Muss man auch bei Fahrrad bei Radfahrstreifen 1,5 Meter Abstand halten, das ist manchmal schlicht unmöglich?

7 Antworten

Die Radfahrstreifen auf unseren Strassen sind häufig so schmal (< 1m), dass ein Überholen anderer Radfahrer mit dem Fahrrad nicht möglich ist. Nach § 5 StVO (4) muss "beim Überholen ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden." Wenn der ausreichende Seitenabstand nicht eingehalten werden kann, darfst du auch nicht überholen.


Ja muss man. Dann kannst du halt nicht überholen und musst hintendran bleiben.

GaLiGrü

Marc-Julian

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Schauen wir doch in die entsprechende Vorschrift:

Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Rad Fahrende dort wartende Kraftfahrzeuge nach Absatz 8 rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind.

Ich sehe da jetzt keinen Satz, der sagt "gilt nicht, wenn eine Linie dazwischen ist". Du etwa?

Also, eine Linie ändert nichts daran, dass du Abstand beim Überholen halten musst.

das ist manchmal schlicht unmöglich?

Dann darfst du nicht überholen. Sehr logische Sache.


vierfarbeimer  23.07.2023, 14:49

Es steht geschrieben "Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen ... beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m." Fahrräder sind gemäss StVO keine Kraftfahrzeuge sondern Fahrzeuge. Fahräder sind also in die Forderungen der StVO für Kraftfahrzeuge nicht inkludiert.

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Ja, musst du.

Auf einem Radweg gibt es keinen "offiziellen" Sicherheits-Mindestabstand in Überholvorgängen zwischen Fahrrad und Fahrrad. Es gilt statt dessen das allgemeine Gebot der besonderen Vorsicht und Rücksicht untereinander.

Allerdings muß der überholende Radler auf einem baulich nicht von einer Kraftverkehrsspur abgetrennten Radfahrspur dann seinerseits in Fahrtrichtung links von sich dann vor Beginn des Überholvorgangs den dortigen, schnelleren Kraftverkehr im Auge behalten und rechtzeitig Handzeichen vor Einleitung der Aktion geben.


burger3354 
Beitragsersteller
 17.07.2023, 17:39

Ich mein ehsskdchen Fahrrad und Auto

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burger3354 
Beitragsersteller
 17.07.2023, 17:44
@Gnurfy

Wenn ein Auto neben ein radfahr Streifen vorbei fahren will und da Fahrrad ist, muss man 1, 5 Meter Abstand halten?

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Gnurfy  17.07.2023, 17:50
@burger3354

Ja, das bleibt bei baulich nicht getrennten Zweckspuren dann gleich, auch wenn die markierte Zweckspur für Radler ( meist ) schmaler als der Mindestabstand ist.

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