Muss man im Zug den Gang freihalten?

4 Antworten

So steht es in den Beförderungsbedingungen der DB (Stand 11.06.2024):

7.1 Handgepäck, Elektrokleinstfahrzeuge

7.1.1 Ein Reisender darf leicht tragbare Gegenstände (Handgepäck) unentgeltlich mitnehmen. Dem Reisenden stehen für die Unterbringung seines Handgepäcks nur der Raum über und unter seinem Sitzplatz sowie die ggf. vorhandenen Gepäckablagen zur Verfügung. Das Handgepäck ist so unterzubringen, dass durch die konkrete Art der Unterbringung weder andere Reisende oder deren Sachen noch die Sicherheit des Betriebes gefährdet werden. Reisende ohne Sitzplatz haben wegen der Unterbringung ihres Handgepäcks den Anordnungen des Eisenbahnpersonals Folge zu leisten. Die Beaufsichtigung des Handgepäcks obliegt dem Reisenden.

Woher ich das weiß:Recherche

PCExpert310 
Beitragsersteller
 24.06.2024, 13:41

Also ein klares Nein, es darf nicht auf dem Gang stehen. Richtig?

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Von Experte Rheinflip bestätigt

Gang ist Fluchtweg. Muss frei bleiben. Keine Diskussion. Schon peinlich dass man einem Greis noch beibringen muss was sich gehört.

Von Experte Giovanni47 bestätigt

Klar, unter und zwischen den Sitzen ist immer Platz. Ich sage den unverschämten Kofferleuten immer Bescheid

Die Gänge müssen als Fluchtwege frei gelassen werden.

Und natürlich ist es sein Job selber für seine Koffer zu sorgen!