Muss man eine Untervermietung dem Finanzamt melden?
Hallo,
meine beste Freundin und ich werden ab Februar zusammen in einer WG wohnen.
Sie ist die Hauptmieterin und hat vom Vermieter die Erlaubnis zur Untervermietung an mich bekommen. Alles weitere (Vertrag, ect.) müssen wir machen.
Wir werden beide jeweils die Hälfte (800€) der Miete zahlen.
Jetzt zur Frage … muss man das in irgendeiner Form dem Finanzamt mitteilen ? Hat jemand Erfahrungen was ich sonst beachten sollt ?
danke
3 Antworten
1. Erträge aus der Vermietung und Verpachtung
Ihre Bekannte erzielt Einnahmen aus der Untervermietung im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Es ist erforderlich, dass diese Angabe in der Einkommensteuererklärung in der Anlage V erfolgt.
Es ist nicht zwingend erforderlich, dass sie die Untervermietung dem Finanzamt aktiv meldet, jedoch sind die erzielten Einnahmen spätestens mit der nächsten Steuererklärung anzugeben.
2. Höhe der Steuerlast:
Die Höhe der Steuerlast ist abhängig vom individuellen Steuersatz Ihrer Freundin.
Sie ist berechtigt, Aufwendungen für Werbungskosten, die im Zusammenhang mit der Untervermietung entstehen, von den erzielten Einnahmen abzusetzen.
3. Werbungskosten (absetzbare Kosten):
Bezüglich der anteiligen Miete: Wenn eine Person einen Teil ihrer Wohnung an dich untervermietet, hat sie die Möglichkeit, 50 % der gezahlten Miete an den Vermieter als Werbungskosten steuerlich geltend zu machen.
Die anteiligen Betriebskosten umfassen auch die Nebenkosten für Heizung, Wasser, Strom usw. Es ist ebenfalls möglich, hier eine steuerliche Abschreibung von 50 % vorzunehmen.
Renovierungsausgaben: Aufwendungen für Renovierungsarbeiten, die im Kontext der Untervermietung anfallen, sind ebenfalls steuerlich absetzbar.
Wenn, in Eurem Fall alle Kosten hälftig geteilt oder nach Quadratmetern anteilig verteilt werden und somit die Untervermieterin keinen Überschuss erziehlt und dieses auch so gewollt ist, mangelt es an der Absicht Überschüsse zu erzielen. Die Untervermietung ist in diesem Fall steuerlich unerheblich und es muss keine Anlage V abgegeben werden.
Werden mit einer Untervermietung jedoch Überschüsse erzielt und dieses ist auch so gewollt, dann liegen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vor, die in der Anlage V in der Steuererklärung der Untervermieterin zu erklären sind.
also ich musste noch nie extra dem Finanzamt mitteilen dass ich irgendwo zur Miete wohne