Muss mein Anwalt bezahlt werden?
Wenn ich jemanden verklage, weil er meinen Lohn nicht gezahlt hat und ich zu 100% im Recht bin, muss der Verklagte dann meinen Anwalt und die ganzen Gerichtskosten bezahlen?
4 Antworten
In der ersten Instanz beim Arbeitsgericht zahlt jede Partei ihre eigenen Kosten unabhaengig vom Ausgang des Verfahrens selbst. Deinen Anwalt musst du also auch dann selbst bezahlen, wenn du das Verfahren gewinnst. Andereseits brauchst du aber auch die Anwaltskosten des Arbeitgeber nicht zu bezahlen, wenn du das Verfahren verlierst. Die meisten Verfahren beim Arbeitsgericht enden aber sowieso bereits beim sog. "Guetetermin", bevor ueberhaupt ein Urteil gefaellt wird.
Das mag zwar erst einmal bloed klingen, hat aber gerade fuer den Arbeitnehmer einen diesem auf den ersten Blick nicht immer sofort erkennbaren Vorteil. Er braucht keine Angst vor unueberschaubaren Anwaltskosten des Arbeitgebers zu haben. Muesste er diese im Unterliegensfall naemlich bezahlen, wurde ihn dieses Risiko sicher in vielen Faellen von einer Klageerhebung abhalten. So aber besteht ein solches Risiko ueberhaupt nicht und der Arbeitnehmer ist an der Wahrnehmung seiner Rechte nicht durch ein fuer ihn unueberschaubares Kostenrisiko gehindert.
Die Gerichtskosten sind beim Arbeitsgericht recht gering und fallen auch erst an, wenn es zu einem Kammertermin kommt (also nicht auch schon dann, wenn das Verfahren im Guetetermin beendet werden kann). Einen Anwalt braucht der Arbeitnehmer zumindest in einfach gelagerten Faellen normalerweise auch nicht wirklich. Die Arbeitsgerichte sind da in aller Regel ziemlich arbeitnehmerfreundlich.
Ja natuerlich. Man wird dir dort auch bei der Formulierung der Klage helfen, aber keine Rechtsberatung erteilen.
Im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren erster Instanz hat man auch dann, wenn man den Prozess gewinnt, keinen Anspruch auf Erstattung seiner Anwaltskosten (§ 12a Abs.1 Satz 1 Arbeitsgerichtsgesetz).
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Gebuehren.html
Das ist soooo behindert. Obwohl ich im Recht bin soll ich alles selber bezahlen oder was
Yepp, das is so! Dafür gibt es gute Gründe. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen sich nach Möglichkeit außergerichtlich einigen anstatt sämtliche Amtsgerichte zu blockieren.
Nein! Nur weil ich zweimal vor Gericht, war bin ich noch kein Justitiar.
Warum denn? Du bist ja nicht gezwungen, einen Anwalt zu nehmen. Regle die Sache vor dem Gericht selbst, dann brauchst du keinen Anwalt bezahlen.
Kann ich auch ohne Anwalt beim Arbeitsgericht klagen? Fallen da gar keine Gebühren für mich an?
So ist es, es sei denn, es gibt für wenig Geld eine Rechtsschutzversicherung oder es geht ja auch ohne, in der ersten Inst..
Du hättest Deinen Arbeitgeber beim Arbeitsgericht auch ohne Anwalt verklagen können.
Entstehen da keine Gebühren(Bearbeitungsgebühren, Gerichtskosten etc.)?
Verfahrensgebühren und Auslagen zahlt die unterlegene Partei.
Wenn ich also gewinne(und das werde ich sicherlich, da ich zu 100% im Recht bin), muss dann meine ehemalige Chefin die ganzen Verfahrensgebühren und Auslagen zahlen?
Das schrieb ich Dir ja bereits:
Du hättest Deinen Arbeitgeber beim Arbeitsgericht auch ohne Anwalt verklagen können.
Und dann würden keinerlei Kosten anfallen, wenn man direkt beim Arbeitsgericht verklagt?
Wenn man den Prozess gewinnt, dann muss die Gegenseite zahlen.
Verstehe. Da ich im Recht bin, kann ich ja nur gewinnen. Aber die Kosten wären ohnehin nicht so hoch, oder?
Kann ich auch ohne Anwalt direkt beim Arbeitsgericht klagen?