Muss ich als Fahrradfahrer bei Straßenschäden den Fahrradweg benutzen?
Hallo erstmal:) Ich fahre sehr häufig Rennrad, z.B. zur Schule oder anderen Terminen. Dabei stören mich, und dass vor allem als Rennradfahrer, die Schäden auf den Fahrradwegen meiner Stadt, da ich so nicht das Potential meines Drahtesels ausnutzen kann. Nun lautet meine Frage, ob eine Nutzungsplicht für Radwege o. Fuß- und Radwege, die für mich als Radfahrer unbefahrbar (evtl. für langsame Freizeitfahrten und mit anderem Fahrrad möglich) sind, besteht?
6 Antworten
Stvo § 2 Absatz 4
was sagt das aus? Benutzungspflicht des Fahrradwegs
du hast auch als Radrennfahrer nix auf der Straße verloren
Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist
richtig, und darauf bezog ich mich
Die Nutzungspflicht von Radwegen besteht so oder so ( § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO). Du hast deine Fahrgeschwindigkeit eben der Fahrbahnbeschaffenheit und der Verkehrslage anzupassen.
Die Nutzungspflicht von Radwegen besteht so oder so ( § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO).
Nein. Die Pflicht muss explizit angeordnet sein. Und der Radweg muss benutzbar sein. 🚵
Wenn der entsprechende Weg nicht durch Verkehrszeichen als Radweg ausgewiesen ist, ist es auch kein Radweg. Sowie er aber ausgewiesen ist, muß er aber benutzt werden. Es gibt also in der Konsequenz keine Möglichkeit einen existierenden Radweg nicht benutzen zu müssen.
Das mit der Benutzbarkeit stimmt natürlich, bedeutet aber auch nicht, daß man deshalb eine asphaltierte Rennstrecke erwarten muß.
Wenn der entsprechende Weg nicht durch Verkehrszeichen als Radweg ausgewiesen ist, ist es auch kein Radweg. Sowie er aber ausgewiesen ist, muß er aber benutzt werden. Es gibt also in der Konsequenz keine Möglichkeit einen existierenden Radweg nicht benutzen zu müssen.
Doch, natürlich. Steht ja auch in der StVO.
"Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist. "
Wenn der entsprechende Weg nicht durch Verkehrszeichen als Radweg ausgewiesen ist, ist es auch kein Radweg.
Das ist schlicht falsch. Ein Radweg ist nicht erst dann ein Radweg, wenn er durch Verkehrszeichen als solcher ausgewiesen ist. Das ist er schon früher, wenn er z.B. durch Ausphaltierung oder farblicher Abgrenzung als solcher erkennbar ist.
"wenn er z.B. durch Asphaltierung oder farblicher Abgrenzung als solcher erkennbar ist."
Da farbliche Markierungen auf der Straße alles mögliche sein können, inklusive einer Fußgängerzone, stimmt das glücklicherweise nicht.
Und was ist dann z. B. das, was man hier als erstes Bild sieht?
https://www.adfc-diepholz.de/radwege-ohne-benutzungspflicht/
Ja, die besteht
Wenn ein Radweg vorhanden (und befahrbar) ist und dieser auch mit dem Schild (blauer Kreis mit weißem Fahrrad) gekennzeichnet ist, dann MUSST du ihn mit dem Rad auch nutzen.
Dabei spielt es keine Rolle ob du einen auf Jan Ullrich oder Tour de France machen willst, denn es interessiert auch niemanden ob ein Autofahrer gerne Schuhmacher wäre: Es gibt Regeln im Straßenverkehr und die sind einzuhalten.
"vor allem als Rennradfahrer" - "nicht das Potential meines Drahtesels ausnutzen kann"
Genau diese Aussagen kommen auch von vielen jungen Autofahrern.
Die Strasse oder der Radweg ist keine Rennstrecke. Mit einem 300 PS-Auto kann man auch problemlos 25-30 km/h fahren.
Nö.
Fahrradwege sind Teil der Straße.
Grundsätzlich haben Fahrzeuge die Fahrbahn (die meinst Du) zu benutzen. Die Pflicht zur Benutzung von bestimmten Fahrradwegen ist eine Ausnahme ("... nur wenn dies ... angeordnet ist.")
🙂🚴🎉