Darf mein Vermieter meinen Mieter ablehnen?
Hi, ich wohne seit 1 Jahr in einer neuen Wohnung, die relativ groß ist. Ich habe mich damals als Single für diese Wohnung beworben. Nun ist es so, das mein Freund zu mir ziehen möchte. Ich bin Hauptmieterin und habe einen 3 Jahresvertrag. Darüber habe ich meinen Vermieter in Kenntnis gesetzt, um die Erlaubnis. Seine Antwort war wie folgt, dass Wohnungsangebot war für Sie und Ihrer Situation zugeschnitten. Ist es real oder eine Luftnummer!? Verstehe ich daraus, das er nicht möchte das bei mir jemand einzieht. Ich muss auch dazu erwähnen, er ist auch etwas komisch, wenn er im Haus ist sein Auftreten sehr nervös ,er weiß nicht wie er tun soll.
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Wie groß ist die Wohnung?
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85 qm
5 Antworten
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Deine Auskünfte sind fehlerhaft. Es gibt nur dann eine 3-Jahresfrist für einen Mietvertrag, wenn es ein Zeitmietvertrag nach § 575 (1) BGB ist. Andere Varianten sind unbefristete Mietverträge, die eine Kündigungsverzichtsklausel beinhalten, die sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter gelten. Unter diesen Bedingungen ist es ein Witz, wenn der Vermieter behauptet, der Vertrag sei nur auf dich "zugeschnitten". Dazu kannst du den § 553 BGB heranziehen, der dein Recht untermauert.
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Du hast also noch 2 Jahre dort zu wohnen. Welcher Grund wurde denn für die Befristung genannt?
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Einen Grund hat er überhaupt nicht genannt, er weicht mir immer aus. Auch auf Nachfrage, warum er meinen Freund ablehnt kommt nur die Wohnung ist für mich zugeschnitten
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Wenn keine Grund genannt wurde, dann ist der Mietvertrag unbefristet. Du könntest unbeschadet ordentlich kündigen. Nimm deine freund ohne Mietvertrag in der Wohnung auf und teile dem Vermieter mit, dass dein Lebensgefährte zu dir in die Wohnung zieht.
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Als Mieter darf er deinen Freund ablehnen.
Den Zuzug kann er aber nicht verbieten.
Zu klein ist die Wohnung ja nicht für 2 Personen und einen Grund der in der Person deines Freundes liegt gibt es hoffentlich auch nicht.
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Nein gibt es nicht, ich habe eher den Anschein danach das er das nicht möchte.
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Wieso sprichst du mal von Mieter und mal von Freund? Untervermietung muss der Vermieter tatsächlich nicht dulden.
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Ich habe mich falsch ausgedrückt,ich meinte meinen Freund
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So, und den darf er nicht ablehnen bzw. kann es dir egal sein.
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Keine Reaktion, er hat ihn abgelehnt,da die Wohnung auf mich zugeschnitten ist
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Okay, du willst es nicht verstehen. Dann nimm die Ablehnung halt hin.
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Du sollst deinen Freund aufnehmen und das dem Vermieter mitteilen. Seine Ablehnung solltest du ignorieren. Wenn er sich im Recht meint , möge er gegen dich klagen und krachend verlieren!!!
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Bei der Wohnungsgröße darf der Vermieter den Zuzug nicht verweigern. Allerdings wirst du mehr Umlagen zahlen müssen, was aber ja normal ist.
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Bei 85 m² kann bei weitem nicht von Überbelegung gesprochen werden, deshalb habe ich nach der Wohnungsgröße gefragt.
Den Zuzug des Lebensgefährten darf der Vermieter nicht ablehnen, damit kommt er nicht durch.
Teile ihm einfach mit, zu welchem Datum dein Freund einzieht. Das musst du tun, weil ab dem Datum die Betriebskosten für 2 Personen berechnet werden.
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Das habe ich bereits getan, allerdings keine Reaktion, nur die zwei Nachrichten an mich, das die Wohnung auf mich zugeschnitten ist und wie gesagt er wollte wissen ob es real ist oder eine Luftnummer
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Die Rechtslage ist eindeutig .. der Vermieter darf nicht verbieten einen Mitbewohner aufzunehmen .. Ausnahmen mag es geben wenn der hausfrieden in Gefahr ist.
Das Problem ist wohl: der neue Bewohner braucht eine Bestätigung des Vermieters für die Ummeldung. Wenn der Vermieter die rechtswidrig verweigert muss man wohl den Rechtsweg beschreiten. Vielleicht hilft auch das Einwohnermeldeamt.
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Der Vermieter muss hier zustimmen, seine Ablehnung ist lächerlich.
Kurze Suche dazu ergibt zig eindeutige Ergebnisse: https://www.ecosia.org/search?q=muss%20vermieter%20partner%20zulassen
er weiß nicht wie er tun soll
Dann zeig ihm doch, wie er tun muss ;)
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Bis jetzt hat er nicht zugestimmt, ich habe das Gefühl er wird es auch nicht tun, wahrscheinlich soll ich wie im Kloster leben🤣
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Lies mal ein paar der Suchergebnisse durch, er kann das nicht wirksam verhindern/verweigern. Wäre ja auch völlig irre. Solche Bekloppten musst du direkt in ihre Schranken weisen, sonst wird das immer schlimmer.
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Ich hoffe es, denn ich bin 3 Jahre gebunden also somit könnte ich nicht einmal zu meinen Freund ziehen. Das Problem ist, ein privater Vermieter, sein erstes Haus.
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Nochmal: Es gibt kein Problem. Er kann das nicht verbieten. Ende.
hallo Gerhart,vielen Dank für die Antwort. Ja richtig,es handelt sich um einen Zeitmietvertrag.Meinen Mieter hat er nicht angenommen