen Fahrzeugen, von der Ausstattung/Ausrüstung und Entfernung der benachbarten Wehren usw. Zu berücksichtigen sind aber auch örtliche Gegebenheiten - so kommt man beispielsweise in historischen Altstädten, in Wald, Moor oder am Strand usw. mit großen Fahrzeugen schnell an seine Grenzen.

So ist das (H)LF 20 beispielsweise der "große Bruder" des (H)LF 10 mit größerem Wassertank, leistungsstärkerer Pumpe und einigen zusätzlichen Gerätschaften an Bord, das dann aber auch entsprechend teurer und größer ist. Warum sollte eine Kommune das teurere (H)LF 20 kaufen, wenn das kleinere und günstigere (H)LF 10 für den Einsatzzweck völlig ausreichend ist? Davon abgesehen, dass das größere Fahrzeug evtl. gar nicht in das vorhandene Feuerwehrhaus passt, was wiederum enorme Um- oder Neubaukosten mit sich bringen würde. Zudem spielt hier und da auch das Gewicht eine Rolle (je größer, desto schwerer), da es vielerorts Bereiche gibt, die nur mit einer gewissen Maximallast befahren werden können (z.B. Flächen über Tiefgaragen, Stollen und Schächten oder aus anderen Gründen.

LF und HLF sind beides "Universalfahrzeuge" der Feuerwehren. Das LF ist aber mehr auf den Bereich Brandbekämpfung ausgelegt (mehr Schläuche und Armaturen, größeren Wassertank, Tragkraftspritze usw.), das HLF mehr auf die technische Hilfeleistung (hydraulische Rettungsgeräte usw.).

Das LF-KatS ist wiederum als Fahrzeug für den Katastrophenschutz konzipiert. Es ist speziell dafür ausgestattet, über einen längeren Zeitraum hinweg, überörtlich und darüber hinaus unter erschwerten Bedingungen eingesetzt zu werden.

Dasselbe gilt übrigens auch für andere Fahrzeugtypen. Das TLF beispielsweise. TLF 1000/2000/3000/4000/5000, GTLF, mit Trupp-, Staffel- oder Gruppenbesatzung.

Auch dort hat jedes Fahrzeug seine Berechtigung. Alle haben gemeinsam, dass sie in der Hauptsache Wasser an die Einsatzstelle bringen sollen. Ein großes TLF (TLF 4000, TLF 5000 etc.) kann sehr nützlich bei z.B. Bränden auf der Autobahn oder auf einer Mülldeponie sein. Bei einem Waldbrand aber wird es schwierig, da es für enge und unebene Waldwege viel zu schwer und zu wenig wendig ist.

Und was dann noch hinzu kommt: Normen ändern sich im Laufe der Zeit und Einsatzfahrzeuge befinden sich gerne mal 3 oder 4 Jahrzehnte im Dienst. Da wurde dann aus dem LF 8 ein LF 8/6, daraus ein LF 10/6, daraus ein LF 10 und irgendwann wurde in LF 10 und HLF 10 unterschieden. Findet man allesamt heute noch in vielen Wehren, auch wenn davon aktuell nur noch das LF 10 und das HLF 10 genormt sind.

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Immer dann, wenn es die Lage erfordert ;-)
Nein, tatsächlich... der Rauchvorhang soll verhindern, das Rauch z.B. aus einem brennenden/verrauchten Raum in einen nicht verrauchten Raum bzw. aus einer verrauchten Wohnung in das nicht verrauchte Treppenhaus zieht - auch dann, wenn die Tür geöffnet ist. Beispielsweise, weil die Feuerwehr durch diese Tür zum Löschangriff vorgeht oder weil sich diese nicht schließen lässt.

Mit der Verhinderung der Rauchausbreitung wird einerseits der Fluchtweg (z.B.) das Treppenhaus für andere Wohnungen gesichert, andererseits ein Sachschaden durch den Rauch in nicht direkt betroffenen Gebäudeteilen verhindert.

Insofern wird der Rauchverschluss nicht nur dann eingesetzt, wenn es Personen zu retten gilt sondern immer dann, wenn man einen verrauchten Raum durch eine betritt und eine Rauchausbreitung verhindern möchte. Eine Alternative wäre, die Zimmer-/Wohnungstür geschlossen zu halten und den Brand von außen über die Fenster zu bekämpfen. Ist nur nicht immer und überall so schnell und einfach gemacht.

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Für Baden-Württemberg gilt:

Wie erlangt man die Fachhochschulreife?
Voraussetzung ist der Besuch der ersten Jahrgangsstufe des Kurssystems und das Verlassen der Schule ohne allgemeine Hochschulreife.
Die Fachhochschulreife besteht aus zwei Elementen: dem schulischen und dem berufsbezogenen Teil. Erst wenn beide Teile erfolgreich abgeschlossen wurden, erhält man das Zeugnis über die Fachhochschulreife mit einer Anerkennung in allen Bundesländern mit Ausnahme von Bayern und Sachsen.
Nach dem erfolgreichen Bestehen des schulischen Teils der Fachhochschulreife folgt der berufsbezogene Teil. Der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife wird nachgewiesen durch:
- eine mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder in einem gleichwertig geregelten Ausbildungsberuf oder
- eine mindestens zweijährige schulische Berufsausbildung, gegebenenfalls in Verbindung mit einem Berufspraktikum oder
- eine mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder
- ein mindestens einjähriges Praktikum nach Absatz 2 der Verordnung zur Fachhochschulreife oder
- ein freiwillig abgeleistetes soziales oder ökologisches Jahr, den Wehr- oder Wehrersatzdienst oder den Bundesfreiwilligendienst.
Dem Gymnasium werden entsprechende Arbeitszeugnisse oder Leistungsnachweise nach Abschluss der praktischen Tätigkeit vorgelegt. Nach Prüfung der Unterlagen stellt die Schule das Zeugnis der Fachhochschulreife aus.

Demnach reicht eine berufliche Tätigkeit ohne Berufsausbildung nicht aus, um den praktischen Teil der Fachhochschulreife zu erlangen.

Eine Möglichkeit wäre aber vielleicht, dass Dein Arbeitgeber einen Teil Deiner beruflichen Tätigkeit als Praktikum bestätigt?

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Hier findest Du eine ganze Menge Kleinigkeiten - auch welche unter 5 EUR: https://www.feuerwehrversand.de/7/apg/1088/Geschenke.htm

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Es gibt bei den BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) in Deutschland in der Regel 2 Arten von Leitstellen: Die Leitstellen der Polizei (110) und die Leitstellen der "nicht-polizeilichen BOS" (112). D.h., dass die 112er-Leitstellen für die Alarmierung und Disposition von Rettungsdienst, Feuerwehr, THW, Hilfsorganisationen usw. verantwortlich ist.

In diesen Leitstellen arbeiten normalerweise Disponenten, welche

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung im Rettungsdienst (Rettungsassistent oder Notfallsanitäter) sowie eine Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr (mind. Gruppenführer-Qualifikation) und zusätzliche Lehrgänge (Disponent/Leitstelle) vorweisen können -- oder --
  • eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Berufsfeuerwehrmann/-frau plus eine Ausbildung im Rettungsdienst (mind. Rettungssanitäter) zuzüglich Leitstellen-Lehrgänge vorweisen können

Mittlerweile bieten einige Leitstellen aber auch "Direktausbildungen" zum Leitstellendisponenten an. Auch dabei müssen aber in aller Regel mehrere Lehrgänge und Ausbildungen im Bereich Feuerwehr und Rettungsdienst absolviert werden.

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Der beste weg wäre, den Verein (Vorstand) darauf anzusprechen und darum zu bitten, die Bilder nicht mehr zu veröffentlichen bzw. von der Website zu nehmen. Bzw. Deine Eltern als Erziehungsberechtigte in Deinem Namen.

Rechtlich gesehen kommt es sehr darauf an, was genau auf dem Bild zu sehen ist.

Grundsätzlich hat nämlich jeder Mensch das sogenannte "Recht am eigenen Bild". D.h. dass Du allein darüber entscheiden kannst, wann und wo bzw. durch wen ein Bild von Dir genutzt bzw. veröffentlicht werden darf. Eine erteilte Einverständnis kannst Du auch nachträglich widerrufen (mit entsprechender Bearbeitungs- und Übergangszeit) - es sei denn, Du hast für die Fotos ggfs. Geld bekommen und die Nutzungsrechte vollständig abgetreten.

Es gibt allerdings auch Ausnahmen. Wenn beispielsweise Fotos während öffentlicher Veranstaltungen aufgenommen worden sind oder auch dann, wenn Du auf dieser Aufnahme nur "Beiwerk" bist (von Beiwerk spricht man immer dann, wenn man die Person auf dem Foto austauschen oder entfernen könnte, ohne dass sich die Bildaussage selbst dadurch ändert), dann kommt das Recht am eigenen Bild nicht zum Tragen - d.h., der Verein dürfte die Bilder weiter nutzen.

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Es handelt sich um einen Helm aus Deutschland... welcher, das ist so ohne weitere Abbildungen (z.B. vom Inneren) nur schwer zu sagen, da die Helme trotz diverser Überarbeitungen und unterschiedlicher Materialien ihre Form über Jahrzehnte behalten haben.

Wenn ich das Foto richtig deute, dann könnte das ein Stahlhelm M35 sein - oder einer der Nachfolgemodelle wie dem M40. Den früheren M18 schließe ich mal aus, der hatte eine geringfügig andere Form (etwas längerer Stirn- und Nachenschutz).

Die M35 wurden ab 1935 hergestellt und bei der Wehrmacht getragen, sind aber auch beispielsweise von der Feuerwehr und Sanitätsdiensten genutzt worden. Nach dem Krieg wurden die Wehrmachtshelme häufig überlackiert oder die nationalsozialistischen Embleme abgekratzt und dann "zivil" bei den Feuerwehren und Hilfsorganisationen weiter verwendet.

In diesem Fall ist der Helm in neuerer Zeit definitiv mal überlackiert worden... denn die waren früher niemals so glänzend.

Ein unbeschädigter M35-Helm in gutem Zustand wird aktuell mit 50 bis 100 EUR gehandelt, in sehr gutem Zustand und mit gut erhaltenen Emblemen bis zu 500 EUR. Mit kriegsbedingter Beschädigung (mit Originallackierung und Emblemen) sogar mit 750 bis 3.000 EUR. In diesem Fall dürfte der Helm aber aufgrund der neueren Beschädigung und der Neulackierung nicht viel Wert sein

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