Sollte ich einen Unfall anzeigen , von dem ich mir nicht sicher bin?

3 Antworten

Das kann schon mal passieren das man beim Aus/Einsteigen an die Tür des Nachbarfahrzeugs aneckt, mir passiert das ständig bei mir zuhause auf dem Parkplatzhof da die Parkfläche nur für 5 Autos gedacht ist und sehr eng nebeneinander liegen, da komme ich auch schon mal an die Nachbarstür dran, aber so lange du nur leicht dran gekommen bist ohne die Tür richtig aufzuschlagen sollte nicht einmal eine kleine Macke im lack zu sehen sein.

Da du dir das Nummernschild des Halters nicht merken konntest und er bereits vor dir weg war ist das wohl eher keine Fahrerflucht denn du hast ja da gestanden, der Fahrer scheint wohl auch nichts mitbekommen zu haben, da sollte nichts passieren, wenn du doch mal Post bekommst wegen dem anecken, die Sache dann ganz eifach Schildern.

Mal an die gegenüberliegende Fahrertür anzuecken ist kein Weltuntergang.


Bitterkraut  08.12.2021, 17:49
Da du dir das Nummernschild des Halters nicht merken konntest und er bereits vor dir weg war ist das wohl eher keine Fahrerflucht

Das stimmt so nicht.

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Ruhrpott93  08.12.2021, 17:57
@Bitterkraut

Als ich zurückkam , war der andere Wagen bereits abgefahren . Seine Nummer konnte ich mir daher nicht merken.

Wenn er schon weg ist ist er schon weg, da kann glaub ich nicht mehr die Rede von Fahrerflucht sein wenn Frageersteller noch da ist aber das besagte Auto wo sie angeeckt sein könnte nicht mehr.

Und wenn der User T50411 Recht hat mit "Nein, vermutete Schäden nimmt die Polizei nicht auf." hat sich das für mein Fall erledigt :D

Denn noch, wenn du Brief von der Polizei bzw Versicherung bekommen solltest, einfach den ganzen Fall Schildern, die werden da schon weiter helfen.

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Bitterkraut  08.12.2021, 17:59
@Ruhrpott93
wenn du Brief von der Polizei bzw Versicherung bekommen solltest

Dann ist es zu spät um aus der Fahrerflucht-Nummer rauszukommen. Als der Unfall passiert ist, war das Auto ja noch da. Erst wegfahren und dann sagen, der andere war nicht mehr da, als ich zurückkam, gilt nicht.

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Ruhrpott93  08.12.2021, 18:24
@Bitterkraut

Habe mal ein wenig im Netz gestöbert, ist nicht ganz klar was da jetzt zutrifft, hier mal die Links für die Seiten.

Denn der Fahrer des anderen Wagens ist ja auch Unbekannt und das Nummernschild wurde nicht gemerkt, an wen sollte man Bescheid geben wenn man die Polizei/Versicherung benachrichtigt? Man kann den angeblichen schaden höchstens der Polizei Melden.-

https://www.test.de/Parkrempler-und-Fahrerflucht-Das-ist-die-Rechtslage-4489179-0/

https://www.bussgeldrechner.org/unfall/autotuer-gegen-anderes-auto.html

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Bitterkraut  08.12.2021, 18:29
@Ruhrpott93

Das Nummernschild kann man sich merken, unmittelbar, wenn der andere Wagen noch da ist. Erst wegfahren und irgendwann mal nachgucken macht keinen Sinn. Und es schützt nicht vor einer Anzeige.

Wenn man die Polizei benachrichtigt, kann man Ort und Zeit und Art des Unfalls nennen und wenn sich ein Geschädigter meldet, wird die Polizei die Daten weitergeben. So läuft das. Aber erst wegfahren und dann sagen, der andere war dann ja auch weg, gilt nicht.

Es gibt gar keinen Grund, sich nicht zuerst das Kennzeichen aufzuschreiben, bevor man wegfährt.

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Ruhrpott93  08.12.2021, 18:36
@Bitterkraut

In dem Fall schon richtig aber hier haben wir den Faktor das nicht bemerkt wurde das man überhaupt Angeeckt ist und sich deshalb kein Kennzeichen notiert hat und sich nun unsicher ist Angeeckt zu sein oder nicht, das macht es komplizierter.

Wie soll denn das bei der Polizei aussehen?

Ja Guten Tag, ich würde gerne Melden an einem Auto eventuell Angeeckt zu sein beim Aussteigen aber ich habe das nicht wahrgenommen und mir darum nicht Das Kennzeichen aufgeschrieben und bin jetzt nach dem wiederkommen unsicher ob ich Angeeckt bin oder nicht da der Fahrzeughalter bereits weg ist.

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GertGutmann2 
Beitragsersteller
 08.12.2021, 17:41

Danke ! Aber vielleicht hat er ja gesehen , wie ich weggefahren bin , und hat sich gedacht : Nun ist er weg , jetzt zeig ich ihn an . :-(

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Ruhrpott93  08.12.2021, 17:49
@GertGutmann2

Da wäre dann eher anzunehmen das der andere Fahrer dort stehen bleibt und gegebenen Schaden meldet.

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Ja man kann sich selbst anzeigen. Du könntest auf ein Polizeirevier gehen und den Vorfall schildern. Dort könnten sie dir weiteren Rat geben und/oder die Anzeige aufnehmen.

Nein, vermutete Schäden nimmt die Polizei nicht auf.


Bitterkraut  08.12.2021, 17:51

Darum gehts auch nicht. Es geht darum, den Unfall zu melden, um nicht in den Verdacht der Fahrerflucht zu geraten. Fahrerflucht hat zunächst gar nix mit Schäden zu tun.

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