Freistellung als Student für Lehrgänge der Feuerwehr?
Folgende Situation: Ich habe eine Einberufung für einen Lehrgang der Freiwilligen Feuerwehr erhalten. Der Lehrgang ist unter der Woche. Ich bin Student an einer Fachhochschule. Anders als bei einer Universität, haben wir Anwesenheitspflicht während den Vorlesungen. Ich würde den Lehrgang sehr gerne besuchen. Ich wohne in NRW, es greift also Paragraph 20 BHKG, welcher die Grundlage schafft, das Arbeitgeber einen für sämtliche Aktivitäten der Feuerwehr bezahlt freistellen müssen.
BHKG:
„Während der Dauer der Teilnahme an Einsätzen, Übungen, Aus- und Fortbildungen sowie der Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen auf Anforderung der Gemeinde oder des Kreises entfällt für die ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr und die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer der anerkannten Hilfsorganisationen die Pflicht zur Arbeits- oder Dienstleistung.“
Allerdings stehe ich als Student ja in keinem Arbeits- oder Dienstleistungsverhältnis zur Hochschule.
Inwiefern muss, oder muss eben nicht, die Hochschule mich für den Lehrgang freistellen?
Hast du denn schonmal an der Hochschule gefragt, ob sie dich auch einfach so freistellen? Wenn ja, ist doch vollkommen wurscht ob sie das freiwillig machen oder es müssen...
Das Problem sind die einzelnen Handhabungen der Dozenten. Manche fordern dann für die Abwesenheit ausgleichende Leistungen wie eine Präsentation, was mich ja benachteiligen würde.
Wieso ist es eine Benachteiligung, wenn du versäumte Zeit ausgleichen musst?
Weißt du wie aufwändig ein Vortrag in einer Hochschule ist? Das ist nicht einfach nur PP und 15 Minuten reden, wir in der Schule. Es geht ja nicht darum nur den Stoff nachzuholen.
5 Antworten
Auszubildende, Schüler und Studenten betrifft das BHKG nicht, da du in keinem Arbeits- oder Dienstleistungsverhältnis mit deinem Betrieb/deiner Hochschule stehst. Ein Ausbildungsverhältnis wird im BHKG nicht erwähnt und ist somit nicht gemeint.
Ergo ist deine Hochschule nicht verpflichtet, dich freizustellen. Wenn sie das macht, dann auf freiwilliger Basis
Einen gesetzlichen Anspruch gem. 20 BHKG hast Du meiner Meinung nach als Student nicht, da du dich nicht im einem Arbeits- oder Dienstverhältnis befindest, von dem man Dich freistellen kann.
Als Studenten , wie übrigens auch Schüler erachtet es der Gesetzgeber als höherraniges Ziel, das Du erst einmal Deine Ausbildung beendest.
Von daher funktioniert ein Ehrenamt als Student eigentlich nur "neben dem Studium" wenn die Zeit das ermöglicht, also vor oder nach den Vorlesungen.
Studenten hat der Gesetzgeber, wie auch bei Schülern, aus gutem Grund aus der Freistellungspflicht ausgenommen.
Sprich die Hochschule muss dich nicht freistellen.
Unsere geben frei, wollen die doch wenns mal brennt dann auch von uns sofort Hilfe.
Kann also nur im Sinne aller sein.
Prüfe, ob durch die Mitgliedschaft in der Feuerwehr ein Stipendium möglich ist, leider denken so viele nicht an so viel Geld.
Und NRW, ich denke an das St.-Werk Villigst.
Lass dir von deinem Kommandanten ein Dokument ausstellen, dass du zu einem Lehrgang angemeldet bist und dann klärst du dass am besten mit dem Sekretariat hab.