Muss man Fußgänger beim Abbiegen immer Vorrang gewähren?
Also ich weiß das man bei einer Kreuzung und Kreisverkehr beim abbiegen dem Fußgänger Vorrang gewähren muss aber wie ist das eigentlich bei so normalen Straßen wo man recht oder links rein will und da auf der Straße keine Markierung für ein Bürgersteigsübergang ist?oder gilt die Regel für alles wo man abbiegen muss?😅
5 Antworten
Das kommt drauf an, ob an dieser Kreuzung Vorfahrt gewährende Schilder oder Ampeln installiert sind oder nicht.
Wenn du auf einer Vorfahrtsstraße bist oder eine grüne Ampel hast, muss der Fußgänger warten. Für die gelten die Vorschriften genauso.
Wenn in einem Wohngebiet „rechts vor links“ gilt und kein Gehweg vorhanden ist, hat z. B. auch der Fußgänger, der von rechts kommt, Vorrang.
Natürlich muss das KFZ beim abbiegen Fuß- und Radverkehr die weiter geradeaus wollen den Vorrang geben. Nur weil der das KFZ stärker ist hat es nicht auch gleich mehr Rechte.
Okay also auch wenn keine Markierung oder Ampel etc. für den Fußgänger da ist?
Im Prinzip ja, außer Du hast einen aufleuchtenden grünen Abbiegepfeil. Allerdings lassen einen viele Fußgänger lieber durch, als daß sie sich auf der Motorhaube wiederfinden, weil sie wissen, daß das viele Autofahrer nicht interessiert oder es schlicht nicht mehr wissen.
Lt. ADAC:
Ja. Fußgänger, die die Fahrbahn überqueren, haben Vorrang gegenüber abbiegenden Fahrzeugen. Der Abbiegende muss auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen und, wenn es nötig ist, warten. Das gilt übrigens auch für Fahrzeuge, die einen Kreisverkehr verlassen. Wer dagegen verstößt und Fußgänger gefährdet, dem drohen 140 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.
Ja du musst beim Abbiegen Fußgängern immer Vorrang gewähren, § 9 Abs. 3 S. 1 i.V.m. S. 3 StVO.
Okay also auch wenn der Fußgänger keine Markierung oder Ampel etc hat?😅