Zweitwohnsitz - was beachten?
Hallo,
Ich habe eine neue Wohnung gefunden, die ich im Dezember beziehen kann. Durch meinen blöden jetzigen Mietvertrag, der befristet ist kann ich jedoch erst ab Februar 2020 ausziehen.
Ich hätte dementsprechend vorgehabt meine jetzige Wohnung als Hauptwohnsitz beizubehalten und die neue Wohnung zeitweise (bis Februar) als Zweitwohnsitz zu melden. Mir ist bewusst, dass ich darauf Steuern zahlen muss.
Ich weiß auch, dass ich eine zweite Wohnung melden muss, habe dies jedoch nicht gemacht und habe Angst, dass die Leute beim Amt skeptisch werden könnten und mir eine Anmeldung verwehren bzw. dass ich beweisen muss warum ich eine zweite Wohnung anmelde etc.
Muss ich meinem Arbeitgeber Bescheid geben, dass ich einen Zweitwohnsitz haben werde? Wird das Finanzamt von der Meldebehörde informiert oder muss ich das eigenständig machen? Was gilt es zudem zu beachten?
Die neue Wohnung befindet sich in einer nahegelegenen Stadt, weshalb ich mich auch nicht innerhalb meiner Stadt ummelden kann.
Danke vorab für Eure Hilfe!
1 Antwort
Mietrecht und Melderecht haben nichts miteinander zu tun.
Bei der Anmeldung einer Wohnung ist es irrelevant wo noch welcher Mietvertrag besteht. Wichtig ist nur wo du dich in welcher Wohnung aufhältst und diese tatsächlich noch bewohnst.
Die Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenwohnsitz ist zunächst eine rein zeitliche Betrachtung. Anders wie viele denken kann man sich NICHT aussuchen ob eine Wohnung Haupt- oder Nebenwohnung ist.
Angenommen du bist Montags bis Freitags in der einen Wohnung, zB zwecks Arbeit, und an freien Tagen in der anderen. Die erste Wohnung ist dann zwingend dein Hauptwohnsitz, da du dich dort am meisten aufhältst. Das andere is deine Nebenwohnung. Ausnahmen gibt es für Kinder und Ehepartner. Da ist das etwas anders, kann sich aber auch nicht ausgesucht werden.