Partnerin möchte bei mir einziehen, wie gehe ich vor?
Guten Tag Zusammen,
ich beziehe zum 01.09 eine Wohnung und ich stehe in Mietvertrag drin, meine Freundin will auch einziehen aber Sie soll nicht im Mietvertrag stehen. Die Vermieter wissen bescheid, wie geht das aber mit den Einwohnermeldeamt? Sie muss ja quasi irgend ein Nachweis haben das Sie bei mir einzieht sonst kann Sie sich nicht ummelden. Wäre wirklich dankbar für eure Unterstützung.
3 Antworten
Wie Fortuna schon schrieb: Wohnungsgeberbestätigung. Da muss der Vermieter bescheinigen, wer einzieht, nicht wer Mieter ist. Außerdem würde ich beim Amt fragen, die Bescheinigung oder eine beglaubigte Kopie zurückzubekommen. Das könnte nützlich werden, falls es mal Ärger mit dem Vermieter gibt und du nicht anders nachweisen kannst, dass er einverstanden war.
Das würde wohl auch funktionieren, aber es wäre besser, der Vermieter schriebe beide gleich rein. Dann kann er nachher nicht behaupten, er habe davon nichts gewusst.
Hallo,
es müsste die Wohnungsgeberbescheinigung reichen. Das steht aber auch auf den Homepages der Bürgerämter.
Wer hängt die Wohnungsgeberbescheinugung aus? Ich oder der Vermieter?
Der Vermieter. Ich hatte bei meinem vorletzten Umzug auch keinen Mietvertrag gehabt und hab mich mit der Wohnungsgeberbescheinigung umgemeldet und hat wunderbar funktioniert.
Tut mir leid Leute das ist meine erste Wohnung. Also ich bekomme vom Vermieter noch eine Wohnungsgeberbescheinugung die der Vermieter mir ausstellt, ebenso bekommt meine Freundin auch ein Wohnungsgeberbescheinugung vom meinen Vermieter, habe ich das jetzt richtig verstanden?
Ja. Du könntest auch einfach mal "Wohnungsgeberbescheinigung" googeln. Dein Vermieter müsste das wissen..
Hier das Formular:
https://www.pks.mpg.de/pages/visitorsprogram/WGBesch%20Formular_neu.pdf
Der Vermieter muss bestätigen, dass IHR BEIDE in seiner Wohnung wohnt und niemand anderes.
In dem Fall bist du der Wohnungsgeber und musst dann auch selbst die Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen. Damit kann sich deine Freundin dann ummelden.
Vermieter der Freundin waere dann bei einem Untermietvertrag der Fragesteller. Aber auch ohne Untermietvertrag waere er der Wohnungsgeber. Also muss der Fragesteller auch die Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen und eben nicht dessen Vermieter.