Kann man Ruhe in öffentlichen Verkehrsmitteln verlangen?

6 Antworten

Die Benutzung von "Tonwiedergabegeräten" in öffentlichen Verkehrsmitteln ist in den üblichen Beförderungsbedingungen ausdrücklich untersagt (siehe § 4 (2) BefBedV).

Ja, ich finde schon, dass man verlangen kann, dass er Kopfhörer verwendet. Schließlich fährt man mit anderen Leuten zusammen und nicht jeder möchte das immer hören. Gerade bei Leuten mit einem sehr ausgefallenem Musikgeschmack oder bei irgendwelchen Spielen ist das meist sehr nervig, wenn man da mithören muss.

Man kann das ja gerne im Zug nutzen, aber dann soll man darauf achten, dass man die anderen damit nicht stört

Nun, absolute Ruhe wird man natürlich nicht verlangen können. Aber Audios/Videos über Kopfhörer zu hören, ist nun wirklich nicht zuviel verlangt, wie ich finde! Immerhin steht ja z.B. nicht jeder Mensch auf jeden beliebigen Musikstil.

Soviel gegenseitige Rücksicht sollte schon drin sein.

Ich habe im ÖPNV immer Kopfhörer benutzt, wenn ich "Mucke" hören wollte.

Ist schon traurig, dass viele Jugendliche heute den Begriff Ruecksicht nicht kennen. Allerdings sollte man Pauschalisierungn vermeiden.

Normalerweise gibt es in öffentlichen Verkehrsmitteln Regeln, dass man unter anderem bei sowas Kopfhörer zu benutzen und diese nicht zu laut einzustellen hat. Wenn man sich daran nicht hält kann der Fahrer einen rausschmeißen.