Tierquäler verklagen wer zahlt Rechtsanwalt Jobcenter?
Hallo an Alle!
Kennt sich jemand im folgenden fiktiven Fall aus?
Angenommen jemand ist als Tierquäler bekannt und die Polizei macht dagegen nicht viel, würde der Anzeigesteller,
wenn er vom Jobcenter leben würde Prozesskostenhilfe kriegen, wenn er den Tierquäler verklagen möchte?
Und würde in dem Fall der Anwalt komplett bezahlt? Und müsste der Tierquäler, wenn er schuldig gesprochen wird,
die Kosten vom Rechtsanwalt bezahlen, was durch die Prozesskostenhilfe bezahlt wurde? Falls die Prozesskosten genehmigt werden?
Und wie schaut es aus, falls der Tierquäler freigesprochen wird? Muss dann der Kläger seinen und ggfs. den Rechtsanwalt des Beschuldigten bezahlen?
Liebe Grüße
5 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Tierquälerei ist ein Offizialdelikt, dh, der Staat wird tätig, sobald er davon erfährt (Anzeige). der Anzeigende ist in einem evtl Verfahren nicht Prozesspartei, sondern lediglich Zeuge.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Lexa1/1485445314814_nmmslarge__6_13_576_576_53ec5864937843684c6557ddb0c817ae.jpg?v=1485445315000)
Warum sollte , bei einer Anzeige, die Polizei nichts unternehmen?
Und wenn doch nicht, sollte man das Veterinäramt oder den Tierschutz informieren. Die unternehmen bestimmt was.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/LePetitGateau/1568489937128_nmmslarge__0_342_700_700_9f57bcd6423ee4f0119b5011109559b7.jpg?v=1568489937000)
Der "Anzeigesteller" zeigt die Person bei der Polizei an und die macht was oder eben auch nicht (bzw. die Staatsanwaltschaft)
MEHR kann man da beim Strafrecht nicht machen, das liegt außerhalb des Wirkungsbereiches einer Privatperson.
Wenn die Staatsanwaltschaft sagt "nö, Verfahren eingestellt" oder ein Gericht entscheidet, dass die Person nicht schuldig ist dann wars das.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/maja0403/1568096601723_nmmslarge__126_0_768_768_1bd13ba946756314a538fae928a26cbf.jpg?v=1568096602000)
Tierquälerei ist eine Straftat und keine zivilrechtliche Angelegenheit.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/JustASingle/1559856927839_nmmslarge__117_0_2736_2736_ce32198f202b6e67f8d05a191465757c.jpg?v=1559856928000)
Nein, das zahlt das Amt nicht. Aber es gibt in so gut wie jeder Stadt soetwas wie eine öffentliche Rechtsauskunft, die für einen geringen Betrag die rechtlichen Belange für Dich regelt.
Du darfst aber nicht vergessen, dass Tierquälerei nichts ist, wofür man vor Gericht geht.