Also die Post wird das Geld zunächst von dir verlangen, so viel ist mal sicher. Aus deren Sicht bist du schließlich derjenige, der das Paket unfrei abgeschickt und sie somit "beauftragt" hast. Die Frage dürfte sein, ob du das Geld von deinem Verkäufer zurückbekommst.

In der Regel fallen die Kosten für die Rücksendung bestellter Ware beim Fernabsatz (zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer) im Falle eines Widerrufs dem Unternehmer zu Last.

Der Unternehmer kann in seinen AGB jedoch Regeln, dass im Falle eines Widerrufs der Käufer die Kosten der Rücksendung trägt, wenn die bestellte Ware weniger als 40 € kostet. Dies ist meistens der Fall, weil Unternehmer häufig Musterwiderrufsbelehrungen und AGB verwenden. Schau mal hierzu § 357 Abs. 2 BGB an.

Wie viel das ganze Spiel kostet, weiß ich nicht. Du kannst es aber auf der Seite der Post leicht herausfinden

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