Muss ich mir Urlaub nehmen?

4 Antworten

In der Regel ist es bei einer 6 Tage Woche so, dass man einen Tag frei bekommt neben dem Sonntag.

Wenn du aber feste arbeitstage hast musst du dir frei nehmen.

Da gibt es keinen anderen Weg

"Sofern ein Arztbesuch notwendig und außerhalb der Arbeitszeit unmöglich oder unzumutbar ist, müssen Mitarbeiter:innen bezahlt freigestellt werden. Dies trifft etwa bei akuten Schmerzen, ausgewählten Untersuchungen von Minderjährigen und Schwangeren sowie bei eingeschränkten Ordinationszeiten zu."

Auf Deutsch übersetzt....

Wenn es keinen anderen freien Termin gab müssen sie dir bezahlt freigeben. Immerhin könnte das Tragen der Zahnspangen dir Unwohlsein bringen und du kannst keinen anderen Termin bekommen


Anonym2005209 
Beitragsersteller
 02.08.2024, 09:49

Ja, es gab keinen anderen Termin und es ist nur Morgens möglich.

Danke für die Antwort☺️

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NichtKreativIch  02.08.2024, 10:04
@Anonym2005209

Ob du jetzt aber am Ende Urlaub nehmen musst oder so frei bekommst kann ich dir jetzt nicht auswendig sagen.... Bei einem kannst du dir sicher sein... Dass dir freigegeben wird

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Wenn der Termin sich nicht auf außerhalb der Arbeitszeit verschieben lässt oder nur mit extremer Wartezeit, kannst Du auch einen Termin während der Arbeitszeit nutzen. Dafür benötigst Du auch keinen Urlaub oder eine Krankschreibung. Allerdings eine Bescheinigung vom Arzt, wann genau Du dort warst, ist dem Arbeitgeber vorzulegen. Und nach dem Termin musst Du natürlich gleich wieder zur Arbeit, hast also nicht den ganzen Tag frei.

Ist ein Arztbesuch notwendig und ein Termin außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich, hat ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit durch den Arbeitgeber. Dies ist insbesondere bei akuten Erkrankungen der Fall und bei Behandlungen durch Fachärzte, bei denen der Arzt den Termin vorgibt und es für Termine außerhalb von üblichen Arbeitszeiten lange Wartezeiten gibt. Anders verhält es sich dagegen bei routinemäßigen Vorsorgeuntersuchungen. 
...
Ist ein Arztbesuch außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich, muss der Arbeitnehmer aber versuchen, ihn möglichst an den Rand der Arbeitszeit zu legen, also möglichst frühmorgens oder spätabends. 

(Auszug aus: https://www.anwalt.de/rechtstipps/arztbesuch_waehrend_der_arbeitszeit)

Oder hier noch mal in "beamtendeutsch":

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 616 Vorübergehende Verhinderung
Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. Er muss sich jedoch den Betrag anrechnen lassen, welcher ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken- oder Unfallversicherung zukommt.
Woher ich das weiß:Hobby – Habe ein Faible für Paragraphen, Vorschriften & Verordnungen

Anonym2005209 
Beitragsersteller
 31.07.2024, 14:46

Oke danke🙈

Ich muss sagen das ich damit total überfordert bin, ich weiß einfach nicht gar nicht wie sowas abläuft😅

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diewoelfin0815  31.07.2024, 14:56
@Anonym2005209

Eigentlich ganz easy: informier Deinen zukünftigen Arbeitgeber - sofern er noch nicht schon davon weiß - wenn möglich jetzt schon, also nicht erst, wenn Du dort anfängst.

Und bring von jedem einzelnen(!) Termin immer die o.g. Bescheinigung vom Arzt mit, wo auch die Zeiten(!) drauf genannt werden (kann evtl. einen kleinen Betrag kosten, ist aber oft auch kostenlos) und gib sie Deinem Arbeitgeber, sobald Du nach der Behandlung wieder zurück bei der Arbeit bist. Dann hast Du eigentlich alles richtig gemacht. (Und natürlich nicht erst shoppen gehen oder Rest des Tages blau machen.😉)

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Anonym2005209 
Beitragsersteller
 31.07.2024, 15:10
@diewoelfin0815

Alles klar danke☺️

Und dann zählt es nicht als urlaubtag und wird trotzdem vergütet?

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Da der KFO dir keinen Termin außerhalb der Arbeitszeit anbieten konnte:

Kommt drauf an wie weit Arzt, Wohnort, Arbeitsplatz voneinander entfernt sind.

Grundsätzlich kann der KFO dir eine Bescheinigung ausstellen, dass du anwesend warst - dann zählt diese Zeit als Arbeitszeit.

Die reine Fahrzeit hin und her ist aber dein Privatvergnügen - von daher kann Urlaub die sinnvollere Variante sein. Urlaub kann der AG dir aber ablehnen, vor allem wenn dieser Anspruch auf Urlaub noch überhaupt nicht erarbeitet ist.

Am besten vorher mit dem AG reden, ist immer gut.


Anonym2005209 
Beitragsersteller
 31.07.2024, 14:48

Wie viel vorher würdest du bescheid geben?

In 5 Wochen fange ich an zu arbeiten und direkt in meiner zweiten Arbeitswoche ist der erste Termin. Jetzt schon Email schreiben oder dann am ersten Arbeitstag?😅

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kabbes69  31.07.2024, 15:03
@Anonym2005209

Eine Mail schreiben würde ich in dem Fall überhaupt nicht. Ich würde den Kontakt vom Vorstellungsgespräch anrufen und dein Problem schildern. Fragen wie man dies lösen kann. Die ungefähre Zeit der Abwesenheit einschätzen.

Vorher würde ich aber beim KFO fragen, ob der Termin nicht bereits Ende August gemacht werden kann. Drei oder vier Tage - sollten das Ergebnis nicht beeinflussen.

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Anonym2005209 
Beitragsersteller
 31.07.2024, 15:11
@kabbes69

Ne, geht nicht früher. Habe ich alles schon abgeklärt. Mein Kontakt vom Vorstellungsgespräch ist meine zukünftige Leitung

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kabbes69  31.07.2024, 15:14
@Anonym2005209

Dann frag zuerst dort und lass dir evtl die Nummer der Personalabteilung geben.

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