Aus der Sicht der Handelnden können Kriege als „rational“ erscheinen. Das kann zum Beispiel passieren, wenn sie ihre militärischen Fähigkeiten überschätzen, von inneren Problemen ablenken wollen oder wirtschaftliche Kontrolle anstreben.

Aber es gibt auch strukturelle Faktoren, die eine wirklich rationale Abwägung der Folgen verhindern. Gruppendynamiken, ideologische Überzeugungen und das sogenannte Sicherheitsdilemma sind da nur einige Beispiele. Was für einzelne Akteure kurzfristig vernünftig erscheint, erweist sich für die Gesamtheit und langfristig meist als verheerend.

...zur Antwort

Nein, leider nicht.

Die Prüfbescheinigung BF17 gilt grundsätzlich nur in Deutschland. (Mit Ausnahme Österreich)

Wenn du trotzdem in den Niederlanden ohne gültigen Kartenführerschein fährst, ist das -Fahren ohne Fahrerlaubnis- eine Straftat.

Also unbedingt erst den Kartenführerschein abholen.

...zur Antwort

Kurz und knapp in Stichpunkte:

Anspruch des V gegen K auf Übernahme von 55 Handbällen aus § 433 Abs. 2 BGB

A. Anspruch entstanden

I. Wirksamer Kaufvertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen (§§ 433, 145 ff. BGB)

  1. Angebot des K
  • Empfangsbedürftige Willenserklärung mit essentialia negotii erforderlich
  • Vertragsparteien: K (Käufer) und V (Verkäufer) bestimmt
  • Kaufgegenstand: 55 Handbälle Modell "Vranjes" konkret bezeichnet
  • Kaufpreis: Nicht explizit genannt, aber bestimmbar durch:

Übliche Marktpreise/Listenpreise des V

Bestimmung nach § 315 BGB möglich

Handelsübliche Preise für dieses Modell

Ergebnis: Hinreichend bestimmtes Angebot liegt vor

2 . Annahme durch V

  • Konkludente Annahme durch Lieferung der 55 Handbälle
  • V durfte Bestellung als ernst gemeint verstehen
  • Ohne weitere Anhaltspunkte für Irrtum war V nicht zu Nachfrage verpflichtet

3 . Einigung

  • Übereinstimmende Willenserklärungen über 55 Handbälle liegen vor
  • Objektiv erkennbarer Erklärungsinhalt maßgeblich (§§ 133, 157 BGB)

II. Mögliche Unwirksamkeitsgründe

  1. Inhaltsirrtum des K (§ 119 Abs. 1 BGB)
  • Verschreiben bei der Stückzahl (55 statt 5)
  • Anfechtungsmöglichkeit gegeben
  • Aber: Keine Anfechtungserklärung im Sachverhalt ersichtlich
  • Bloßes "nicht gelten lassen wollen" reicht nicht
  • Anfechtung müsste unverzüglich erfolgen (§ 121 BGB)
  • Bei wirksamer Anfechtung: Schadensersatzpflicht nach § 122 BGB

B. Anspruch untergegangen

  • Keine Anhaltspunkte für Erlöschen des Anspruchs

C. Anspruch durchsetzbar

  • Keine Einreden ersichtlich

Ergebnis:

V hat gegen K einen durchsetzbaren Anspruch auf:

  • Übernahme der 55 Handbälle aus § 433 Abs. 2 BGB
  • Zahlung des (bestimmbaren) Kaufpreises
  • Ggf. Erstattung der Transportkosten als Schadensersatz
...zur Antwort

Für junge Frauen gelten folgende Kategorien:

Athletisch: 14-20%

Fitness: 21-24%

Gesund: 25-31%

Das ist wirklich ein ausgezeichneter Wert, beachte aber, dass Frauen aus gesundheitlichen Gründen nicht unter 14 % Körperfett fallen sollten, da dies:

Die Hormonproduktion beeinträchtigen kann

Zu Störungen des Menstruationszyklus führen kann

Die Knochengesundheit gefährden kann

...zur Antwort

Nein, dies wäre in der Regel strafbar. Nach § 182 Absatz 3 StGB sind sexuelle Handlungen zwischen einer Person über 21 Jahren und einem 14- oder 15-jährigen Jugendlichen für den erwachsenen Partner dann strafbar, wenn er die fehlende Fähigkeit des Jugendlichen zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt.

Der Gesetzgeber hat hier bewusst ein abgestuftes Schutzsystem geschaffen:

  • Bei 14- und 15-jährigen Jugendlichen wird besonders streng geprüft, ob ein "gefährdungstypisches Machtgefälle" vorliegt.
  • Der große Altersunterschied von 12 Jahren zwischen einem 26-Jährigen und einer 14-Jährigen lässt bereits auf ein solches Machtgefälle schließen.
  • Eine sexuelle Beziehung wäre in diesem Fall nur dann legal, wenn zweifelsfrei nachgewiesen werden könnte, dass keine Ausnutzung der fehlenden sexuellen Selbstbestimmung vorliegt.
...zur Antwort
Was kann mein Kumpel tun?

Mein Kumpel wurde von seiner Ex-Freundin gezwungen, ungeschützten Sex mit ihr zu haben, obwohl er dies nicht wollte. Die beiden sind mittlerweile getrennt. Sie hat ihn unter Druck gesetzt, ohne Verhütung zu handeln, weil sie ihn mit einem Kind an sich binden wollte.

Die Situation ist besonders besorgniserregend, weil:

Die Frau bereits ein Kind aus einer vorherigen Beziehung hat, das ihr vom Jugendamt entzogen wurde.

Sie meinen Kumpel in der Vergangenheit oft geschlagen hat.

Sie ein sehr toxisches Verhalten an den Tag legt und ihn emotional und psychisch manipuliert hat.

Sie hat borderline diagnostiziert bekommen und auch schon mehrfach versucht sich umzubringe

Er sich schon oft versucht hat sich von ihr zu trennen und sie ihn durch emotionale Druck (sie hat sich selbst verletzt oder versucht sich selbst etwas anzutun) zurück geholt hat. Sie meinte sie will ihn mit einem Kind an sich binden

Nun ist sie schwanger, und er macht sich große Sorgen, da er weder in die Schwangerschaft noch in eine gemeinsame Zukunft eingewilligt hat.

Fragen:

1. Welche rechtlichen Möglichkeiten hat er, um sich von ihr zu distanzieren?

2. Kann er gegen die erzwungene Handlung vorgehen (z. B. sexueller Missbrauch, Nötigung)?

3. Was bedeutet das für ihn, falls er der Vater ist? Muss er mit Unterhaltsforderungen rechnen?

4. Kann er in Betracht ziehen, das Jugendamt einzuschalten, wenn das Kind zur Welt kommt, aufgrund ihrer Vorgeschichte mit dem Jugendamt?

Er sucht dringend Rat, um die Situation zu klären und sich rechtlich abzusichern.

...zum Beitrag

Zur Frage 1)

Sollte sie ihn weiter belästigen, bedrohen oder nötigen, kann er bei der Polizei Anzeige erstatten. Bei andauernder Belästigung kann ein gerichtliches Annäherungs- oder Kontaktverbot (z. B. nach dem Gewaltschutzgesetz) erwirkt werden.

-> Bei wiederholter Belästigung kann eine Strafanzeige wegen Nachstellung (§ 238 StGB) in Betracht kommen. (Bei Annäherungs- oder Kontaktverbot)

2) Strafanzeige erstatten: Er kann bei der Polizei eine Anzeige wegen sexueller Nötigung oder Vergewaltigung (§ 177 StGB) erstatten – das hängt natürlich von den genauen Umständen ab, aber zur Polizei gehen, wäre der nächste logische Schritt.

Er sollte die Beweise sichern, Screenshots von Textnachrichten, Zeugenaussagen, die die Manipulation bestätigen

3) Dein Kumpel sollte erst einmal nicht die Vaterschaft anerkennen (- basiert nur auf den Informationen aus Deiner Nachricht). Denn bei festgestellter Vaterschaft besteht grundsätzlich eine Unterhaltspflicht, unabhängig von den Umständen der Zeugung.

-> Also ein Vaterschaftstest wäre sinnvoll

4) Angesichts ihrer Vorgeschichte (Kind aus vorheriger Beziehung entzogen) und bestehender psychischer Probleme (Borderline, Suizidversuche, toxisches Verhalten) sollte Dein Kumpel das Jugendamt frühzeitig informieren

Denn das Jugendamt ist verpflichtet, Hinweisen auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung nachzugehen. Wenn er befürchtet, dass das Wohl des ungeborenen oder später geborenen Kindes gefährdet ist, sollte er so früh wie möglich Kontakt aufnehmen.

Aber das Allerwichtigste:

Professionellen rechtlichen Beistand holen:

  • Anwalt für Sexualstrafrecht
  • Anwalt für Familienrecht
  • Der Weiße Ring
  • Jugendamt

Vor dem Gang zum Anwalt sollte Dein Kumpel zu einer kostenlosen Beratungsstelle dafür gehen, um einen ersten Überblick über die Lage zu bekommen

...zur Antwort

Hi, wahrscheinlich:

Beleidigung (§ 185 StGB):

Die herabsetzenden, ehrverletzenden Äußerungen – insbesondere die Beschimpfung und das Unterstellen moralisch verwerflichen Handelns („Du hast ihn auf dem Gewissen“) – erfüllen sehr wahrscheinlich den Tatbestand der Beleidigung. Hierbei reicht es aus, dass die Äußerungen geeignet sind, die Ehre der betroffenen Person zu verletzen.

Üble Nachrede (§ 186 StGB) oder Verleumdung (§ 187 StGB):

Sollte der Mann nachweislich falsche Tatsachenbehauptungen über sie aufstellen (z. B. sie habe ihren verstorbenen Mann auf dem Gewissen), könnte dies auch als üble Nachrede oder – wenn er wissentlich lügt – als Verleumdung gewertet werden.

  • Üble Nachrede (§ 186 StGB): behauptet er ehrenrührige Tatsachen gegenüber Dritten, die nicht nachweislich wahr sind.
  • Verleumdung (§ 187 StGB): behauptet er wider besseres Wissen falsche Tatsachen, um sie herabzuwürdigen.
...zur Antwort

Absender: [Ihr Name und Anschrift]  

Empfänger: [Name und Anschrift des Vermieters]  

Ort, Datum

Betreff: Vereinbarung über bedingte Mieterhöhung im Kontext des Austausches der Fenster

Sehr geehrter Herr/Frau [Name Vermieter],

unter Bezugnahme auf unsere bisherigen Gespräche sowie Ihren Schriftverkehr hinsichtlich des Austauschs der über 50 Jahre alten Fenster in meiner Wohnung [genaue Bezeichnung der Wohnung, z. B. Mietobjekt: Straße, Hausnummer, Wohnung] stelle ich zur Vermeidung von Missverständnissen Folgendes klar:

Ich erkläre mich bereit, einer Erhöhung der monatlichen Nettokaltmiete um 50,00 € zuzustimmen unter der Voraussetzung, dass die alten Fenster vollständig, fachgerecht und unter Verwendung von Materialien, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, gegen neue Fenster ausgetauscht werden, die den aktuellen energetischen Standards entsprechen und über eine zeitgemäße Wärmeschutzverglasung verfügen.

Die Mieterhöhung um 50,00 € soll ausschließlich ab dem Monat gelten, der auf den Monat der Abnahme der vollständig und mangelfrei ausgeführten Arbeiten durch mich folgt. Eine schriftliche Mitteilung über die Fertigstellung der Arbeiten und die Einladung zur Abnahme durch mich setzen wir voraus. Die Abnahme erfolgt in angemessenem Zeitraum nach Ihrer Mitteilung.

Die tatsächliche Mieterhöhung tritt nur dann und erst nach meiner schriftlichen Bestätigung der ordnungsgemäßen Abnahme in Kraft. Sollten sich bei der Abnahme Mängel herausstellen oder der Austausch nicht fachgerecht im Sinne der anerkannten Regeln der Technik erfolgt sein, verschiebt sich der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Mieterhöhung entsprechend, bis die Mängel behoben sind bzw. die Arbeiten fachgerecht ausgeführt wurden.

Diese Vereinbarung bezieht sich ausschließlich auf den Austausch der Fenster und begründet keinen Anspruch auf eine weitere Mieterhöhung aufgrund anderer Umstände, insbesondere nicht nach §§ 558 ff. BGB (ortsübliche Vergleichsmiete). Sollten Sie eine solche Mieterhöhung beabsichtigen, bitte ich Sie, diese gesondert und unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen und Formerfordernisse geltend zu machen.

Um Klarheit und Rechtssicherheit für beide Seiten zu gewährleisten, bitte ich um Ihre schriftliche Bestätigung dieser Bedingungen innerhalb von [Frist setzen, z. B. 20 Tagen]. Sollte ich innerhalb dieser Frist keine Bestätigung von Ihnen erhalten, betrachte ich mein Angebot als hinfällig.

Mit freundlichen Grüßen

[Ihre Unterschrift]

[Ihr Name (in Druckschrift)]

Das ist so eine allgemeine Lösung aus dem Internet

...zur Antwort

Bei einem Kaufpreis von rund 1.950 € werden die anwaltlichen und gerichtlichen Kosten nicht gänzlich unerheblich, aber auch nicht exponentiell hoch ausfallen.

Der entscheidende Punkt ist, ob der Verkäufer ausdrücklich – sei es schriftlich oder mündlich – zugesichert hat, dass das Fahrzeug in Deutschland erstzugelassen (kein Import) oder bestimmte andere Eigenschaften hat.  

  • Ist dies geschehen, könnte bereits eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit vorliegen, die als Sachmangel gemäß § 434 BGB zu werten ist. 

 

  • Hat der Verkäufer hingegen keinerlei entsprechende Angaben gemacht, ist das bloße „Import-Sein“ des Fahrzeugs nicht automatisch ein Mangel. Ein Importfahrzeug stellt nicht per se eine wertmindernde oder unübliche Beschaffenheit dar. Dann entscheidet der subjektive Fall.

2)

Bei privaten Autokäufen ist es gängige Praxis, die Sachmängelhaftung vertraglich auszuschließen. Ein typischer Klauselwortlaut lautet: „Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.“ Ist ein solcher Ausschluss wirksam vereinbart, haben Sie bei einem gewöhnlichen Sachmangel in der Regel keine Ansprüche auf Mängelbeseitigung, Rücktritt oder Minderung.  

Ausnahme: Wenn eine Arglist vorliegt oder eine Garantie abgegeben wurde, greift der Ausschluss nicht (§ 444 BGB).

Arglistige Täuschung (§ 123 BGB)

Arglistige Täuschung setzt voraus, dass der Verkäufer vorsätzlich oder zumindest billigend in Kauf genommen hat, Ihnen eine wesentliche Eigenschaft des Fahrzeugs – hier den Importstatus – zu verschweigen oder bewusst falsche Angaben zu machen. Wesentlich ist ein Umstand dann, wenn er für Ihre Kaufentscheidung entscheidend war.  

  • Gelingt es Ihnen, Arglist nachzuweisen, können Sie den Vertrag anfechten. Eine erfolgreiche Anfechtung führt dazu, dass der Vertrag von Anfang an nichtig gilt. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf Rückabwicklung (§§ 142, 812 BGB), also die Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs.  
  • Der Nachweis der Arglist ist erfahrungsgemäß schwierig, da Sie die Beweislast tragen. Indizien können sein: Angaben im Inserat, mündliche Zusicherungen oder schriftliche Bestätigungen des Verkäufers.

Wichtig:

Sie müssen darlegen und beweisen, dass der Verkäufer Sie über den Importstatus getäuscht oder ihn zumindest arglistig verschwiegen hat. Ebenso müssen Sie nachweisen, dass Sie den vollen Kaufpreis entrichtet haben. Die fehlende Quittung über 1.650 € ist dabei nicht zwingend ein Nachteil, denn:  

Der Kaufvertrag, in dem 1.950 € als Gesamtpreis ausgewiesen sind,  

- Die PayPal-Zahlung über 300 €,  

Die Aushändigung der Originalpapiere (die in der Regel erst nach vollständiger Zahlung erfolgen),  

- sowie weitere Indizien, wie Kontoauszüge oder etwaige Zeugen, sprechen für eine erfolgte Gesamtzahlung

Stellt sich heraus, dass zwar ein Mangel besteht, aber keine Arglist, ist die Wirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses (- wenn dieser von Anfang an nicht vorliegt, haben Sie ausgezeichnete Chancen) entscheidend. Ist dieser wirksam und kein explizites Merkmal zugesichert, bleiben Ihnen meist keine Ansprüche, da die üblichen Mängelrechte ausgeschlossen sind. Gibt es hingegen eindeutige Zusicherungen, kann trotz Gewährleistungsausschluss ein Anspruch auf Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt entstehen (§§ 437 ff. BGB).

Mit Arglist: Anfechtung des Vertrags, Rückabwicklung und Erstattung des Kaufpreises sind möglich.  

Ohne Arglist: Kommt es darauf an, ob das Import-Sein als sachmangelrelevante Abweichung betrachtet wird und ob ein wirksamer Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde. (- Gerichte haben in der Vergangenheit entschieden, dass das Verschweigen eines Imports relevant sein kann, wenn es sich um einen Reimport (ursprünglicher Export und dann wieder Import nach Deutschland) handelt, da dies Einfluss auf den Wert und die Historie des Fahrzeugs haben kann.)

Also letztlich gibt es zwei Möglichkeiten, entweder:

Sachmangel ohne Arglist:

Liegt ein Sachmangel vor, kann Ihnen das Gewährleistungsrecht (Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt) helfen, sofern kein wirksamer Gewährleistungsausschluss greift

oder

Arglistige Täuschung

Wenn Sie nachweisen können, dass der Verkäufer eine wesentliche Tatsache bewusst verschwiegen oder falsch dargestellt hat, um Sie zum Kauf zu bewegen, können Sie den Vertrag anfechten (§ 123 BGB). Gelingt Ihnen dieser Nachweis, führt dies zur Rückabwicklung des Vertrags.

Für konkrete Infos rate ich dringend zu einer richtigen juristischen Einschätzung, das sollte bloß dazu dienen, damit Sie sehen, um was es letztendlich geht.

...zur Antwort

Nein, eher nicht, es liegt im Ermessen des Arbeitgebers. Es läuft meist erst auf eine Abmahnung hinaus.

Geldstrafe ist dann unterschiedlich, kommt etwas darauf an, wie viel Alkohol und wie evident die Ordnungswidrigkeit war. Vorwiegend so ein paar hundert Euro.

...zur Antwort

Na ja, da du ohnehin erst 13 bist, bist du beschränkt geschäftsfähig, d. h. dass du sowieso keinen Vertrage ohne die Zustimmung deiner Eltern unterzeichnen darfst.

Deshalb wäre es am sinnvollsten, mit deinen Eltern zu kooperieren, dass sie das für dich disponieren.

...zur Antwort

Evolutionstechnisch schon sinnvoll. Ohne Kopulation keine Nachkommen …

Gravidität funktioniert eben genetisch nur bei Frauen …

Da gibt es natürlich noch andere biologische Aspekte, wie Liebe, Zuneigung und Intimität. Aber der wichtigste Prozess ist nun mal immer noch das Weiterbestehen der menschlichen Art, was ohne Fortpflanzung nicht möglich ist.

...zur Antwort

Rhetorische Frage:

„Das eigene Wort, wer holt es zurück…?“ (Anfang)

Personifikation:

„Wo das Wort vorbeifliegt…“ (Z.4), das Wort als handelndes Wesen

„Es kommt immer an, es hört nicht auf anzukommen.“ (Z. 20f.)

Metaphern/Bildhafte Sprache:

„Wo das Wort vorbeifliegt, verdorren die Gräser, …fällt Schnee.“ (Z.4-7)

„Worte mit bunten, weichen Federn“ (Z.14)

Farbsymbolik:

„das schwarze Wort“ (Z.18) für etwas Negatives

Vergleich:

„Besser ein Messer als ein Wort.“ (Z.23)

Alliteration:

„wo das Wort“ (Z.4) („w“-Wiederholung)

Gegenüberstellung/Antithese:

Wort vs. Messer (Z.23ff.)

Wiederholung:

Ständige Wiederholung von „Wort“ im gesamten Gedicht

Enjambements:

Zeilenübergreifende Satzführung (z. B. Z.10–11, Z.20–21)

...zur Antwort