Muss man in diesem Fall den Radweg benutzen?
Es gibt ja benutzungspflichtige Radwege. Die muss man natürlich benutzen. Ich meine die Fußgängerwege auf denen das Zusatzschild Radfahrer frei steht. Muss man ihn dann auch benutzen. Ich fahre selber gerne Fahrrad. Mich regt es immer auf wie rücksichtslos viele Radfahrer sind.
4 Antworten
Was meinst Du in diesem Zusammenhang mit "rücksichtslos"?
GEHwege mit "Radfahrer frei" sind sehr häufig früher illegal ausgeschilderte sog. "Radwege", die aufgrund baulicher Mängel (Breite, Sichtbarkeit, Hindernisse) selbst den geringen deutschen Vorschriften für Radwege nicht genügen, d.h. sehr häufig ist deren Benutzung für Radfahrer saugefährlich.
Vermeidet jemand solche Fehlkonstruktionen hängt er also einfach am Leben und will niemanden schikanieren o.ä.....
Muss man in diesem Fall den Radweg benutzen?
Nein. Denn es ist kein Radweg.
Ich meine die Fußgängerwege auf denen das Zusatzschild Radfahrer frei steht. Muss man ihn dann auch benutzen.
Nein. Aber Du darfst. Falls erforderlich mit Schrittgeschwindigkeit.
Dachte ich auch so. Aber die meisten Seiten im Internet schreiben falls erforderlich.
Wenn nur steht Radfahrer frei, besteht keine Benutzungspflicht. Die Pflicht besteht im Sinne der StVO aber bei den blauen Schildern mit weißem Fahrrad, sowie auch, wenn Fußgänger über oder neben dem Fahrrad abgebildet sind.
- Das Verkehrszeichen 237 zeigt ein weißes Fahrrad auf blauem Grund und schreibt vor, dass Fahrräder diesen Weg benutzen müssen, während andere Verkehrsteilnehmer diesen nicht betreten oder befahren dürfen.
- “Radfahrer müssen den Radweg benutzen” besagt auch Schild Nummer 240, auf dem zwei Fußgänger über einem Fahrrad abgebildet sind. Allerdings handelt es sich hierbei um einen kombinierten Geh- und Radweg. Hier müssen Radfahrer aufpassen, beim Fahren nicht mit Fußgängern zusammenzustoßen.
- Das Zeichen Nummer 241 schließlich zeigt ein Fahrrad neben zwei Fußgängern und weist darauf hin, dass sich direkt neben dem Gehwegein Radweg mit Benutzungspflicht befindet.
Nein, Fußwege mit "Fahrrad frei" Zeichnen sind für den Radfahrer nicjt benutzungspflichtig. Angemessen wäre es trotzdem.
GEHwege mit "Radfahrer frei" sind sehr häufig früher illegal ausgeschilderte sog. "Radwege", die aufgrund baulicher Mängel (Breite, Sichtbarkeit, Hindernisse) selbst den geringen deutschen Vorschriften für Radwege nicht genügen, d.h. sehr häufig ist deren Benutzung für Radfahrer saugefährlich.
Vermeidet jemand solche Fehlkonstruktionen hängt er also einfach am Leben und will niemanden schikanieren o.ä.....
ich würde den bei uns gerne öfter Nutzen aber nachdem jeder Meint sein SUV dort abstellen zu müssen oder am Freitag die Müllcontainer macht es keinen Sinn und ich fahre halt auf der Straße
War das nicht eher so, dass man in jedem Fall mit Schrittgeschwindigkeit fahren muss?