Angenommen, man kündigt mit vielen Urlaubstagen?

5 Antworten

Nein geht nicht. Du bekommst aber dein normales volles Gehalt in den 12 Wochen.

Normalerweise würde ein Arbeitgeber dir das aber eher auszahlen, damit kommt er günstiger weg.


Kevinum 
Beitragsersteller
 21.07.2024, 13:07

Aber ich könnte so doppelt Lohn bekommen

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Kevinum 
Beitragsersteller
 21.07.2024, 13:38
@Jana174923

Doch klar. Ein mal von der einen Firma und ein mal von der anderen

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Jana174923  21.07.2024, 13:40
@Kevinum

Ist aber halt eben nicht erlaubt. Du kannst nicht vollzieht bei zwei Arbeitgebern angestellt sein.

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Kevinum 
Beitragsersteller
 21.07.2024, 13:41
@Jana174923

Doch. Ein mal in der Steuerklasse 1 bspw und ein mal in der 4

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Jana174923  21.07.2024, 13:45
@Kevinum

Das du nicht vollzeit bei mehreren Arbeitgebern angestellt sein darfst.

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Jana174923  21.07.2024, 13:55
@Kevinum

Ändert nichts.

Aber weißt du was, mach es einfach.

Das Finanzamt wird sich freuen.

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Nein, das geht nicht. 2 Vollzeitstellen sind gesetzlich nicht zulässig.


Kevinum 
Beitragsersteller
 21.07.2024, 13:02

Ich denke aber schon, dass das geht

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AngiedieSchlaue  21.07.2024, 13:03
@Kevinum

Wenn Du das meinst, dann musst Du ja nicht fragen.

Ich sage Dir, dass das nicht zulässig ist

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Kevinum 
Beitragsersteller
 21.07.2024, 13:04
@AngiedieSchlaue

In unterschiedlichen Steuerklassen halt. Denn man kommt ja nicht über die gesetzlich vorgeschriebene Arbeitszeit

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AngiedieSchlaue  21.07.2024, 13:06
@Kevinum

Du bist in einer Firma mit einem Vollzeitjob angestellt und kannst demzufolge keinen zweiten Vollzeitjob ausüben.

Ich bin aber jetzt raus, wenn Du Dir so sicher bist. Dann musst Du halt auf die Nase fallen.

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Bist du sicher, dass der letzte Urlaub zum 31.03. nicht verfallen ist?

Sprich mal mit der Personalabteilung, wie man das regeln könnte.


Kevinum 
Beitragsersteller
 21.07.2024, 13:32

Urlaub verfällt dich nicht mehr

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Kevinum 
Beitragsersteller
 21.07.2024, 13:38
@Britney1103
Nun hat aber auch hierzulande der Oberste Gerichtshof entschieden! In dieser jüngsten Entscheidung (8 ObA 23/23z) vom 27.06.2023 wurde klargestellt, dass Urlaubsansprüche nicht verjähren können, wenn der / die Arbeitgeber/in nicht für den Verbrauch gesorgt hat.
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Britney1103  21.07.2024, 13:41
@Kevinum

Ich persönlich gebe unseren Mitarbeitern immer Bescheid, dass sie ihren Urlaub bis zum 31.03. nehmen sollen, meistens sind es nur 1 - 3 Tage.

Das wird auch normalerweise gemacht, ansonsten müssen die mit dem Chef sprechen.

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Erstens musst du deinen derzeitigen Arbeitgeber darüber informieren, dass du einen zweitjob machen willst, auch wenn du bald dort weg bist. Noch hast du einen Vertrag. Und dein neuer Arbeitgeber will ebenfalls wissen, ob du irgendwo schon Geld verdienst. Rs geht ja auch um die korrekte Steuerklasse und eventuelle Interessenskonflike. Es gilt auch das Arbeitszeitgesetz von max 48h pro Woche ubd darunter zählt auch Urlaub. Da gehen keine Zwei vollzeitjobs. Den Ämtern würden zwei grosse Einzshlungen unter einer Steuerklasse garantiert auch auffallen.