Wer hat Vorfahrt?
Gerade in der Stadt ist folgendes passiert. Das Auto kam aus einem Parkplatz gefahren und wollte rechts abbiegen auf die Hauptstraße. Gleichzeitig haben Fußgänger die Straße überquert. Der Autofahrer war wütend und hat gehupt.
Hatten die Fußgänger Vorfahrt oder hat der Autofahrer zurecht gehupt? Übrigens habe ich eine wunderschöne Zeichnung beigefügt, damit man die Situation nochmal besser nachvollziehen kann.
17 Stimmen
6 Antworten
Das Auto kam aus einem Parkplatz gefahren und wollte rechts abbiegen auf die Hauptstraße.
Dann gilt §10 StVO
Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist
Demgemäß hatten die Fußgänger hier Vorrang.
§9 Abs 3 StVO:
Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.
§25 Abs 3 StVO:
Wer zu Fuß geht, hat Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten.
Der Autofahrer muss somit während des Abbiegevorgangs einen querenden Fußgänger vorbeilassen, während ein Fußgänger nicht einfach queren darf, ohne Rücksicht auf den Fahrzeugverkehr zu nehmen.
Somit greift hier §1 StVO und die Beteiligten haben sich aufgrund ihrer Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme zu verständigen, wer als erster geht oder fährt.
Wenn es kein Fussgängerüberweg war hat der Autofahrer Vorfahrt.
Wenn dort kein Zebrastreifen für die Fußgänger war, hätten sie dem Auto die Vorfahrt lassen müssen. Wenn sie aber schon weit auf der Straße waren, hätte das Auto nicht hupen müssen 🙄🙄
Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme und man soll nicht immer auf seine Vorfahrt bestehen.
wenn dieser sich bereits auf der Straße befindet. an der Stelle gibt es für die Fußgänger kein Zebrastreifen.
stand der PKW noch in der Ausfahrt, können die Fußgänger gefahrlos die Straße überqueren.