Muss ich als Fußgänger stehen bleiben, bei Polizei Sirene?

4 Antworten

Von Experte KevinHP bestätigt

§ 38 StVO sagt: Wenn ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Sirene kommt, haben alle anderen Verkehrsteilnehmer freie Bahn zu schaffen. Keine Ausnahme für Fußgänger.

Eine Frau überquerte die rote Linie im Bild und hat theoretisch Vorfahrt

Nein, sobald ein Fahrzeug mit Blaulicht und Sirene da durch will, hat sie eben keinen Vorrang mehr.

die Frau war dermaßen gleichgültig und erwiderte die Aktion mit einem, kurzen Schulterblick und ging weiter. Selbst wenn sie Kopfhörer drin hatte - fand ich es cringe.

Echt cringe. Also dass die nichtmal mit Sirene mitbekommen hat, dass sie gerade ein Auto plattgefahren hat.

Gibt so jemandem nicht zu denken, dass man ggf. von einem LKW plattgefahren werden könnte, ohne überhaupt zu merken dass dieser kommt?

Also ich säße da beim Ohrenarzt was da falsch läuft, weil ich doch ganz gerne weiterleben würde...

Genauso die Polizei.

Was ist mit der?

Hallo

Alle Verkehrsteilnehmer haben den Vorrang von Einsatzfahrzeugen im Einsatz zu beachten

Gruß HobbyTfz

Natürlich wäre es in jedem Fall klüger, erstmal zu warten, bis ein potenziell schnelles Fahrzeug mit Vorfahrt vorbeigerauscht ist, bevor man als langsamerer Verkehrsteilnehmer seinen Weg über die Straße fortsetzt.

Wenn ich die sehe und noch nicht auf der Straße bin, dann warte ich, bis die vorbei sind.

Wenn ich schon auf der Straße stehe, schaue ich, dass ich die Überquerung abschließe.