Muss ich die zustellung bezahlen, wenn der empfänger das unfrei verschickte paket verweigert?
Hallo ihr lieben... Folgendes: Habe am freitag letzte woche ein päckchen bekommen, mit einer bestellung... Jedenfalls hat mir das gerät nicht zugesagt und ich habe es UNFREI zurückgeschickt, da kein retour-schein mit beilag... Tja, da die firma jedoch einen retourschein auf der internetseite zum ausdrucken anbietet haben die mein päckchen verweigert und das wird nun wieder an mich zurückgeschickt... (na klar, schön blöd von mir, das einfach loszuschicken) so, meine frage ist jetzt aber... Muss ich jetzt die zustellung bezahlen? ich hoffe nicht... Wenn ja, welcher betrag kommt da auf mich zu... Das päckchen war ungefär so groß wie ein schuhkarton
Ich hoffe ihr könnt mir helfen... lG tabot
12 Antworten
Also die Post wird das Geld zunächst von dir verlangen, so viel ist mal sicher. Aus deren Sicht bist du schließlich derjenige, der das Paket unfrei abgeschickt und sie somit "beauftragt" hast. Die Frage dürfte sein, ob du das Geld von deinem Verkäufer zurückbekommst.
In der Regel fallen die Kosten für die Rücksendung bestellter Ware beim Fernabsatz (zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer) im Falle eines Widerrufs dem Unternehmer zu Last.
Der Unternehmer kann in seinen AGB jedoch Regeln, dass im Falle eines Widerrufs der Käufer die Kosten der Rücksendung trägt, wenn die bestellte Ware weniger als 40 € kostet. Dies ist meistens der Fall, weil Unternehmer häufig Musterwiderrufsbelehrungen und AGB verwenden. Schau mal hierzu § 357 Abs. 2 BGB an.
Wie viel das ganze Spiel kostet, weiß ich nicht. Du kannst es aber auf der Seite der Post leicht herausfinden
Natürlich musst Du es zahlen. Wenn Du die Annahme verweigert und der Empfänger auch, dann wird es irgendwann mal von der Post verwendet. Da der Empfänger das Gerät jedoch nicht zurückerhält, wirst Du das Gerät also auch bezahlen müssen. Dumm gelaufen! Zahle die Zustellgebühren und versende es erneut. Man erkundigt sich aber auch vorher - notfalls ruft man an und klärt das.
klar kann er ebenfalls die annahme verweigern...hab ich auch gemacht und promt ne rechnung von der dhl bekommen: 15 euro unfrei, 29,40 euro aufwandspauschle für die lagerung, 6,90 nochmals zustellung, also über 51 euro !!!! MUSS ICH DAS BEZAHLEN????
Die Zustellung muß du bezahlen, weil du sie in Auftrag gegeben hast. Schnell wieder, mit Retourschein zurücksenden, bevor die Rücksendefrist abgelaufen ist.
lies dir auf der seite der firma die versand- und rücksendebedingungen noch einmal durch. in der regel ist dort vermerkt, dass unfreie sendungen nicht zurückgenommen werden. nun liegt es an der firma, dir entweder das nachentgelt in rechnung zu stellen, oder die ware nicht als retoure anzuerkennen, was bedeutet, dass du die ware bezahlen musst und ihr eigentümer bist, sobald die gesetzlich vorgeschriebene 14tage-frist verstrichen ist.
es liegt in der kulanz der firma, dir entweder lediglich alles angefallene porto oder aber zusätzlich den preis der ware in rechnung zu stellen. ich würde bei der aktion "unfrei verschickt" auf ein versehen plädieren, das teil erneut mit entsprechendem porto zurückschicken und hoffenhoffenhoffen, dass die ware durch verstreichen der frist nicht in dein zu bezahlendes eigentum übergegangen ist... viel glück!