Rettungsdienst?

7 Antworten

Von Experte Rollerfreake bestätigt

Ja, unter gewissen Voraussetzungen.

Für Feuerwehr und Polizei als hoheitliche ("staatliche") Dienste ist es die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben gebunden, für den Rettungsdienst an das Retten von Menschenleben bzw. Abwenden schwerer gesundheitlicher Schäden.

Es muss verhältnismäßig sein und es darf kein allzu großer Eingriff in die allgemeine Sicherheit sein. Also in den Gegenverkehr zu fahren, während auf der eigenen Spur alles frei ist, geht nicht. Oder wenn der Gegenverkehr so schnell um die Kurve kommt, dass er schlichtweg nicht die Gelegenheit hätte um die Situation zu erfassen, zu begreifen und Platz zu machen.

Ja dürfen die, wenn auf der richtige Straßenseite kein Platz ist. Bei mir war das neulich so, ich saß im Auto und wir standen an einer Ampel. Hinter war dann die Polizei, mit Blaulicht an, da aber die Ampel rot war und niemand Platz machen konnte, ist die Polizei auf der anderen Straßenseite langefahren. Das war eine Ampel mit mehreren Spuren auf einer Straßenseite. Die dürfen es wenn es ein Notfall ist und auf der richtigen Straßenseite kein Platz ist. 

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Atropos89  18.07.2024, 01:43

Man kann auch bei roter Ampel Platz machen, bzw man MUSS es. Und ja, du darfst dafür auch über die rote Ampel fahren, musst nur drauf achten, dass du es vorsichtig machst und keinen gefährdest.

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Grundsätzlich ja, allerdings mit der entsprechenden Vorsicht.

Die sogenannten "Sonderrechte", sind in §35 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Nach §35 Absatz 1 StVO, sind unter anderem die Feuerwehr und die Polizei von den ansonsten geltenden Vorschriften der StVO befreit, wenn dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. Was "hoheitliche Aufgaben" dieser Institutionen sind, das ist wiederum nicht in der StVO selber sondern in den entsprechenden Landesgesetzen, unter anderem dem Feuerwehrgesetz und dem Polizeigesetz (PolG) des jeweiligen Bundeslandes, geregelt. Die Fahrzeuge des Rettungsdienstes, sind nach §35 Absatz 5a StVO von den ansonsten geltenden Vorschriften befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden. Für alle Institutionen, gilt die in §35 Absatz 8 StVO geregelte Einschränkung, dass die Sonderrechte nur unter "gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" ausgeübt werden dürfen. Das bedeutet für den Fahrer des Einsatzfahrzeuges, umso mehr er von den ansonsten geltenden Vorschriften der StVO abweicht, umso mehr Vorsicht muss er hierbei walten lassen.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

Wenn sie das Sondersignal anhaben (auch bekannt als Blaulicht und Martinshorn), ja. Die anderen Verkehrsteilnehmer haben ihnen Platz zu machen. Jedoch müssen sie genauso aufpassen. Wenn sie nicht sicher auf die andere Spur können, können sie halt nicht überholen.

In der Praxis versucht man zwar möglichst auf seiner Seite zu bleiben, gerade wenn viel los ist fährt man aber dann doch ziemlich mittig auf beiden Spuren. Sonst ist einfach kein Platz.


RedPanther  18.07.2024, 09:04
Wenn sie das Sondersignal anhaben (auch bekannt als Blaulicht und Martinshorn), ja.

Vorsicht: § 35 StVO ist unabhängig von § 38 StVO.

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summersweden  18.07.2024, 09:40
@RedPanther

Nicht jeder kann die StVO auswendig. Selbst Juristen können nicht jeden Paragraphen auswendig. Gerade in einem Laien-Forum, wo sich nicht lauter Experten der StVO herumtreiben, wäre es daher anzuraten, nicht einfach nur Paragraphen zu nennen.

Dementsprechend habe ich keine Ahnung, was du eigentlich sagen willst. Die genannten Paragraphen sind teils auch noch elendlang, so dass man unverhältnismäßig lang brauchen würden, um das herauszufinden.

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RedPanther  18.07.2024, 10:10
@summersweden

Nun, von jemandem der Rettungsdienst-Fragen beantwortet, hätte ich erwartet dass die zwei Paragraphen der StVO, die im Rettungsdienst rauf und runter gebetet werden, geläufig sind ;)

Aber ja, einen Fehler habe ich begangen: Nicht auf dein Profil geschaut, dass du aus Österreich kommst ;)

In Deutschland regelt § 35 StVO die Sonderrechte. Quasi dass die entsprechenden Rettungs- und Hilfsdienste (inkl. Müllabfuhr, Bundeswehr...) unter gewissen Voraussetzungen die Verkehrsregeln missachten dürfen bzw. diese keine Gültigkeit haben. In diesem Paragraphen steht aber nichts von Blaulicht und Sirene. Sonderrechte nutzt z.B. auch die Müllabfuhr, wenn die mit dem 26 t LKW ins Wohngebiet mit LKW-Verbot fährt oder die Zivilstreife, wenn sie sich zur Verkehrsbeobachtung an einem Feldweg auf die Lauer legt.

Blaulicht & Sirene stehen erst im § 38 StVO und sagen nur, dass bei deren gemeinsamer Nutzung die anderen Verkehrsteilnehmer freie Bahn zu schaffen haben. Hat nichts damit zu tun, ob das betreffende Fahrzeug überhaupt über die rote Ampel drüber fahren darf.

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Heißt unterm Strich: Theoretisch dürfte ein Einsatzfahrzeug, wenn die Voraussetzungen nach § 35 gegeben sind, auch in den Gegenverkehr fahren, ohne Blaulicht und Sirene eingeschaltet zu haben.

Es ist allerdings nicht sonderlich sinnvoll ;)

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summersweden  18.07.2024, 12:05
@RedPanther

Danke für die Erklärung!

In Österreich muss ich als Sanitäter nicht einmal einen Führerschein haben. Die Fahrausbildung ist von der Sanitäter-Ausabildung komplett getrennt.

Ich hab zwar auch eine Ausbildung als Fahrer, könnte dir aber nicht sagen, wo das Thema in der österreichischen StVO steht. Wir müssen nur wissen, was drinnen steht, nicht wo ;)

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RedPanther  18.07.2024, 13:55
@summersweden
In Österreich muss ich als Sanitäter nicht einmal einen Führerschein haben.

In Deutschland auch nicht. Dann darfst die Karre halt nicht fahren und musst Beifahrer sein... Aber weil du dann auch z.B. solche Fahrten "fahrt mal zur Werkstatt und holt den RTW zurück auf die Wache" nicht im Zweierteam machen darfst, wirst ohne Führerschein halt keinen Job im Rettungsdienst bekommen.

Eine regelmäßige Einweisung/Erinnerung der rechtlichen Begebenheiten ist in Deutschland für Einsatzfahrer aller Einsatzdienste vorgeschrieben.

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summersweden  18.07.2024, 15:11
@RedPanther

Wir haben (leider) genug berufliche Sanitäter, die keinen Führerschein haben. Da fragt man sich dann auch, wie die ihren Job bekommen haben...

In Österreich muss man sogar einen extra Führerschein für Einsatzfahrzeuge machen, samt Theorie und Praxisphase. Dazu kann/muss man auch noch einen zusätzlichen "Rettungsführerschein" machen, damit 5,5t ohne C-Führerschein fahren darf. Die werden dann auch offiziell in ein Register eingetragen.

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RedPanther  19.07.2024, 13:53
@summersweden
Dazu kann/muss man auch noch einen zusätzlichen "Rettungsführerschein" machen, damit 5,5t ohne C-Führerschein fahren darf.

Das haben wir hier nur für den ehrenamtlichen Bereich, betrifft also primär freiwillige Feuerwehr und Katastrophenschutz. Im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit kann mit einer recht niederschwelligen Schulung max. 7,5 t gefahren werden. Umgangssprachlich "Feuerwehrführerschein" genannt.

Wer beruflich fahren will, braucht als Rettungsdienstler nen vollen C1-Führerschein. Schulung über Sonderrechte usw. ist Teil der rettungsdienstlichen Qualifikation und der verpflichtenden 30 h Fortbildung pro Jahr.

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Gem. § 35 StVO ist der Rettungsdienst von dieser Vorschrift (StVO) befreit,

wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

Diese Befreiung gilt jedoch nicht für § 1 der StVO:

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Sie dürfen also daher auch z. B. schneller und über rote Ampeln fahren, müssen jedoch darauf achten, dass sie keinen gefährden. Wie ein wahnsinniger dürfen sie trotz der Sonderrechte dennoch nicht fahren. (§ 35, Absatz 8 StVO)

"Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden."

Bezugnehmend auf deine Frage:
Ja, sie dürfen auch im Gegenverkehr fahren. Natürlich nur, wenn dies auch gefahrlos möglich ist und dadurch keiner "übermäßig" gefährdet wird. Im Gegenverkehr fahren kommt vor allem innerorts häufiger vor. Dies macht man aber nur so lange es auch notwendig ist und fährt danach wieder auf der "normalen" Spur.

Im Zweifel muss auch der Rettungsdienst trotz Blaulicht und Sirene warten, bis ein Überholen möglich ist.

Gem. § 38 StVO müssen im Umkehrschluss aber übrigens alle anderen Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn schaffen, wenn "Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn" verwendet wird ("Wegerecht"). Du wärst also auch berechtigt (vorsichtig) über eine rote Ampel zu oder im Baustellenbereich schneller zu fahren, um freie Bahn schaffen zu können.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungssanitäter und Calltaker auf der Rettungsleitstelle