Muss ich meinen Hund im Hof unseres Wohngebiets anleinen?
Um meinen Hund zu trainieren nutze ich unseren Hof unserer Wohnanlage, da es so ruhig ist und man ungestört trainieren kann. Letztens wurde ich schon wieder von der Nachbarin ermahnt “ich solle den drecks Köter anleinen oder sie rufe die Polizei.”
Unser Hof ist quasi unbelebt und kaum eine Menschenseele (bis auf sie und ihre Katze die Frei rumläuft ) haltet sich dort auf.
Natürlich wenn sie dort mit ihrer Katze im Hof ist nehme ich den Hund an die Leine aber einerseits finde ich es ungerecht ihre Katze darf frei herumlaufen aber mein Hund nicht.
Eine Katze ist ein Raubtier und tötet auch Wildtiere aber wenn ich dort ganz ruhig mit meinem Hund paar Kommandos üben möchte ist es nicht erlaubt.
(komme aus Berlin)
10 Antworten
Alternativ eine Schleppleine nutzen. Die kannst du bei Bedarf in die Hand nehmen - zack ist der Hund an der Leine.
Schau mal in die Hausordnung, gerade in Mietobjekten gibt es die Passage, Leinenpflicht.
Ja. Es ist nämlich eine gemeinschaftlich genutzte Fläche.
Ja, weil es im Naturell der Katze im Allgemeinen liegt, nicht angeleint zu werden.
Stimmt und die meisten Katzen schränkt eine Leine sehr ein.
Eher weniger. Sie sind eher an Leinen zu gewöhnen als Katzen.
Es gibt auch Alternativen zur Leine: Katzensicher eingezäunte Gärten, Balkon mit Netz, ein Gehege... Ich kann diese Alternativen leider nicht nutzen und gehe mit meiner jüngsten Katze in den Wald, wo sie angeleint laufen darf. Für sie ist das trotzdem ein Abenteuer.
Der ungesicherte Freigang ist längst nicht mehr zeitgemäß und überaus gefährlich für Katzen. Der Nachbarin der/des FS ist das vermutlich bewusst, und sie befürchtet, dass der Hund ihre Katze verjagt oder sie totbeißt. Das kann tatsächlich alles passieren, ebenso wie Vergiftung durch Köder, Ertrinken in einer Regentonne oder Kollision mit einem Auto. Menschen mit bösen Absichten kommen auch noch hinzu. Bei mir in der Stadt wurden vor ein paar Jahren einigen Freigängern die Pfoten der Hinterbeine durchstochen. Die Drecksau, die das getan hat, wurde nicht gefunden.
Was sagt denn der Mietvertrag? Dort sollte es einen Abschnitt geben, der die Leinenpflicht auf gemeintschaftlich genutzem Grund regelt.
Wenn nicht anders geschrieben gilt dort aber Leinenpflicht für Hunde.
Gefunden in Google ->
Zitat: Leinenpflicht für alle Berliner Vierbeiner
Das gilt, sobald der Hund das Privatgrundstück oder die Wohnung des Halters verlässt. In allgemein zugänglichen Bereichen von Mehrfamilienhäusern, Aufzügen, Treppenhäusern, Kellerräumen und auf Hofflächen dürfen Hunde nur an der Leine geführt werden.
Steht Dein Kommentar jetzt im direkten Zusammenhang mit Deiner Frage, Leinenzwang im Mieterhof?
Ah ja. Da Dein Beitrag an mich gerichtet wurde, dachte ich in dem Moment, Du bist der Fragesteller.
Gib Deinen gut gemeinten Kommentar doch bitte an den FS weiter, okay? ;)
Und die Katze darf frei rumlaufen?