Muss ich den Strafzettel der privaten Parkplatzüberwachung zahlen?
Hallo,
ich habe einen Strafzettel einer privaten Parkplatzüberwachungsfirma in höhe von 40€ erhalten. Ich stand um 2 Uhr morgens für 8 Minuten auf dem Parkplatz (Große einfahrt direkt am Straßenrand) es Ladens weil ich wegen einer Mittelohrentzündung extreme Kopfschmerzen und leichten Schwindel hatte. Ich saß die ganze Zeit im Auto und als mir besser ging bin ich direkt weiter. Also ich stand da wirklich notgedrungen. War Samstag morgen und ich hab sogar eine Krankmeldung vom Arzt für diese Woche. Jetzt würde mich mal interessieren ob man da irgendwie raus kommt, weil es ja wie gesagt kaum anders möglich war.
6 Antworten
Wenn Du länger als drei Minuten dort standest, ist es rechtlich parken. Egal um welche Uhrzeit und egal, ob Du noch drin sitzt oder nicht.
Es gibt einen Satz den du ziemlich sicher in der Fahrschule gehört haben solltest der da lautet: "wer länger als 3 Minuten hält der Parkt". Punkt. Aus. Fertig.....
Pech gehabt. Du wirst das ganz bezahlen. Länger wie 3 Minuten ist parken. Da deine Kopfschmerzen nicht lebensbedrohlich waren und man eigentlich mit der Erkrankung um 2 Uhr ins Bett gehört, ist das keine Ausrede
Du solltest prüfen, ob die Beschilderung ausreichend war und die Vertragsstrafe rechtmäßig erhoben wurde! Auf peter-park.de findest du hilfreiche Informationen darüber, wie solche Parkraumüberwachungen funktionieren und welche Rechte du als Autofahrer hast.
zumal im schreiben was von Parken stand, was so schonmal gar nicht stimmt.
Ich stand um 2 Uhr morgens für 8 Minuten
und damit geparkt, hättest bis 2 Minuten bleiben müssen, das nennt sich Halten
Ging mir mir um die Umstände des Notfalls als darum ob ich parke, halte, warten oder was auch immer. Und ob mir das hilft die Strafe nicht zu zahlen. Die 3 Minuten regel ist mir bewusst.